Welches Datum zählt für den Mutterschutz?

Guten Morgen:-)

ich möchte gerne wissen, welcher Geburtstermin für den Arbeitgeber zwecks Mutterschutz zählt. Ich habe in der 8. SSW ein Attest von meinem Arzt für meinen Arbeitgeber mit voraussichtlichem Geburtstermin 11.11. bekommen. Beinm Ausstellen vom Mutterpass, 14 Tage später, hat er dann den 15.11. rein geschrieben. Nun geht es ja darum, wann ich in den Mutterschutz gehen kann.

Vielen Dank für eure Antwort:-)

LG schnecke.02

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Meiner Meinung nach zählt das Datum im Mutterpass.

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Guten Morgen,
Also bei meiner Bescheinigung stand das Datum mit drauf wann der Mutterschutz beginnt...
Auf jeden Fall ist der Zettel mittlerweile bei der Personalabteilung und die haben ja nur den11.11 als ET.... Also beginnt dein Mutterschutz 6 Wochen vor 11.11 also 30.09 :-)

Lg Briena & Krümel 14+2

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Bei mir stand da nur drauf, in welcher Woche die SS festgestellt wurde und wann der errechnete Termin ist. Meinst du, ich muß das jetzt sagen, das im Mutterpass was anderes steht? Bei der NFM wurde der 10.11. ausgerechnet. Ich kenn mich gar nicht mehr aus#schwitz

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Was im Mutterpass steht geht deinen Chef im Grunde überhaupt nix an ;-)
Es zählt das was auf der Bescheinigung,welche du bei ihm eingereicht hast, drauf steht!
:-)
Es sei denn du möchtest von deinem FA ne neue Bescheinigung mit dem Mutterpass identischen Datum nachreichen... Eher net oder ;-)
Es geht nur um 3 oder 4 Tage das is net tragisch..

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Warum sind die Daten denn unterschiedlich? Haben die sich vertan oder wurdest du zurückgestuft?

Du müsstest jede Änderung beim Geburtstermin melden. Es kann ja sein, dass manche zwei Wochen vor oder zurückdatiert werden. Es zählt immer der tatsächlich beim Arzt festgestellte Termin.

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Den ersten Termin hat er anhand vom Ultraschall errechnet. Da ich den Mutterpass erst 2 Wochen später bekommen habe, hat er da nach der letzten Periode datiert.

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Hm.... Komisch sowas....
Dann fragst du am besten ihn selbst welches Datum denn nun "richtiger" ist. Vielleicht ändert er es noch im Mutterpass.

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Da Du das Attest abgeben musst zählt das, deshalb würde ich das anpassen lassen wenn der Termin sich ändert. Ich hab mein Attest erst in der 11. Woche bekommen und das dann abgegeben.

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Der vorraussichtliche Geburtstermin kann sich ändern, wenn die Berechnungen korrigiert werden. Ich denke, dass immer die letzte Angabe relelevant ist. Vielleicht noch ein paar Woche vorher nochmal eine Korrektur.

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Du bekommst später für den Mutterschutz ja nochmal eine Bescheinigung für die Krankenkasse. Die gibst du auch beim AG (in Kopie) nochmal ab und da steht dann das aktuelle Datum drauf wie in deinem Mutterpass. ;-) demnach wird dein AG spätestens dann erfahren, dass der sich geändert hat, was spricht also dagegen, das jetzt schon mitzuteilen? #winke

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Das Datum, was auf der Bescheinigung des Arztes steht, die er dir für den Mutterschutz gibt (lass sie dir jetzt einfach schon ausstellen), der Mutterpass kann nicht zählen, weil es kein offizielles Dokument ist und den ja niemand zu sehen bekommt!