Krankengeld bis Mutterschutz - was beachten?

Hallo zusammen,

ich war während der SS SS-bedingt öfter krank und bin nun bis zum Mutterschutz krank geschrieben - und bekomme Krankengeld.

Muss ich was beachten, wenn ja was, wenn ich von der Arbeitsunfähigkeit in den Mutterschutz "wechsle"?
Mein Arzt wird meinen letzten AU-Tag einen Tag vor dem vom FA festgesetzten MuSchu-Beginn-Tag eintragen.

Jetzt gehe ich ja zu meinem Arzt, lass mir diesen Auszahlungsschein ausfüllen und abstempeln und schick das an die KK. Die zahlen ja immer nur bis zu dem Termin aus, an dem der Zettel ausgestellt wurde (nicht bis zum angegebenen voraussichtlich letzten AU-Tag).
D.h. ich muss am letzten AU-Tag nochmals mit einem Auszahlungsschein zum Arzt?

Und davor reiche ich ganz normal meine ET-Bestätigung mit Mutterschaftsgeld-Antrag, den ich hoffentlich nächste Woche (31.SSW) bekomme, bei der KK ein, richtig?
Dann passt alles mit den Fristen und ich habe keinen Tag "verloren", oder?

(Sorry für die Fragen, ich bin eigentlich Österreicherin und arbeite erst seit 2 Jahren in DE - hatte bisher weder das Glück des Krankengeldes, noch des Mutterschaftsgeldes :-) mir sind die Regulatorien trotz Internetrecherche nicht sooo geläufig.)

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Ach, noch was:
Ich erhalte mehr Krankengeld, als ich aktuell verdienen würde, da ich zu Beginn meiner Krankschreibung 100% beschäftigt war, mein Vertrag mittlerweile aber nur noch 35% Beschäftigungsausmaß vorsieht.
D.h. mein Krankengeld wird vom 100%-Gehalt berechnet.

Wenn ich das Gesetz richtig verstehe, dann berechnet sich mein Mutterschaftsgeld aber ausgehend von der 35%-Beschäftigung, weil ja andauernde Verminderungen berücksichtigt werden bei der Mutterschaftsgeldberechnung und nicht, wie normal üblich, von den letzten 3 abgerechneten Monaten vor Krankengeldbezug (was in meinem Fall jeweils 100% Gehalt gewesen wären).

Wenn ich jetzt aber zB am 1. Mutterschutztag auch noch krank geschrieben WÄRE - wie verhielte sich die Situation dann? Bekäme ich dann Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (das sich vom 100%-Gehalt berechnet) oder in Höhe meines 35%-Gehalts?

Irgendwie bin ich mittlerweile komplett verwirrt.
Danke!

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Klingt korrekt.

Nur dran denken, dass der FA dir auch eine Bestätigung gibt, dass es eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war, damit die Monate ersetzt werden können, weil ja Krankengeld nichts für das Elterngeld zählt.

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Dankeschön!

Ja, das mit der schwangerschaftsbedingten Erkrankung im Attest für die KK behalte ich im Hinterkopf.

Weißt du wie es in dem Fall aussieht?
--> Wenn ich jetzt aber zB am 1. Mutterschutztag auch noch krank geschrieben WÄRE - wie verhielte sich die Situation dann? Bekäme ich dann Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (das sich vom 100%-Gehalt berechnet) oder in Höhe meines 35%-Gehalts?

Meine 1. FA hat im Dezember eine Schwangerschaftsbestätigung mit ET 20.7. geschrieben für den AG, dieser hat daraufhin den Mutterschutzbeginn berechnet.
Im Januar hat meine 2. FA (ich musste ortsbedingt wechseln) den ET auf den 21.7. gesetzt, was ich dem AG aber nicht mehr mitgeteilt hatte, weil's nur im Mutterpass drin steht und ja ohnehin jetzt am Ende noch die ganzen Mutterschaftsgeld-Bestätigungen ausgehändigt werden.
Wenn mein AG nun aber den 20.7. als ET hat, ich aber jetzt bis Beginn MuSchu mit ET 21.7. (also 1 Tag länger) krank geschrieben bin, was zählt denn dann als Grundlage?

Wenn meine FA nun den ET auf den Unterlagen für den 21.7. angibt, dann wird der AG den MuSchu-Beginn vermutlich sowieso auch auf den 21.7. basierend ändern, nehm ich an...

Danke!

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eigentlich musst du den et immer an den AG weiterleiten, wenn er im Mutterpass geändert wird.

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Das müsste alles so passen, habe ich genau so gehandhabt!!

Viele Grüße
Natalie