Elterngeld Lebensmonate Kind elterngeld Partner

Hallo. Hat hier jemand Erfahrung oder weiß genau Bescheid. Ich war gestern zur Beratung zum Elterngeld. Die Dame meinte der Vater kann nur nach Lebensmonaten des Kindes Elterngeld bekommen. Unser Kind soll am 21.12 geboren werden. Wir wollten gerne 05.01 bis 04.02.15 und 02.03 bis 01.04.15 für meinen Mann Elterngeld und Zeit nehmen. Nun meinte die Frau vom 20.03 bis 01.04 bekommt mein Mann nichts. Weder vom Arbeitgeber noch Elterngeld, weil er die 2 Lebensmonate ab 20.03 überschreitet? Also zählt ein Datum und Monat nichts. Nur tatsächlich die Lebensmonate? Vielen Dank für Hilfe oder Infos. Grüße Feneva

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Dein Partner kann seine Monate auch im März/April oder später nehmen, aber so weit ich weiß eben nur nach Lebensmonaten des Kindes, also jeweils ab 21. des Monats.

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Elternzeit kann er jederzeit ab Geburt nehmen, aber Elterngeld ist leider tatsächlich an Lebensmonate gebunden.

Das gleiche Thema haben wir auch. Wir haben am 9.1. ET und mein Mann wollte, falls die Kleine schon Ende Dezember kommt, die Feiertage nicht einbüßen. Denn die bedeuten frei bei normalem Gehalt. Euch geht's bestimmt um das gleiche Thema, oder? Da kann man aber leider nichts machen. Damit man das volle Elterngeld mitnimmt, muss man immer in Lebensmonaten beantragen (also bei euch 21. des Monats bis 20. des Folgemonats - falls das Kind wirklich am 21. kommt).

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Ja, das war die Idee nach den Feiertagen und dann 2.3 bis 1.4 wären noch unsere Geburtstage in die tage gefallen. Das hätte uns auch nett gepasst. Dann planen wir jetzt anders. Danke für die Infos

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Gezahlt wird wirklich in Lebensmonaten, wir haben aber z.B. nur eine Woche Elternzeit im 1. Monat für meinen Mann angemeldet gehabt (der Rest war Haushaltshilfe und Urlaub) und damit kam er dann nicht über 30h/Schnitt, hat aber insgesamt in den zwei Lebensmonaten nur 150 Euro weniger als bei Vollzeitarbeit und das bei nur 25h im 2. LM.

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Hallo. Warum Haushaltshilfe? Grüße Feneva

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Hallo :)

darf ich bitte was fragen.
wenn ich 12 Monate Elterngeld beantrage und mein Mann 2 Monate Elterngeld nimmt, als Bsp. im ersten und im dritten Lebensmonat. Bekommt er dann für den dritten Lebensmonat kein Elterngeld, weil er die zwei Lebensmonate überschritten hat?

danke im voraus

lg
benti

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