Elterngeld ohne Mutterschaftsgeld

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage zum Elterngeld und Mutterschaftsgeld. Eigentlich ist es ja so, dass man die ersten 8 Wochen nach der Entbindung das Mutterschaftsgeld bekommt. Dabei ist es ja egal ob vom Arbeitgeber oder von der Krankenkasse. Nach den 8 Wochen beginnt dann ja der Zeitraum für das Elterngeld. Das heißt, man bekommt im Prinzip nur 10 Monate Elterngeld, da die ersten beiden Monate ja durch das Mutterschaftsgeld weg fallen.

Nun ist es bei mir so, dass ich bis 31.07. privat versichert bin, da ich noch Beamtin bin. Deshalb habe ich auch bislang meine ganz normalen Bezüge erhalten. Der ET ist der 05.08. und ab 01.08. bin ich arbeitslos. Da endet nämlich mein Referendariat und verständlicherweise wollte keine Schule eine hochschwangere Frau einstellen, die dann erst mal daheim bleibt. Ab dem 01.08. bin ich dann bei meinem Mann familienversichert in der GKV, da ich ja nicht arbeite. Dadurch bekomme ich aber kein Mutterschaftsgeld von der GKV.

Da ich aber während der Schutzfrist arbeitslos wurde, habe ich auch keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Mit denen habe ich heute morgen telefoniert..
Nun zur eigentlichen Frage: Bekomme ich dann 8 Wochen lang gar nichts? Oder bekomme ich dann ab Geburt mein Elterngeld? Wie wird das in so einem Fall geregelt?

Hoffentlich kann mir einer von euch weiterhelfen!

Caty mit Prinzessin 37+1

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Ja ich würde sagen du bekommst dann ab Geburt Elterngeld. So habe ich das ganze System zumindest verstanden.

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Hallo!

So ähnlich war es bei mir auch. War beim zweiten Kind die letzten Monate auch familienversichert und habe dann direkt ab der Geburt das Elterngeld bekommen.

LG
Pantherd

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Also ich finde das alles kompliziert :-/ aber ich bin auch arbeitslos und bekomme kein Mutterschaftsgeld. Habe beim Elterngeld angerufen und nachgefragt, die gute Frau meinte ich solle den Antrag ab Geburt einreichen und von der Krankenkasse einen Nachweis das ich kein mutterschaftsgeld bekomme. Auch dies soll ich dann einreichen.

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Wenn du wirklich arbeitslos bist, dann erhältst du doch ALGI und dann Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI.
Ansonsten bist du nur arbeitssuchend.

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Genau

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" Das heißt, man bekommt im Prinzip nur 10 Monate Elterngeld, da die ersten beiden Monate ja durch das Mutterschaftsgeld weg fallen."
Das heißt es eh nie, da 8 Wochen keine 2 Monate sind!

Bekommst du nach dem Ref ALGI? Dann würdest du auf jeden Fall Mutterschaftsgeld erhalten.

Ansonsten erhältst du ab der Geburt Elterngeld, wenn du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder Bezüge hast. Würde das Elterngeld höher z.B. als das Mutterschaftsgeld sein oder du nur 210 Euro als Pauschale bekommen, würdest du ja auch ab der Geburt Elterngeld erhalten.

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8 Wochen sind ja fast 2 Monate... Du weißt doch sicher, was ich damit meine, oder?!

Nein, ich bekomme kein ALG, da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe und somit auch nicht arbeitslos gemeldet bin..

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Du bekommst dein ganz normales EG in den 8 Wochen, das du auch danach bekommst.
Man bekommt im MuSchu, meistens, nur kein EG, weil das Mutterschaftsgeld höher ist, als das EG das man bekommt. Da es darauf angerechnet wird bleibt halt "nix mehr übrig".

LG bellis

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