Beginn Elternzeit

Hallo zusammen!

Wann beginnt in NRW die Elternzeit?

Gerade mit der TKK tel. Sie meinten, nach Ende des Mutterschutzes. Ich lese aber öfter, dass der Mutterschutz nach Entbindung zur Elternzeit zählt. Bin ich schon vollkommen irre? Was ist jetzt richtig??
Danke schon mal für Eure Antworten!

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Huhu,

soweit ich informiert bin, beginnt die Elternzeit Bundesweit gleich, und zwar mit der Geburt des Kindes. Die ersten 8 Wochen Mutterschutzzeit laufen da parallel.

Der Elterngeldbezug hingegen beginnt erst nach der Mutterschutzzeit.

Das ist zumindest das was ich weiß.

Ggf kann das ja jemand bestätigen oder widerlegen? :-)

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Hmm, das widerspricht sich mit der Aussage der Krankenkasse. Ich bin echt verwirrt. Aber danke für Deine Antwort!

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"soweit ich informiert bin, beginnt die Elternzeit Bundesweit gleich, und zwar mit der Geburt des Kindes. Die ersten 8 Wochen Mutterschutzzeit laufen da parallel."
DAnn bist du falsch informiert, sonst würden alle Mütter falsch anmelden.

7 Wochen vor Beginn, was eine Woche nach der Geburt ist in der Regel, weil der Mutterschutz 8 Wochen geht.

Also Beginn natürlich nach dem Mutterschutz!

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Die Elternzeit beginnt nicht automatisch, sondern man muss sie beantragen und da auch das Datum angeben,wenn sie beginnen soll.

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Aber ab wann darf/muss ich die denn beantragen? Möchte ein Jahr zu Hausr bleiben.

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Du musst sie nur beim Arbeitgeber anmelden (nicht beantragen, das würde ja heißen man kann es ablehnen, und das kann man nicht!), und das bis sieben Wochen vor Beginn. Also bis eine Woche nach Geburt, da die Elternzeit ja erst nach dem Mutterschutz beginnt. Beim ElternGELD wird der Mutterschutz mit angerechnet. Das ist das, was es so verwirrend macht

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Die Elternzeit muss 7 Wochen vor beginn beim AG beantragt werden. Da man im Mutterschutz eh nicht beschäftigt werden darf, schließt bei den meisten die Elternzeit an den Mutterschutz an.
Elterngeld wird ab Geburt gezahlt. Wenn man vorher gearbeitet hat und mutterschaftsgeld bekommt, wird das angerechnet aufs elterngeld.

So hab ich das erklärt bekommen... :-)

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Ach so, und im Antrag muss bereits stehen, wie lange du Elternzeit nehmen möchtest.

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Huhu! Hier der Gesetzestext dazu:

Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer müssen ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich von der Arbeitgeberseite verlangen. Damit wird organisatorischen Schwierigkeiten insbesondere von mittelständischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Suche nach Ersatzkräften Rechnung getragen.

Um die Elternzeit flexibel zu gestalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung für die kommenden 2 Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen. Wird die Elternzeit von der Mutter unmittelbar nach der Mutterschutzfrist oder unmittelbar nach einem auf die Mutterschutzfrist folgenden Urlaub in Anspruch genommen, so hat sie sich nur bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes festzulegen.

Beginn also NACH dem Mutterschutz!

LG,
Mellie

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Den Text hab ich auch schon iwo gefunden.???? Das deckt sich wiederum mit der KK.

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Der ist nachzulesen beim Ministerium für Familien, Senioren usw...;-) Hier noch der Link:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html

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Die TKK hat Recht, nach dem Mutterschutz!

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Ich danke Euch für Eure zahlreichen Antworten!