NOCHMAL Nettogehalt in 2. Mutterschutz??

Hallo,

Ich bin seit Juli im 3. Jahr der Elternzeit und das zweite Baby kommt laut ET am 15.12.2014.

Stimmt das wirklich, dass ich mit Kündigung dieser Elternzeit und Anmeldung des neuen Mutterschutzes NOCHMAL mein damaliges Nettogehalt in den 14 Wochen bekommen werde?

Kann das irgendwie nicht glauben..immerhin bin ich ja dann bereits fast 2,5 JAhre aus dem Job obwohl ich da technisch ja noch angestellt bin...

JEmand Erfahrung?

Danke :-)

LG

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Ja das stimmt, bin in einer ähnlichen Situation und bekomme aktuell schon mein Gehalt wieder. Lg

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Ich meine, dass das nur so ist, wenn man direkt nach Elterngeldbezug das zweite Kind bekommt?! Also nach einem Jahr. Da Mutterschutzzeiten und Elterngeldbezugszeiten bei der Berechnung ausgeklammert werden?!

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Oder gilt das nur beim Elterngeld?

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Gilt nur für Elterngeld! Man bekommt nur volles Elterngeld wenn man vorher 12 Monate gearbeitet hat, sonst nur den Mindestsatz des Elterngeldes, also 300 Euro.

Um den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zu bekommen, muss man schriftlich beim Arbeitgeber die Elternzeit für das erste Kind beenden und für das zweite Kind den Mutterschutz beantragen, dann ist der Arbeitgeber tatsächllich verpflichtet Mutterschaftsgeld zu zahlen!

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Ja das stimmt wirklich ;-)

Um den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zu bekommen, muss man schriftlich beim Arbeitgeber die Elternzeit für das erste Kind beenden und für das zweite Kind den Mutterschutz beantragen, dann ist der Arbeitgeber tatsächllich verpflichtet Mutterschaftsgeld zu zahlen!

http://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitgeberzuschuss-zum-mutterschaftsgeld-auch-bei-zweitem-kind-waehrend-der-elternzeit_055795.html

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Danke :-)

Allerdings steht da drin, dass Grundlage die Abrechnung der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes ist..

Dem,nach dem 1. Mutterschutz? Ansonsten wäre das ja bei mir 0 EUR :-)...

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Finde die Regelung auch unglaublich aber toll;-) der Arbeitgeber zahlt das auch nicht aus eigener Tasche, sondern kann sich das auch irgendwo her zurück holen....ich hatte hier bei Urbia mal den super Tipp gesehen, bei Fragen die Hotline des Bundesministeriums für Familie anzurufen und habe das auch mehrmals gemacht. ist super. Nette, kompetente und ausführliche Beratung, bis hin zur Formulierung sämtlicher Anschreiben. Die Nummer kann man leicht googlen. Viele Grüße

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Ja das stimmt, du mußt nur rechtzeitig dem Arbeitgeber schreiben, dass du ab dem Datum in Mutterschutz gehst und dein Erziehungsurlaub ein Tag vorher vorzeitig beenden möchtest.

Bei mir ist es gerade der Fall. Bin jetzt aktuell in den Mutterschutz gekommen und hab auch schon von der Krankenkasse und Arbeitgeber GEld bekommen.

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"Stimmt das wirklich, dass ich mit Kündigung dieser Elternzeit und Anmeldung des neuen Mutterschutzes NOCHMAL mein damaliges Nettogehalt in den 14 Wochen bekommen werde?"
Klar stimmt das, wenn dein Vertrag mit dem Gehalt ist, einige bekommen durch Lohnerhöhungen dann ogar mehr.

Sobald du deine Elternzeit kündigst, gilt der normale Arbeitsvertrag wieder nd nach dem musst du bezahlt werden, auch im Mutterschut.

Bei mr ist es ähnlich, meine befristete Stundenreduzierung lief im Mutterscutz aus, nun bekomme ich im Mutterschutz das Vollzeit-Nettogehalt, obwohl ich ni Vollzeit gearbeitet habe und das auch nicht vor habe.

UNd da an meine Elternzeit in den Ferien auslaufen wird und ich erst ab dem kommenden Schuljahr dann reduzieren wérde, uss auch da Vollzeit gezahlt werden, ohne, dass ich so arbeite. ;)