Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber und Wegfall von Gutscheinen

hallo an alle werdenden mamas!
ich habe (14+3ssw) ein beschäftigungsverbot vom arbeitgeber erhalten, wobei ich meine tägliche arbeitsstundenzahl halbiert habe.
wie auch immer habe ich laut gesetz anspruch auf weiterzahlung meines üblichen gehaltes, welches sich der arbeitgeber bekannterweise über die umlage von meiner kk wiederholen kann.
als eigentliche "lohnerhöhung" und bonus erhielt ich jedoch wenigstens ein jahr sogenannte restaurantgutscheine, bei denen sich quasi mein nettobetrag erhöhte, der auszahlungsbetrag aber wie vorher war, denn ich hatte ja die gutscheine immer.
nun sagte mir der arbeitgeber, es wäre aufgrund meiner niedrigen stundenzahl nicht üblich, die gutscheine weiterhin zu geben.
das verstehe ich nicht.
darum meine frage an euch: ist vielleicht jemand dabei, die ähnliches erlebt hat oder erfahrung hat?:)

liebe grüße

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Hallo,

Ich bin zwar noch nicht im Mutterschutz oder im BV, aber ich bekomme von meinem AG auch Essensgutscheine- speziell bei mir sinds Sodexos.
Diese sind eigentlich dafür gedacht, eine nicht vorhandene Kantine während der Arbeitszeit auszugleichen. Sprich sie sind kein Gehalt sondern eine Art Bonus und der wird ja im BV nicht angerechnet- ich befürchte dein AG ist im Recht.

Aber: ich muss glaub ich 2/3 des Gutscheins selbst tragen und das wird vom Brutto abgezogen. Falls das bei dir auch so ist, musst du mal schauen, ob das immernoch abgezogen wird - sollte ja nicht, weil du sie ja nicht mehr bekommst!

Ansonsten hilft vermutlich leider nur der Gang zu, Anwalt und sich beraten lassen. Je nach dem wieviel du durch die Gutscheine verlierst und ob du eine Rechtsschutz-Versicherung hast, kann das natürlich nicht unbedingt günstiger sein als es einfach dabei zu belassen;-)

Rechne einfach mal durch.

Alles Gute wünscht Feli, (21ssw, mit Gwen im Bauch :-))

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Wenn die Gutscheine quasi Kantinenersatz sind, wäre es insofern logisch, als dass man sagt: Du bist ja nicht über Mittag in der Firma, also auch nicht auf Essen angewiesen.

Dann brauchst auch keine Verpflegung.
Im Übrigen: bei uns gibts keine Kantine, keine Gutscheine und selbst den Kaffee müssen wir selbst zahlen ;-)

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Ach das ist noch garnichts...
Ich bekomm direkt vom Lohn essensgeld abgezogen, ob ich esse oder nicht.....

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Hallo,
du musst uns mal die Restaurantgutscheine genauer erläutern. Wie haben die sich in deiner Gehaltsabrechnungen niedergeschlagen?
Der AG kann dir auf verschiedene Art und Weise solche Gutscheine ausstellen. Je nachdem hast du auch Anspruch darauf während des BV und Mutterschutz...oder eben nicht.
Ein Gegenbeispiel zu dem bisher hier genannten... Meine Angestellte bezieht von mir ein Gehalt, welches eher niedrig ist. Allerdings bekommt sie zusätzlich noch geldwerte Sachleistungen in Form von Kost und Logis. Das ist direkt Teil ihres Gehaltes und kann auch niemals gekürzt werden...auch nicht während des BV oder Mutterschutzes. Ich setze nicht nur ihr monatliches Gehalt von der Steuer ab, sondern eben auch Kost und Logis (neben einigen anderen Kosten).

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hallo, zunächst schon einmal danke für eure antworten! :)
es handelt sich bei mir ebenfalls um sodexo gutscheine, 15 stck. á 6€ =90€ im monat.
dieses ganze "projekt" diente einer lohnerhöhung und umgehung des weihnachtsgeldes (welches der arbeitgeber bisher in beliebiger summe bar zahlte). somit habe ich jeden monat als nettoverdienst ca. 45€ extra, als auszahlungsbetrag aber die gleiche summe wie vor den sodexos, denn ich erhalte ja die gutscheine im wert von 90 €.
meines erachtens zahle ich ja bereits eine ganze weile, um quasi 45€ noch extra zu bekommen.
wenn auch der auszahlungsbetrag stets gleich bleibt (bekomme gehalt), so zählen die 45€ doch eigentlich auch zu mir und dürften mir doch eigentlich nicht abgezogen werden.
die antwort meines chefs, dass es stundenabhängig sei habe ich noch nie gehört. mir ist eine abhängigkeit vom gezahlten lohn bekannt.
danke im voraus!#winke

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Es müssten 44€ mehr sein. Genau das ist nämlich die Grenze des Finanzamtes. Wie der Arbeitgeber dieses steuerfreie Geld investiert, ist ihm überlassen.
Und nein, das ist nicht stundenabhängig...zumindest wird das nicht vom Finanzamt so vorgeschrieben. Allerdings kann das wieder eine betriebsinterne Regelung sein.
Der AG meines Ex veranstaltet für dieses Geld z.B. jährlich ein riesiges Sommerfest und Weihnachtsfest für Mitarbeiter und deren Familien.

Bei dir wäre einfach die Frage, ob das regulär zum Gehalt zählt (dann hast du Anspruch drauf im BV und Mutterschutz) oder nicht.

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Hi,

da wäre es sinnvoll, zu wissen, was schriftlich über diese "Lohnerhöhung und Bonus" fixiert wurde! Sei es für Dich persönlich oder aber als Aushang am schwarzen Brett??

Ich kenne eine Firma, die Gutscheine als Bonus ausgiebt - aber für jede volle 28 Tage die ein Mitarbeiter krank geschrieben ist, wird ein Gutschein einbehalten. Die Mitarbeiter haben das vom Betriebsrat prüfen lassen und es ist oK so! Die Gutscheine gelten als Bonus für´s arbeiten....
Wenn es in Deinem Fall ein Bonus zum Arbeits-Essen ist kann ich mir gut vorstellen, dass Dir der nicht zusteht wenn Du nur einen halben Tag arbeitest (und evtl in z.B. 4 Std keine Pause hast)

LG

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ja klingt plausibel.auf diese reduzierung der arbeitszeit werde ich auch immer wieder hingewiesen. da dachte ich mir einfach, das es evtl. für schwangere, also in einem beschäftigungsverbot keine nachteile gibt wie in ganz vielen anderen sachen auch. extra beschrieben und festgehalten wurde leider nix. habe mir darüber nie gedanken gemacht zuvor.
danke für deine hilfe! :)

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Dann wird das vielleicht wirklich als "Zuschuss zum Pausenbrot" gegeben! In dem Fall steht es Dir dann nicht mehr zu :-( Wenn andere zur Pause gehen, gehst Du ja schon nach Hause.

Ich hatte das letztes Jahr im BV ähnlich erlebt! Wir bekommen jeden Monat einen Benzingutschein. Dieser wird als Hilfe für die Fahrt zur Arbeit ausgegeben. Nachdem ich nicht mehr fahren musste gab es auch keine Gutscheine mehr. Ärgerlich aber logisch ;-)

LG #klee