Verheiratet, getrennt und vom Lover schwanger

Hallo

meine Freundin hat sich vor einiger Zeit von meinem Cousin getrennt und waren verheiratet. Sie haben eine fast 3 Jährige Tochter und sie ost nun von ihrem neuen Lover schwanger.

Wie ist das Gesetzlich wenn das Kind in die
EHE noch reingeboren wird? Ihr Lover soll die Vaterschaft sofort anerkennen. Geht das überhaupt wenb sie noch verheiratet ist???? Meines wissens ist ihr Ehemann automatisch der Vater.

hat da jemand Erfahrung mit?

1

Der Ehemann ist gesetzlich der Vater, sie müssen das dann so machen Ehemann aberkennen und Lover anerkennen was ein Hick hack

2

Hi!

Ich bin in der gleichen Situation wie deine Freundin. Soweit mein Anwalt mich richtig informiert hat, muss die Scheidung eingereicht sein, damit die Vaterschaft ab-/umerkannt werden kann. Sobald das Verfahren bei Gericht anhängig ist, können alle drei (Noch-Ehemann, Mutter und Vater) zum Jugendamt und erklären, dass der Noch-Ehemann nicht der Vater ist und der neue kann die Vaterschaft anerkennen.
Ist die Scheidung noch nicht eingereicht, wird der Noch-Ehemann automatisch der Vater.

Wegen des Nachnamens bin ich momentan auf dem Stand, dass das Kind zunächst den Familiennamen der Eheleute bekommt. Sobald die Scheidung dann rechtskräftig ist, kann die Geburtsurkunde entsprechend geändert werden...

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Viele Grüße,
cremchen

3

fast richtig!

1. man kann in diesem Falle eine Härtefallscheidung beantragen, wegen der SS. Dh, dass das Trennungsjahr nicht eingehalten werden muss.

2. der "Lover" kann die Vaterschaft auch ohne den Ehemann anerkennen (würde ich somit auch sofort tun).

3. der Familienname kann gewählt werden. Also entweder der der Mutter oder des "Lovers". Falls das mit der Scheidung fix geht, kann deine Freundin ihren Mädchennamen wieder annehmen und das Kind somit ebenfalls so heißen. macht nur Sinn, wenn "Lover" und Freundin nicht vorhaben zu heiraten und seinen Namen annehmen wollen.

es gibt in jeder Stadt eine Abteilung des Jugendamtes, die sich "Beistandschaft" nennt. Dort können die entsprechenden Dokument aufgesetzt werden. Kostenfrei.

6

Hallo,

ich befinde mich auch derzeit in demselben Fall, deswegen habe ich mich anwaltlich beraten lassen. Die Scheidung ist eingereicht und der Scheidungstermin ist Mitte August. Die Kleine soll Anfang Oktober kommen.

Deswegen hier meine "Korrekturen":

zu 1. Härtefallscheidung gibt es, jedoch gilt leider in vielen Gerichten eine SS nicht als Härtefall (laut meiner Anwältin). Da eine SS im Trennungsjahr eigentlich recht häufig passiert, hätten die Gerichte nur „Härtefälle“ zu bearbeiten ;-) Härtefälle sind demnach meistens nur häusliche Gewalt etc.

zu 2.: Ja, der „Lover“ kann die Vaterschaft auch ohne den Ehemann anerkennen. Nur bringt ihm das nichts, solange der Ehemann die Vaterschaft nicht angefochten hat (ist die Scheidung noch nicht durch, MUSS der Ehemann die Vaterschaft anfechten, da er vor dem Gesetz als Vater gilt). Wenn die Scheidung durch ist, kann der „Lover“ die Vaterschaft ganz normal alleine anerkennen.

zu 3: Wenn die Scheidung noch nicht durch ist, kann der Nachname NICHT gewählt werden. Das Kind erhält den Ehenamen und kann NICHT den Namen des „Lovers“ annehmen. Das geht nur, wenn die Scheidung durch ist. Dann kann nämlich entschieden werden, ob das Kind den Namen der Mutter oder den des „Lovers“ bekommt.

Viele Grüße
#winke

weitere Kommentare laden
4

meine güte, so ein heck meck... #klatsch

5

Und das andere Kind ist nicht mal 3 Jahre alt....

7

Ich hatte damals das gleiche Problem. Der Ex muss sogar dem Vornamen des Babys zustimmen. Obwohl er die Vaterschaft aberkannt hat. Tut er dies nicht muss man erst vor Gericht gehen. Das Kind erhält dann nur Geburtsurkunden ohne Vornamen die auf keinem Amt anerkannt werden. Somit kann man weder Eltern- noch Kindergeld oder Krankenversicherung beantragen!

LG Lydi ( bei mir ist es genauso gelaufen)