Hauptjob und Minijob..und nun Mutterschutz..HILFE

Hallo Mädels,#winke

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen und hoffe auf Antworten...

Ich bin seit dem 5.08. im Mutterschutz.
Nun habe ich einen Hauptjob (42 Std/ Woche), und hier ist es ja so, dass ich pro Tag 13 Euro von der Krankenkasse erhalte und den Rest vom Arbeitgeber bis zu meinem eigentlichen Gehalt "aufgestockt" bekomme.
Gilt logischerweise jetzt für die 6 Wochen vor der Geburt, als auch für die 8 Wochen nach der Geburt.
Das leuchtet mir auch alles ein, macht Sinn, und ich habe diese Sache verstanden.;-)

So, nun habe ich aber zusätzlich noch einen 450 Euro Job. Läuft ja irgendwie über die Minijobzentrale,bzw. über die Knappschaft???#kratz
Wie verhält sich das hier jetzt mit dem Geld während des Mutterschutzes?
Muss ich hier ebenfalls Geld beantragen, wie ich es bei der Krankenkasse getan habe? Brauche ich dafür erneut eine Bestätigung vom Frauenarzt?

Mich beschäftigt diese Sache so sehr, sodass ich nachts ständig ins Grübeln verfalle.#zitter Mein Arbeutgeber konnte mir das auch nicht beantworten und meinte nur, er gibt das an sein Lohnsteuerbüro weiter.

Wisst Ihr mehr?

Vielen Dank schon mal für die Antworten...#danke

Lg, Bienchen

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Ruf bei deiner KK kann...die koennen dir das auch sagen.

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Hallo,

nein du bist falsch informiert.

Ich hoffe du hast bei der Krankenkasse BEIDE AG angegeben. Den die KK teilt die 13 euro auf beide auf und beide müssen aufstocken zu deinem Nettogehalt!

In deinem Fall läuft da nix über die Murterschaftsgeldstelle.

Lg, verena

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Oh nein, ich habe bei meiner KK nicht beide Arbeitgeber angegeben.
Aber das hatte für mich auch einen erklärlichen Grund.

Als ich nämlich ins Beschäftigungsverbot ging, hatte meine KK damit auch nichts zu tun, bzw. war nur verantwortlich für den Hauptjob.
Bei dem Minijob lief das über die Knappschaft, und ich erhielt weiterhin die 450 Euro im vollen Umfang, die mein Arbeitgeber des 450 Euro Jobs somit auch zurück erstattet bekam.

Und die KK hat sich, wie gesagt, da jedesmal von frei gesprochen, wenn es um den 450 Euro Job ging.

Nun bin ich also wieder verwirrt und dreh mich im Kreis#zitter

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Frag doch noch mal bei der KK und der Knappschaft nach. Für den Minijob gilt die Mutterschutzfrist ja auch....

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Bin in der gleichen Situation.

Mein Mutterschaftsgeld wird nur vom Hauparbeitgeber aufgestockt.
Aber bei dem Erziehungsgeldantrag unbedingt von beiden Jobs die Einkommensnschweise einreichen.

Beide werden dir mit 65% angerechnet.

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Und von wem bekommst du deine kompletten 540 Euro vom Minijob? Die stehen dir im Mutterschutz auch zu.
Du hast es also genauso falsch beantragt, wie die TE, denn die 13 Euro werden auf beide AG aufgeteilt und beide müssen aufstocken!

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Du hast leider da einiges falsch verstanden. Die 13 Euro bekommst du für beides Jobs zusammen und die AG müssen dann so aufstocken, dass du dein volles Gehalt in beiden Jobs hast.
Dazu muss die KK wissen, das du zwei Jobs hast (musstest du also dazu schrieben zum Antrag) und die teilt dann den AG mit, wer was aufzustocken hat.
Och befürchte, du hast da was falsch beantragt!

Also schnellstmöglich mit der KK in Verbindung setzen!

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Vielen Dank für die Antwort.
Ich werde gleich am Montag dort anrufen....

Lg Bienchen