Elterngeld - Welche Lohnabrechnungen???

Hallo ihr Lieben,
ich hab mal eine Frage zum Elterngeldantrag. Man muss ja die Lohnabrechnungen für die 12 Monate vor der Geburt einreichen. Meine Tochter wurde im Mai geboren, Mutterschutz ist von Mitte März bis Anfang Juli, worüber ich eine Bescheinigung von meinem Arbeitgeber erhalten habe. Muss ich somit nur die Abrechnungen bis März, also bis zum Beginn des Mutterschutzes, einreichen oder bis Mai, also dem Monat der Geburt? Was ja eigentlich Quatsch wäre, oder?

Vielen Dank und liebe Grüße

1

Hallo!

Mein Mutterschutz wird im August beginnen. Ich hab bei der EG-Stelle meiner Stadt angerufen und nachgefragt: Laut EG-Stelle muss ich meine Lohnabrechnungen von August 2013 bis Juli 2014 einreichen. Also dem Monat bevor der Mutterschutz beginnt.

LG!

2

Elterngeld wird doch ab Geburt vom Kind 12 Monate rückwirkend berechnet...
Jetzt bin ich verwirrt!

3

Genau deshalb hab ich da nachgefragt. Keine Ahnung, ob das überall gleich gehandhabt wird?!
Ich reiche einfach alles ein, was ich bis dahin ab ab August 2013, damit kann man ja nix falsch machen.

weiteren Kommentar laden
4

Ich hab's ja schon durch ;-)
Ich habe über die letzten vollen Monate eingereicht:
Mein MuSchu begann am 28.12. und so habe ich von 01/13 bis 12/13 eingereicht, aber auch nur weil mein AG mir im Dezember nichts gekürzt hatte. Hätte er schon das MuSchu Geld gekürzt was von der Kasse kommt hätte ich von 11/12 bis 11/13 eingereicht.
Die Lohnabrechnungen danach also bis Ende MuSchu habe ich aber auch eingereicht weil hier der Nachweis über den Zuschuss zum MuSchuGeld erfolgte. Das will die EG Stelle ja auch haben.
War das jetzt klar oder wirr?

5

Die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutz - es ist mit 12 Monate vor der Geburt sehr verwirrend geschrieben :-)!

6

Du musst die 12 Abrechnungen bis Februar einreichen für die Berechnugnsgrundlage und die von März bis zur Geburt für den AG-Zuschuss, den sie auch bescheinigt haben wollen.

Also nimmst du am besten dann März 2013 bis Mai 2014.

Du kannst dir natürlich von der KK auch den Ag-Zuschuss und das Mutterschaftsgeld einzeln bestätigen lassen, dann reicht März 2013 bis Februar 2014 (es dürfen immer nur volle Kalendermonate berücksichtigt werden).