Elterngeld 2015, auf 24 Monate splitten?! Hilfe!

Hallo ihr Lieben,

Ich bräuchte da mal Hilfe!
Folgende Situation:

Et ist der 12. März und ich werde 24 Monate in Elternzeit gehen. Ich lass mir das Elterngeld splitten.
Ich werde die vollen 24 Monate nicht arbeiten !!

Mein Partner nimmt keine Elternzeit.

So, jetzt habe ich von einer Freundin gehört , dass seit 2015 67% auf 24 Monate ausbezahlt werden und nicht wie bisher, quasi 33%...

Ich kann das nicht wirklich glauben.

Finde im Internet nur Wirrwarr, basiselterngeld und Elterngeld plus....

Wer kann mir helfen?!

Vielen Dank im Voraus,

Grüße

Zuckerschnute #winke

1

Eigentlich ganz normal die 67 % und diese werden dann gesplittet.

Bedenke aber, dass du keine 24 Monate Elterngeld erhältst, da du ja am Anfang 8 Wochen Mutterschaftsgeld bekommst und dann nur ca. 10 Monate Elterngeld erhältst, die dann gesplittet werden. Also wirst du ca. 22 Monate Geld bekommen und ca. 2 Monate keins.

Ich lasse mein Elterngeld auch splitten.

lg

2

ab 1200,- netto Gehalt werden es sogar nur 65% sein. Das ist gestaffelt.
und ich meine gelesen zu haben, das elterngeld plus gilt erst für Kinder, die ab dem 1.07.2015 geboren sind. anbei mal der Infolink...

http://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html

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hab ich auch eben im Web gelesen...

Anspruchsvoraussetzungen und Höhe des Elterngeldes

Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 Prozent. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro und mehr vor der Geburt des Kindes sinkt die Ersatzrate des Elterngeldes moderat von 67 auf 65 Prozent (bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr auf 65 Prozent, bei Voreinkommen von 1.220 Euro auf 66 Prozent).

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Dich trifft noch das "normale" Elterngeld, das sind 65-100% je nach Einkommenshöhe für 12 Monate oder jeweils die Hälfe für max. 23 Monate, je nachdem wie lange dein Mutterschutz nach der Geburt geht!