Wer kennt sich aus? Schwanger während Elternzeit, arbeiten, Elterngeld etcpp...

Guten Abend ihr lieben.

Erst mal vorweg, ich bin nicht schwanger hoffe aber hier Erfahrungen zu finden.

Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Mein Sohn ist jetzt 14 Wochen alt. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, lasse mir das Geld ein Jahr auszahlen und gehe ab dem 1. Geburtstag in Teilzeit wieder arbeiten. Soweit der Plan ;-)

Unser Sohn ist durch eine ICSI entstanden und wir haben noch EZ eingefroren. Ein Geschwisterchen ist geplant. Und so können wir uns den Transfertag ja fast "aussuchen".

So, jetzt zu meiner Frage: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn ich während dem ersten Elternzeitjahr wieder schwanger werde und im zweiten Elternzeitjahr nur ein paar Monate arbeiten gehe?

Wie ist es mit dem Muttetschutzgeld? Würde ich das trotzdem mit Arbeitgeberzuschuss bekommen obwohl ich nur ein paar Monaten gearbeitet habe?

Vielleicht versteht jemand meine Gedankengänge und hat Antworten für mich :-)

1

Mein Sohn ist 15 Monate alt und ich arbeite seit dem 13. Lebensmonat in Elternteilzeit. Jetzt bin ich wieder schwanger, der neue Mutterschutz beginnt im August.

Ich kündige meine Elternzeit für Kind 1 vorzeitig zum Tag vor Mutterschutzbeginn. Ab Mutterschutz gilt somit wieder mein alter Vertrag mit altem Gehalt.

Zwischen den Kindern habe ich 10 Monate gearbeitet. In mein Elterngeld fließen also 2 Monate vom alten Gehalt vor Kind 1 mit ein.

Ich hab das die Elterngeldstelle gefragt und so erklärt bekommen.

2

Als Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 werden die Monate nach dem Elterngeldbezug genommen, die du wieder arbeiten gegangen bist und dazu die Monate vor dem Mutterschutz von Kind 1, bis man auf insgesamt 12 Monate kommt.

Die Elternzeit von Kind 1 kannst du zugunsten des Mutterschutzes von Kind 2 vorzeitig beenden und erhältst dann wiedet volle Bezüge (also das Vollzeitgehalt, kombiniert aus Geld von der KK und dem Arbeitgeber - wie bei Kind 1)

Vg Lia

3

Vielen Dank erst mal. Das hilft mir schon weiter. Hatte nämlich gedacht dass das jetzige Elterngeld mit in die Berechnung kommt.

Aber verstehe ich das richtig, ich gehe bspw halbtags arbeiten, bis zum Mutterschutz, kündige dann die Elternzeit von Kind 1, gehe in Mutterschutz und bekomme dann mein altes 100% Gehalt von vor der Geburt von Kind 1 obwohl ich während der Elternzeit nur 50% gearbeitet habe? ?

4

Ja - da du dann ja nicht mehr in Elternzeit bist, bist du wieder in deinem alten Vollzeitjob. Nur eben im Mutterschutz.

weitere Kommentare laden
13

"So, jetzt zu meiner Frage: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn ich während dem ersten Elternzeitjahr wieder schwanger werde und im zweiten Elternzeitjahr nur ein paar Monate arbeiten gehe?"
Es werden die Monate im 2. Elternzeitjahr bis zum Mutterschutz genommen und die Anzahl Monate, die bis zu 12 dann fehlt, werden von vor dem 1. Mutterschutz genommen!

"Wie ist es mit dem Muttetschutzgeld? Würde ich das trotzdem mit Arbeitgeberzuschuss bekommen obwohl ich nur ein paar Monaten gearbeitet habe?"
Ja, würdest du, aber nur in der Höhe zu dem Gehalt in Elternzeit, deshalb bietet es sich an die Elternzeit zum erneuten Mutterschutz zu beenden, dann gibt es den vollen AG -Zuschuss!