Gehaltsnachweis für Elterngeldantrag

Hallo ihr Lieben,

welche Gehaltsabrechnungen muss ich mit dem Antrag einreichen wenn der Mutterschutz am 14.8.15 beginnt? ET ist der 25.9.15.
Aug. 2014 - Juli 2015?

Hoffe mir kann jemand helfen!
Danke und viele Grüße!

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Hallo :-)

Ich würde von Juli bis Juli eingeben :-)

Ich hab November Termin und gib auch von Sep bis Sep ein wegen Mutterschutz ab 13.10 .. Ob's stimmt steht nun in ????

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Danke für die Antwort

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Bitte schön :-) hoffe natürlich es stimmt was ich dir da sag :-)

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Hi,

ich würde noch die Gehaltsabrechnung vom August mit einreichen. Da dein Mutterschutz ja erst Mitte August beginnt. Mehr wie nicht berücksichtigen können sie die Augustabrechnung nicht.

Mein Mutterschutz beginnt am 24.8. und ich werde von Mai 2014 - August 2015 einreichen.

Bin seit Mai 2015 im BV.

Ich bin mir nicht mehr sicher, ob das BV mit herangezogen wird in die Berechnung vom Elterngeld.

Und lasse das dann die Elterngeldstelle entscheiden.

MfG Diana

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"Ich bin mir nicht mehr sicher, ob das BV mit herangezogen wird in die Berechnung vom Elterngeld."
Wird es, da du ja das das selbe Geld wie ohne BV erhältst und August brauchen sie nicht mehr, da dies kein voller Kalendermonat mehr ist und nur diese berücksichtigt werden.

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"Aug. 2014 - Juli 2015?"
Ja, korrekt!

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Also ich gehe ab 12.8. in Mutterschutz und laut Elterngeldstelle soll ich 08/14 - 07/15 einreichen.

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Gut dann mache ich das auch. Ist ja bei uns ähnlich! Danke!

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Gerne. :-) Hast du schon so einen neuen Antrag? Sind doch ab Juli neue. Füllst du den schon aus?

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Hallo.

Ich habe das noch nicht ganz verstanden. Muss ich das auf jeden fall, weil ich gar nicht jeden monat eine Gehaltsabrechnung bekomme. Nur wenn sich etwas ändert. Somit kann ich das ja gar nicht. Gibts noch ne andere möglichkeit?

Lg

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Ja da gibt es ein Beiblatt im Antrag zumindest bei den alten Anträgen das der AG dann ausfüllen muss. Alternativ kannst du dies auch formlos bei deinem AG anfordern das er dir die Gehaltsabrechnungen für den Zeitraum erstellt.

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Das Beiblatt gab es schon immer nur in einigen Bundesländern und klar ist, das MUSS in keinem Bundesland ausgefüllt werden, es gehen immer auch die Gehaltsbescheinigungen stattdessen.
So sagt es das Gesetz und das sehen dann meist auch die Bearbeiter nach einer Weile ein!

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