Elternzeit für Vater nach einem Jahr??

Hallo,

mein Partner und ich haben geplant, dass er evtl. ein Jahr nach der Geburt unseres Kindes zu Hause bleibt (für etwa ein Jahr) und ich Vollzeit arbeiten gehe. Nun hat er aber Angst seinen Job dadurch zu verlieren. Aber ist es nicht so, dass man 3 Jahre Anspruch auf Elternzeit hat (die also entweder der Vater oder die Mutter in Anspruch nehmen kann)?
Ich kenne mich da noch nicht gut genug mit aus, aber wäre das theoretisch möglich, ohne dass ihm deswegen gekündigt werden kann?

Haben das vielleicht einige von euch ähnlich geplant?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Julie

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Hallo Julie,

ja, das ist richtig "Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen." http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=16318.html Wir haben das auch so ähnlich geplant, nein, ich muss sagen ICH habe mir das so ähnlich überlegt, leider ist mein Mann wenig begeistert, warum sagt er nicht so genau bzw. sind nur so komische Argumente ("ich kenne keinen, der das gemacht hat") ... schade. Ich hoffe, ihr kriegt das hin!! Du kannst auch hier mal anrufen, ich finde, die beraten sehr gut und kompetent http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/servicetelefon-kontakt.html

LG

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Man hat ein recht auf 3 Jahre elternzeit, aber das geht nicht bis zum dritten Lebensjahr sondern man kann es bis zum 6. oder 8. Lebensjahr nehmen: eines von beiden. WeiS nicht mehr genau!

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"Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu 12 Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes, zum Beispiel während des 1. Schuljahres möglich." http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=16318.html

Das habe ich dann nimmer dazu kopiert, war eh schon so lang ...

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Hallo !
Während der elternzeit hat man Kündigungsschutz:

Wenn dein Mann 12 Monate in elternzeit bleibt, dann wird dir das dann bei deiner elternzeit angezogen.

7 Wochen vorher ist die elternzeit anzumelden. Würde es nicht früher machen , wegen dem Kündigungsschutz. Mit der Anmeldung auf elternzeit beginnt der schutz. Lg

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"Wenn dein Mann 12 Monate in elternzeit bleibt, dann wird dir das dann bei deiner elternzeit angezogen."
Falsch, jeder hat unabhängig vom andere Elternzeit 3 Jahre.
Sprich man könnte theoretisch von Geburt bis zum 6. Geburtstag die Betreuung mit Elternzeit abdecken!

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"Aber ist es nicht so, dass man 3 Jahre Anspruch auf Elternzeit hat (die also entweder der Vater oder die Mutter in Anspruch nehmen kann)?"
Nein, jeder hat pro Kind 3 Jahre Elternzeit, d.h. ihr könntet auch beide 3 Jahre gleichzeitig zu Hause bleiben!
Und wegen der Elternzeit darf nicht gekündigt werden, aber je nach Betriebsgröße findet sich dann hinterher leider in diesem rückständigen Land ein Grund.

Wobei wir dreimal keine Probleme hatten!