Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit- wie gehts weiter?

Hallo,

meine Freundin beschäftigt gerade folgendes Problem:

Sie hat gestern erfahren, dass sie mit dem 2. Kind schwanger ist.

Ihre Elternzeit von Kind Nr.1 endet Mitte Juli.

Sie hat vor ihrem 1. Kind vollzeit gearbeitet, möchte aber eigentlich wegen Kind Nr. 1 nur noch halbtags arbeiten ab Mitte Juli.

Es kann sein, dass sie vom AG wieder ein teilweise BV erhält, da sie in einer Arztpraxis viele Tätigkeiten nicht ausüben durfte (wäre in dieser SS ja wieder so).

Wie sieht es aber aus mit dem Elterngeld?

Wäre es für sie sinnvoller wieder auf ihre Vollzeitstelle zu pochen? Eigentlich hatte sie mit dem AG, bei dem sie jetzt auf 450,- arbeitet schon gesagt, dass sie nur noch TZ arbeiten will.

Was ist, wenn der AG nun sagt, entweder sie nimmt die VZ Stelle an, oder sie läßt es ganz? Was ist alles möglich, was kann ihr passieren???

Offizielle Erkundigungen will sie sich natürlich auch noch einholen, aber das ist diese Woche leider nicht mehr möglich.

Weiß einer von Euch wie es bei ihr weiter geht?

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Hey, #winke
ich bin bzw. war in der gleichen Situation.
Ich habe VZ in der Altenpflege gearbeitet und habe in meiner ersten SS ein BV erhalten. Bin nach der Entbindung für ein Jahr in EZ gegangen.
Hatte auch mit meiner Chefin den Wiedereinstieg dieses Jahr im Februar geplant. Auch ich wollte TZ wieder einsteigen um weiterhin Zeit mit meiner Tochter verbringen zu können.
Habe dann aber im November meine SS festgestellt.

Da ich keine Vertragsänderung unterschrieben habe für eine Teilzeitstelle bekomme ich mein volles Gehalt wieder. Bin aus der EZ direkt wieder ins BV.
Das ist für das nächste EG sehr wichtig! Habe mich bei meiner zuständigen EGStelle erkundigt.
Es werden zur Berechnung die Abrechnungen eingereicht, die man vom Ende der ersten EZ bis zum Beginn des MuSchutz gearbeitet hat. Da dies keine 12 Monate sind, werden zusätzlich die alten Abrechnungen zu Rate gezogen, die beim ersten Antrag auf EZ eingereicht worden. Es wird damit also aufgestockt. Wenn 7 fehlen, werden 7 hinzugezogen.

Gekündigt werden kann sie auf Grund der SS nicht.

Ich würde deiner Freundin also raten auf alle Fälle die VZ Stelle wieder anzunehmen! Umso höher fällt das EG aus. Wenn sie keine Vertragsänderung unterschrieben hat, dann steht ihr die VZStelle zu. Hat sie was anderes unterschrieben, muss sie in den sauren Apfel beißen.

Ich hoffe, dass war einigermaßen verständlich :-D

Liebe Grüße
kruemelwuermchen mit Fiona (15Mon) an der Hand und Baby inside (30+3)

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Ich stehe gerade vor dem selben Problem. Im August läuft mein elterngeld aus, weiß einer bis wann ich spätestens bei der elterngeld stelle und Arbeitgeber Bescheid geben muss. Da ich erst in der 6 ssw bin will ich bis zur 13 ssw Wartun, meint ihr das sei sinnvoll?

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Darf ich fragen, in welcher Höhe dann das Mutterschutzgeld während des 2. BV ausgefallen ist? Es wird ja, wenn ich mich nicht irre, das Durchschnittsgehalt der drei Monate vor Eintritt der Schwanger gerechnet. In dem Fall hast du EG und kein Gehalt bezogen. Rechnen die dann die drei Monate vor Eintritt des 1. Mutterschutzgeldes, oder hat man dann Pech gehabt und bekommt gar nichts? Das kann ich mir schlecht vorstellen, konnte dazu aber im Gesetz nichts finden.

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