Wie berechnet sich der Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot?

Hallo,

ich habe eine etwas knifflige Frage.

Meine Tochter wurde 02/2014 geboren.

Ich habe von 02/2014- 02/2016 Elternzeit eingereicht und bis 02/2015 Elterngeld bezogen.

Ab 03/2015 wollte ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten.

Jetzt ist folgendes:

überraschend bin ich wieder schwanger und bekomme ab sofort ein BV!

Lt. Mutterschutzgesetz bekommt man im BV den durchschnittlichen Verdienst der letzten 3 Monate (13 Wochen).

Ich habe den Teilzeitvertrag ab 01.03.2015 und die Schwangerschaft wurde am 04.03.2015 bestätigt.

In den vergangenen 3 Monaten habe ich Elterngeld bezogen.

Was wird jetzt dem Mutterschutzlohn zu Grund gelegt?

Verschiebt es sich wie beim Elterngeld und es zählt das durchschnittliche Gehalt vor der Geburt meiner erstgeborenen Tochter oder wird einfach jetzt das Gehalt aus der Teilzeit zu Grunde gelegt?

Vielleicht kann mir jdm helfen? Ich finde keinen hilfreichen Gesetztestext.

Grüße

Wie berechnet sich der Mutterschutzlohn?

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Hallo, Hallo

Meinst du nun dein monatliches Gehalt oder das Mutterschaftgeld bzw den Arbeitgeberzuschuss dazu?
Liebe grüße

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Ich meine dem Mutterschutzlohn im Rahmen eines Beschäftigungsverbotes.

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Also das was du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung erhältst?

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m ehesten die erste Antwort, aber eigentlich bekommst du das Gehalt eines vergleichbar beschäftigtem oder das laut Teilzeitarbeitsvertrag im BV, später dann das aus dem Vollzeitarbeitsvertrag im Mutterschutz, wenn du die Elternzeit zum Mutterschutz kündigst.

Im BV gibt's übrigens das Gehalt der letzten 3 Monate vor Eintreten der Schwangerschaft ;)

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Vor Eintreten der Schwangerschaft würde ja bedeuten, dass ich nix bekomme? #kratz

Mein Arbeitsverhältnis dauert ja schon länger an (auch wenn ich in Elternzeit war), da ich vor Geburt des ersten Kindes bereits dort beschäftigt war.

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Nein, das heißt es nicht, weil das die Regel ist, aber du die Ausnahme. Du bekommst dann das eines vergleichbar beschäftigten.

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Also ich habe auch während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet und wurde kurz darauf wieder schwanger

Ich bin auch sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen und bekam dann halt den Gehalt des Teilzeit Vertrags
Wichtig ist es unbedingt die Elternzeit mit Beginn Mutterschutz zu beenden

Aber das weißt du ja sicher :-)

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Ja, das habe ich gelesen!

Aber noch nicht genau erkundigt.

Wann und wie muss ich das spätestens tun?

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Rechtzeitig, genauer ist es nicht definiert.

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Hallo!! Auch ich kann dir bestätigen, dass du das Gehalt das dir im Moment zusteht so fortgezahlt wird. Hatte gerade einen ähnlichen Fall, ich habe in 2014 einen höheren TZ Vertrag gehabt & bekomme nun das Gehalt von meinem niedrigeren Vertrag, da ich kurz vor BV in meinen alten Vertrag zurück bin. LG

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Ich habe dann glaube etwas mehr Glück.

Denn mein Mutterschutzlohn wird nach dem Gehalt berechnet, was ich vor Geburt meiner Tochter bekommen habe.

Hintergrund:

die Schwangerschaft ist vor TZ- Beginn eingetreten. (Es zählt ja glücklicherweise der Eintritt der SS und nicht die Feststellung.)

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Nein, zählt es eben nicht, denn:
"Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen."

Sie sind nach Ablauf eingetreten und somit gibt es nur das Teilzeitgehalt!
Ist ja wohl ganz klar formuliert!
Wird dir die Beratungsstelle des Ministeriums bestätigen, wenn du sie in Berlin anrufst!

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So... Ich konnte es klären.

Für alle, die es interessiert:

-- > Mutterschutzlohn berechnet sich nach dem Durchschnittlichen Gehalt der letzten

3 Monate (13 Wochen) vor Beginn des Monates in dem die Schwangerschaft eingetreten ist (und nicht festgesetellt wurde. (Das ist bei mir im Jan./ Feb.)

--> das Arbeitsverhältnis hat während der Elternzeit nur geruht und bestand weiterhin. Somit berechnet sich der Mutterschutzlohn aus dem Gehalt vor Geburt meiner Tochter.

Auf das TZ- Gehalt darf der AG gar nicht zurück greifen, weil die Schwangerschaft ja nicht erst jetzt eingetreten ist, sondern schon vor Beginn der Teilzeitvereinbarung. :-P

Da haben wir aber Glück und der Schwangeschaftseintritt konnte finanziell nicht besser laufen. ;-)

#winke

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Wer hat dir den Unsinn erzählt?

Wenn du den Absatz nämlich weiter liest, dann steht dort klar, dass der AG den Teilzeitvertrag sogar nur zur Berechnung nutzen darf:
"Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen."

Die Reduzierung von deinem alten Vertrag auf deinen neuen Teilzeitvertrag ist eine "dauerhafte" Verdienstkürzug und treten nach Ablauf des Berechnungszeitraumes ein.

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Moment: das ist ja nur eine Teilzeitvereinbarung während der Elternzeit gewesen. Nach dem 2. Jahr in Elternzeit hätte ja mein Vollzeitvertrag wieder gegriffen.

Daher ist diese NICHT dauerhaft.

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