Beschäftigungsverbot und nun!?

Hallo ihr lieben.... Ich schildere euch mal kurz mein Anliegen!
Ich bin seit 2011 in einer Firma angestellt..... Auf 450€ Basis.... Bin im August 14 hochgestuft worden auf 130std.... Also ich bin bis zum 30.6. auf 130std befristet eingestellt ... Habe am 22.5. ein beschägtigungsverbot bekommen! Wurde am 23.5. von meinem ag kontaktiert und um ein Gespräch gebeten wie es ab Juli weitergeht! Er hat mich ab 1.7. wieder auf 43std runtergestuft! Allerdings zum selben std lohn.... ... Nach 6 Wochen falle ich ja aus der Lohnfortzahlung raus! Und erhalte Krankengeld! Wonach wird das berechnet? Nach den 130std Gehalt! Oder nun nach dem 43std Gehalt????? Ich sehe da nicht ganz durch! Ich meine gelesen zu haben das das Krankengeld sich zusammensetzt aus dem Verdienst der 3 Monate davor????? Vielleicht kann mich jemand von euch aufklären??Liebe Grüße Kati (9.ssw)

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Warum solltest du ins Krankengeld rutschen? Wenn du ein BV hast solltest du eigentlich das Gehalt bekommen was du sonst auch bekommen hast, so viel ich weiß.

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Lach ja stimmt.... hab das Bisschen doof ausgedrückt....ich meinte nur bekomme ich das Geld was ich bis 30.6. bekomme? Oder nach 1.7. ! Sprich Gehalt bis 30.6. mit 130std oder nur Gehalt ab 1.7. mit 43std..????lg

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Theoretisch würde ich jetzt sagen Ja. Denn es ist ja dein Vertrag der dann besagt, dass du ab 01.07 nur noch 43 Stunden arbeiten würdest. Wenn du jetzt dann in der Zeit trotzdem 130 Stunden bezahlt kriegen würdest, wäre das ja zum Nachteil für deinen Arbeitgeber, auch wenn der das Geld ja von der Krankenkasse wieder bekommt.
Allerdings kenne ich mich da echt nicht so gut aus, so dass ich mich jetzt auch irren kann.

Nur rein logisch betrachtet würde ich sagen, da du ohne Schwangerschaft ab 01.07 mit 43 Stunden bezahlt werden würdest, gilt das auch in der Schwangerschaft.
Aber da solltest du vielleicht mal beim Personalbüro nachfragen, wo auch die Lohnabrechnungen gemacht werden.

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Du bekommst kein Krankengeld sondern 100% Gehalt.

Wie dies nun im befristeten sich verhält weiß ich nicht. Nimm doch mal Kontakt mit dem lohnbüro auf.

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Man rutscht in einem Beschäftigungsverbot nicht ins Krankengeld! Man bekommt im BV das Gehalt, der letzten 2 oder 3 Monate vor dem Beginn (also vor Empfängnis) der Schwangerschaft! Ist im Mutterschutzgesetz so geregelt!

Was ich allerdings nicht sagen kann ist, wie es sich verhält wenn die erhöhte Std-Zahl befristet ist! Zuständig beim BV ist das Gewerbeaufsichtsamt, da müsste man das erfragen können!

Lg Ilona mit Muckel (15Ssw, ebenfalls im BV)

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Während des BV bekommst du für die ganze Zeit dein Gehalt, also kein Krankengeld. Das ist ja der Vorteil eines BV gegenüber einer Krankschreibung. Und der AG bekommt 100% deines Gehalts und auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung von der Krankenkasse zurück. Berechnet wird normalerweise nach den letzten drei Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft auch inklusive Zuschlägen, die du vielleicht jetzt nicht mehr bekommen würdest (z. b. Nachtzuschläge). Grundsatz ist, du darfst nicht schlechter gestellt sein, als wenn du nicht schwanger wärst und arbeiten würdest.

Wie das mit der Herunterstufung allerdings ist, das kann ich dir nicht genau sagen. Wenn die Hochstufung schriftlich befristet war, dann vermute ich mal, dass es zulässig ist. Wenn es nicht eindeutig befristet war, weiß ich nicht, ob das einfach so ohne Änderungskündigung geht, zumal der AG ja keinen finanziellen Verlust hat, weil er sein Geld von der Krankenkasse zurück bekommt. Ich würde mich da im Zweifel rechtlich beraten lassen, z. B. von der Gewerkschaft oder von einem Anwalt. Vielleicht kann auch die zuständige Aufsichtsbehörde weiterhelfen.

Bin übrigens Steuerfachangestellte und mache auch Lohnbuchhaltung, habe aber so einen Spezialfall noch nicht gehabt.

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Huhu.
So wirklich kann ich dir die frage nicht beantworten. Aber in meiner ersten Schwangerschaft hatte ich auch einen 450€ job und damals hatte ich aus verschiedenen Gründen immer wieder riesen ärger mit der Chefin. Die hexe wollte mir auch die Std kürzen. Da habe ich mich beim Arbeitsrecht informiert und die sagten da ich schwanger bin darf sie die Std nicht kürzen. Vllt solltest du dich da auch mal schlau machen. Dann wäre vllt auch deine frage erledigt!?
liebe grüße :-)

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Vllt ein blöder Einwand aber der Chef darf dich doch in einer bestehenden ss nicht runterstufen da so ein finanzieller Nachteil für dich entsteht. Oder gilt Day bei dir nicht?

