Bei Elternzeitantrag an den AG schon die Arbeitszeiten nach der Elternzeit mit angeben??

Guten Abend zusammen,

im Januar wird unsere kleine Tochter geboren.

Ich werde nach den 8 Wochen Mutterschutz noch zusätzlich 12 Monate in Elternzeit gehen. Muss ich bei dem Antrage für den Arbeitgeber auch schon meine "Ideen" für die Weiterbeschäftigung nach der Elternzeit mit angeben?

So genau weiß ich es noch gar nicht, da es auch davon abhängt wie unsere Tochter dann betreut wird - also ob Sie einen Krippenplatz bekommt.

Danke für eine kurze Info.

LG

Nini

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Ich hatte diesbezüglich mal bei unserer Perso nachgefragt und die meinten, dass man ein halbes Jahr vor Ende der Elternzeit auf mich zukommen würde.
Frag doch mal bei euch nach, wie die das handhaben. Dann kannst du nichts falsch machen :)

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Hallo,

danke. Unsere Personalabteilung hat da nicht wirklich Ahnung von, da die bei unserem Hauptsitz in einem anderen Land sitzt.....Ist immer etwas schwierig. Und wir AN dürfen die dt. Steuerberater die hier für uns zuständig sind nicht selbst kontaktieren.

LG

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Huhu,

ich habe vorsichtshalber zwei Jahre Elternzeit eingereicht, da sie einem bei einem Vollzeitvertrag keine Teilzeitstelle garantieren müssen. Im ersten Jahr bleibe ich zu Hause, bezüglich der Arbeitszeit im 2. Jahr setzen wir uns knapp 4 Monate vor Wiederaufnahme der Beschäftigung nochmal zusammen - dann weiß ich, ob wir einen Kitaplatz haben etc. Falls ich doch direkt wieder Vollzeit arbeiten will, kann ich das zweite Jahr Elternzeit auch zurückziehen.
Lg

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oh, das ist eine gute Idee! Daran hatte ich gar nicht gedacht. Das werde ich dann auch entsprechend machen. Zwei oder drei Jahre beantragen und dann schauen, was für Stunden ich nehmen werde.

Es steht ja auch überhaupt nicht fest, ob ich danach schon gleich wieder Vollzeit arbeiten kann. Wie gesagt, das hängt ja auch von der Betreuung der Kleinen ab.

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Dann nimm nur de zwei auf die du dich festlegen musst und entscheide dann kurz vorher wie es weiter geht (7 Wochen-Frist), Anspruch auf Verkürzen hat man nämlich nicht!

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Wie viele Stunden willst du denn arbeiten? Und du weißt, dass du keine 12 Monate Elterngeld erhältst?

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Wie viele Monate bekommt man denn?

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Inklusive Mutterschutz bzw. Mutterschaftsgeld gibt es 12 Monate.

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Nein, musst du nicht angeben. Ich werde 24 Monate beantragen und werde sagen, dass ich ab dem 13. Lebensjahr beabsichtige, Teilzeit arbeiten zu gehen. Das sind dann 15-30 Stunden die Woche und mein Vollzeitvertrag nach der Elternzeit bleibt erhalten. Wann ich dann bekannt gebe, ob und wie lange ich arbeite, enentscheide ich später.

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Ich habe 3 Jahre Elternzeit angemeldet und in einem nach 2 Jahren Elternzeit (also im 3. Jahr) Teilzeit in Elternzeit beantragt.

Bekam dann auch prompt die schriftliche Bewilligung für die Teilzeit ab Sept. 2016

LG

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Jetzt interessiert mich das doch mal sehr , mein Baby kommt auch im Januar ,ich bin Teilzeit beschäftigt als zahnarzthelferin mit 25 Stunden in der Woche ,Sitze aber momentan mit einem BV zuhause. Mein Plan ist es 12 Monate plus die 2 extra Monate die dem Vater eigendlich zustehen würden zu nehmen ,ich bin Alleinerziehend mit alleinigem Sorgerecht ,also kann ich 14 Monate EZ nehmen. Nach meiner Rechnung würde ich dann im April 2016 wieder Teilzeit arbeiten gehe . Kind bekommt einen Krippenplatz wenn es dann 13 Monate alt ist. Beantrage ich dann beim AG nur 14 Monate EZ oder kann ich länger also bis zu drei Jahren beantragen aber nach 14 Monaten wieder meine Stunden gehen. Wenn länger als 14 Monate, was bringt mir dann die EZ nach den 14 Monaten. Ich Blick des irgendwie nicht so ganz ,kann mir da jemand licht ins dunkle werfen ? :-)

Sorry das ich dein posting missbrauche Nini aber es passt ja irgendwie hier mit rein #schwitz

Grüße Carmen mit zwei Kids an der Hand und bauchkrümel 19 SSW #verliebt

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Du kannst länger anmelden! nicht beantragen und dann bis zu 30h arbeiten und hast somit z.B. Kündigungsschutz!

Und ja, du bekommst dann 14 Monate Geld!

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Stimmt ja da war ja was mit Kündigungsschutz :-) vielen Dank für deine Antwort