Tagespflege bei erneuter Schwangerschaft (gerne.auch Tagesmütter)

Hallo, ich habe ja schon mal gelesen das hier auch einige Tagesmütter unterwegs sind, ich hätte da mal eine frage.Meine Tochter 16 Monate geht nun seit ich arbeiten gehe zu einer Super Tagesmutter , sie geht 4tage die Woche dort hin.Das Jugendamt übernimmt bei uns einen gewissen Anteil der kosten (wir sind beide bberufstätig und haben dadurch kein sehr hohes Einkommen) Meine Tochter ist total gerne dort und die anderen Kinder findet sie auch Super.Jetzt ist es so das baby Nr 2 unterwegs ist. ,jetzt die eigentliche frage ,bekommen wir den Zuschuss auch wenn ich eventuell in elternzeit gehe ? oder fällt der Zuschuss komplett weg und wir müssten in dem fall das wir die kleine bei der Tagesmutter lassen alles selbst zahlen?Ich will der kleinen nicht einfach ihre Tagesmutter und tagesgeschwister wieder weg nehmen, aber ich glaub wenn ich in elternzeit gehe und wir keinen Zuschuss bekommen, dann werden wir uns das nicht leisten können.Kennt ich hier jemand damit aus und kann mir weiter helfen?

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Wenn die Tagesmutter über das Jugendamt organisiert ist müsst ihr nur diesen bestimmten Betrag an das Jugendamt zahlen, der Einkommensabhängig ist. Ihr habt ein Recht auf die Betreuung da euer Kind über 12 Monate alt ist, deshalb wird da nix gekürzt oder so.

Ich weiß zwar nicht was es bei euch heißt dass das JA einen Teil der Kosten übernimmt, aber bei uns in RLP ist es so dass man eh nur einen bestimmten Prozentteil zahlen muss oder bei ganz wenig Verdienst und vielen Kindern auch gar nichts.

Ist damit die Frage geklärt?

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Sind ja auch aus RLP :-)
Mir geht es hauptsächlich darum, ob sie noch zur Tagesmutter darf, auch wenn ich daheim bin. Den Anteil, den wir jetzt zahlen würden wir ja auch weiterhin zahlen. Bzw. Ab zwei ist ja in RLP auch die Betreuung kostenfrei, oder?

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Eurer Kind darf weiterhin zur Tagesmutter. Es ist egal ob du arbeitest, Schwanger bist oder sogar arbeitslos bist. Das ist rechtlich so wegen dem Betreuungsanspruch.

Und evtl. braucht ihr sogar weniger zu zahlen wenn euer Einkommen dann noch geringer ist weil du nicht mehr arbeitest.

Da eine Tagesmutter eine andere Betreuungsart wie eine Kita ist, musst du dafür bezahlen, außer du kannst nachweisen, dass keine Kita dein Kind aufnehmen kann. Dann brauchst du nichts zu zahlen soviel ich das mitbekommen hab.

LG

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hallo ich bin selber tagesmutter. ich denke wenn ihr jetzt schon bezuschussung bekommt dann hast du ja weniger einkommen in elternzeit. dann müssten die erstrecht bezuschussen denke ich. allerdings ist es beu uns so dass man beweisen muss warum man die betreuung braucht? die sindvda aber telativ locker. aus dem kiga wird das kindvja auch net rausgehollt wenn die mutter erneut in elternzeit ist....
aber jetzt waren es eher vermutungen von mir. am besten fragst du direkt im jugendamt bei euch nach. da es von bundesland zu bundesland unterschiedlich geregelt ist.
alles gute

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Ich ruf da morgen mal an und frage. Die sind halt bei uns nur net so nett bzw. hilfsbereit. Überhaupt die Betreuung war schon schwierig, weil sie unsere Tochter unbedingt in die Krippe geben wollten. Also das wäre denen lieber gewesen, aber das passt von unseren Arbeitszeiten nicht. Ich hoffe echt, dass wir siw bei der TaMu lassen dürfen. Wenigstens stundenweise.

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oh wenn die da so komisch drauf sind. versuch das doch vielleicht über die tagesmutter. es macht zwar nicht jede aber ich hab schon einige sachen für die eltern geregelt.

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Ich bin auch Tagesmutter in Niedersachsen. Hier ist es so, dass man erst ab 20 Stunden in der Woche begründen muss.

Beispiel: jetzt geht deine Tochter 40 Stunden die Woche zur Tagesmutter, Begründung, ihr geht beide arbeiten.

Ab Mutterschutz: du gehst nicht mehr arbeiten, hast aber einen Rechtsanspruch auf den Platz. Das Jugendamt fördert allerdings nur noch 20 Stunden in der Woche. Möchtest du dein Kind trotzdem 40 Stunden hingeben, musst du die Kosten für die Stunden die über den Wert von 20 Stunden fallen, selber zahlen, ohne Zuschuss.

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Das wäre ja auch völlig in Ordnung. Ich möchte ja auch net, dass sie.sieben, acht Stunden weg ist. So vier bis fünf pro Tag wären ja schon super. Sie hätte ihre TaMu und die Kids. Ich kann micb ums Baby und den Haushalt kümmern und sie dann mittags abholen.

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Bei meiner Schwester war es so: als sie für Nr 2 in Elternzeit ging, fiel ihr Zuschuss zur Tagesmutter weg, denn sie ging ja nicht arbeiten, hätte sich also selbst um Nr 1 kümmern können. In NRW.

LG
Lyre

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Bei uns (auch NRW) ist es auch so, dass du in der Elternzeit für die Tagesmutter keine Zuschüsse mehr bekommst. Hier musst du deinen Anspruch immer begründen, egal wie viele Stunden du die Betreuung benötigst.