Ständige Ohnmacht im 3. Monat in der Arbeit.

Meine Kollegin und Freundin ist nun wiederholt Ohnmächtig geworden in der Arbeit.

Einmal als ich anwesend war, der Rettungswagen wurde alarmiert und ich habe für Ersatz für sie gesorgt und dass sie nach Hause gebracht wird.

Sie darf sich bei mir auch hinsetzen und natürlich übernehme ich schwere Kisten.

Das Problem ist meine Chefin, sie will nicht dass sie sitzt. Sie schafft ihr sogar Lasten von 25kg an rauszuwuchten.

Heute ist sie wieder umgefallen und sie durfte sich danach nur 5 Min hinsetzen und nun macht sie den Laden alleine. Wir arbeiten bei einem Bäcker und stehen am Ofen, ohne Klimaanlage und wir müssen Schürzen tragen, so zur Info.

Innerhalb von 1 Woche ist sie nun 2 mal umgekippt und ich habe Sorge dass sie sich irgendwann mal den Schädel einschlägt. Ich wäre also für ein Beschäftigungsverbot oder auch zumindest erst mal einer Krankschreibung.

Die Woche hat sie noch einen Termin beim FA und ich hoffe sie weiß danach mehr.

Was meint ihr, wie gut sind ihre Chancen auf ein Beschäftigungsverbot?

LG

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Also ich denke der Arzt wird sie erst einmal krankschreiben. Die Chancen auf ein BV vom Arzt sehe ich hier eher gering, da es ja der Arbeitsplatz ist der Probleme macht.

Sie muss mit der Chefin eine Gefährdungsbeurteilung ausfüllen. Und es gibt gewisse Richtlinien von Dingen, die sie noch machen darf und was nicht. Daran muss sich die Chefin halten.

Und es ist die Aufgabe der Schwangeren sich ebenfalls daran zu halten egal was die Chefin sagt. Das Wohl ihres Kindes sollte ihr schließlich wichtiger sein als eine verstimmte Chefin.

Ich denke, dass es beim Bäcker sicher Arbeiten gibt, die sie auch als Schwangere machen darf, wie z.B. den Verkauf. Das müsste man dann sehen.

Sollte sich die Chefin nicht an das MuSchu Gesetz halten, sollte deine Freundin / Kollegin sich ans Aufsichtsamt wenden.

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Gefährdungsbeurteilung? Wo bekommt man das?

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Kann man im Internet herunter laden.

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Das klingt nicht so, als würde sich eure Chefin an das MuSchG halten. Kisten mit 25 kg, alleine arbeiten sind da tabu. Sie muss sich jederzeit ausruhen können.

Sofern eure Chefin von der Schwangerschaft weiß, würde ich das Gewerbeaufsichtsamt informieren. Die kontrollieren nämlich die Einhaltung des MuSchG beim AG. Kann eure Chefin demnach keinen passenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, hat sie selbst das Beschäftigungsverbot zu erteilen.

Erst wenn dies nichts bringt, würde ich mit der Ärztin reden. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Gewerbeaufsicht hier nichts unternehmen würde.

Viele Grüße

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Alleine Arbeiten sind auch tabu?

Die Chefin weiß bescheid über die SS.

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Ja sie darf eigentlich nie alleine sein. Meine Freundin arbeitet in einer Klinik (schichtbetrieb). Sie hat mir schon oft erzählt das die Schwangeren gesetzlich nie alleine am Arbeitsplatz sein dürfen.

Und dieses schwere Gewicht kann ich mir auch nicht vorstellen.

Hoffe sie erzählt dem FA auch wie es ihr geht :/

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Die Gefährdungsbeurteilung kriegt man glaub ich im Internet. Oder sie ruft beim Gewerbeaufsichtsamt an, die schicken einem sowas auch zu. In diesem Fall muss aber der AG das BV aussprechen, die FÄ ist hier nicht der richtige Ansprechpartner.

LG Danni mit Krümeline 26+1 ssw

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Ich hab nun beim Gewerbeaufsichtsamt angerufen.

Die waren sehr schockiert dass sie heute überhaupt noch in der Arbeit ist und das auch noch alleine. Bei allen weiteren Sachen, auch dass man ihr es verbietet sich hinzusetzen wenn es ihr nicht gut geht war der Herr mehr als entsetzt.

Sie kontaktieren den Arbeitgeber.

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Hi Muttiator,
ich wollte nur mal sagen, dass ich es toll finde, wie du dich fuer deine Kollegin und Freundin engagierst!

#pro

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Sie war mir auch sehr dankbar. Das ist mir Dank genug. Ich denke es ist das Mindeste was ich tun kann.