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Der 130stdvertrag ist bis 30.6.befristet! Würde 08/14 wegen krankheitsvertretung befristet von 43 auf 130std gesetzt ! Und nun zum 1.7. wieder von 130 auf 43 zurück! Mi stellt sich nur die Frage welches Geld ich ab 1.7. bekomm! Wegen beschäftigungsverbot ab 22.5....Das Gehalt der 130std oder der 43std!?

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Verstehe ich nicht ganz:

wenn du doch eh den gleichen Lohn bekommst wie vorher, hast du doch sowieso keine Verluste??!!

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Ja der STUNDENlohn bleibt. Aber die Stunden selbst sollen ja runtergestuft werden.. das heißt ja dann weniger geld.

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O wei, danke, ich stand wohl eben ziemlich auf der Leitung...

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Das Gehalt im BV wird danach berechnet was du die 3 Monate VOR dem BV verdient hast. Also in deinem Fall nach den 130std.! So isses bei mir auf jeden Fall.

VG

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Grundsaetzlich ist das korrekt, aber wenn eine Stundenaenderung waehrend der BV- Zeit bereits vertraglich geregelt war, wird sie ab Ende der Befristung anders berechnet. Wenn sie z.B. jetzt nur 450€ verdienen wuerde und ab dem 1.7. vertraglich Mehrstunden leisten wuerde, muesste sie auch fuer die Mehrstunden bezahlt werden. Diese Vereinbarung geht aber in beide Richtungen. LG.

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Stimmt ja tatsächlich! #schock
Habe das hier gefunden:

Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht.

!!!!!Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.!!!!!

VG

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Huhu :)
Es ist eigentlich sinnlos von deinem arbeitgeber irgendwelche stunden hoch oder runter zu stufen. Du bist nämlich im BV. Das bedeuet, du bekommst das volle Gehalt . Ab dem Tag wo das Verbot begonnen hat wird geschaut wie dein Nettoeinkommen die letzten 3 monate DAVOR war. Die drei Gehälter werden addiert und daraus der Durchschnitt errechnet. Dies ist dein Gehalt den du bis zum Muschu. Bekommst. Ab da wird dann geschaut was du monatlich netto die letzten 12 monate bekommen hast und die werden dann addiert und der durchschnitt wird errechnet. Dieses Mutterschutzgeld bekommst du dann 6 vor und 8 wochen nach der Entbindung.

Dein Arbeitgeber kann jetzt an den Stunden schrauben wie er möchte aber an deinem Geld kann sich nichts mehr ändern soweit ich das weiss. War in einer ähnlichen Situation. Da sollte meine Einsatzstelle geändert werden und dort hötte ich dann anstatt 220 stunden monatlich nur noch 150 gehabt... Tja pech gehabt - das Bv kam nämlich dazwischen und mein monatliches Entgelt wurde nach den letzten 3 monatsgehältern melnes ersten Einsatzortes berechnet also nach 220 stunden- und dies obwohl es mein vorletzter tag dort gewesen ist.

Ich hoffe ich konnt dir helfen.
Alles liebe:)

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Sorry, das ist Unsinn, was du schreibst:

"Ab dem Tag wo das Verbot begonnen hat wird geschaut wie dein Nettoeinkommen die letzten 3 monate DAVOR war"
Nö, das wird nie gemacht, es zählen immer die 3 Monate vor dem Eintreten der Schwangerschaft beim BV!

Aber Verdienstkürzungen oder Erhöhungen werden auch berücksichtigt und somit bekommt sie nur für 43 Std ab dem 1.7. Geld auch im BV!

"Ab da wird dann geschaut was du monatlich netto die letzten 12 monate bekommen hast und die werden dann addiert und der durchschnitt wird errechnet. Dieses Mutterschutzgeld bekommst du dann 6 vor und 8 wochen nach der Entbindung."
Noch größerer Quark.
12 Monate vor dem Mutterschutz werden für das Elterngeld genutzt, für das Mutterschutzgeld die 3 Monate vor dem Mutterschutz!

Bitte bring doch hier nicht alles durcheinander, denn damit konntest du sicherlich niemandem helfen!

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Hmm wie komisch das ich mich im bv befinde und die letzten 3 monatsgehälter VOR dem bv ausschlaggebend für mein Gehalt waren ;) merkwürdig oder welch einen "quark" ich hier schreibe ?! ;) aber war mit sicherheit nur bei mir so und du hast selbstverständlich vollkommen recht ;)))
Und mist oder sonst was kannste dir um die schnute schmieren liebes, vor dem handy oder dem pc scheinen einige menschen ja erheblichen Mut zu haben mal einfach andere indiskret beleidigen zu wollen... Eigentlich sehr schade wie jämmerlich das ist und das man das hier immer wieder erleben muss...
Kleiner tipp am rande:

Wenn man der Auffasung ist das diverse Dinge nicht ganz richtig sind kann man auch anders darauf aufmerksam machen als gleich so ausfallend zu werden und zu behaupten das jemand MIST redet ;)

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Hallo.

Ich bin auch im BV aber bis zum Mutterschutz. Wenn das bei dir sp ist kann ich dir zu 100% sagen, dass du bis 30.6. das Gehalt für die 130 Stunden bekommst und ab 1.7. dann die 43 Stunden es im Arbeitsvertrag geregelt ist. BV heißt nicht krank und deswegen finde ich es auch von deinem Arbeitgeber bissl sinnlos dich im BV runter zu stufen da er das Geld eh wieder bekommt.