Berechnungsgrundlage Gehalt während Beschäftigungsverbot???

Hallo ihr Lieben
Ich hoffe ihr könnte mir helfen.

Wie hoch ist das Gehalt während des BV?
Habe im Netz unterschiedliche Infos gefunden:
1: Durchschnitt des Gehalts der letzten 3 regulär gearbeiteten Monate (direkt vor Eintritt BV)
Oder
2. Durchschnitt der letzten 3 Monate VOR EINTRITT DER SCHWANGERSCHAFT

Was stimmt denn nun? Bei mir würde sich bei der 2. Variante nämlich ein großer finanzieller Nachteil durch ergeben. :-(

Tausend Dank und liebe Grüße

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Hallo bei mir würden die letzten drei Monate vor eintreten der schwangerschaft hergezogen.

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Ich kann dir nur sagen wie es bisher bei mir gelaufen ist. Ich bin mitlerweile die 4.Woche im BV. Laut meiner letzten Abrechnung bekomme ich mein Gehalt normal weiter. Sie haben also das genommen,was ich auch im Monat zuvor hatte. Bei mir wäre es sonst nämlich weniger gewesen (wenn es 3 Monate vor der Schwangerschaft gewesen wäre). Aber da ja noch die ganzen Bürokratischen Sachen ablaufen,kann ich dir das nur mit Vorbehalt sagen.
Ich habe aber auch gelesen,dass du keine finanziellen Einbußen dadurch haben darfst...
Bin auf die kommenden Antworten gespannt...
Und drücke dir die Daumen,dass alles gut läuft!

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Es steht ganz klar im gesetz.

Das es die 3 Monate, vor dem monat sind, in dem die schwangerschaft eingetreten ist!

Ausser man hat da noch nicht gearbeitet ;)

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http://dejure.org/gesetze/MuSchG/11.html

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Danke für den link schlefi. Ist sehr sehr hilfreich.

Im 2. Absatz steht nämlich dass bei Verdiensterhöhungen die innerhalb des Berechnungszeitraums eingetreten sind; der erhöhte Verdienst zugrunde gelegt wird.
Ich bin im März schwanger geworden und habe ab 16.3. eine höherwertige Beauftragung erhalten, welche bis zum Beginn des Mutterschutz befristet ist.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob dies eine vorübergehende Erhöhung im Auge des Gesetzes ist oder nicht????

Was meinst du? Ohne BV hätte ich ja auch das höhere Gehalt bis zum muschu bekommen.

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Also ich habe mich die Woche mit pro Familia in Verbindung gesetzt und die sagte zu mir, dass die letzten 12 Arbeitsmonate zur Berechnung genommen werden.

bei mir wäre es dann so:
- bin seit 1.5. im Beschäftigungsverbot
- hab im März und April Krankengeld bezogen
--> also ab Februar 12 Monate rückwirkend

bin mal gespannt, ob die das bei der Elterngeldstelle auch so sehen ...
ich hab nämlich durch mein bv 200- 300€ minus, da meine Schichtzulagen wegfallen
lg sanny 21. ssw

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pro Familia hat demnach definitiv falsch beraten!

Richtig ist, die letzten 3 Monate vor der SS, wie schlefi sagt.

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Da wurdest du definitiv falsch beraten! Und deine Schichtzulagen müssen im Durchschnitt mit bezahlt werden!!! So hast du ja aufgrund deiner Schwangerschaft einen Nachteil, und das darf lt. Gesetz nicht passieren!

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Da meistens Nachteile entstanden sind zwischen Eintritt der Schwangerschaft und BV (Krankschreibung, weniger arbeit etc.) wurde vom Gesetzgeber geregelt, dass es den Durchschnitt der letzten drei Monate VOR dem Monat der Bekanntgabe/des Eintritts der Schwangerschaft. Allerdings, was viele Arbeitgeber "vergessen" auch der Durchschnitt evtler Zuschläge müssen mit berücksichtigt werden, wie z.B. Wochenend- und Sonntagszuschläge.

Lieben Gruß

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2. wenn du danach noch beim selben Ag bist und du keine Gehaltserhöhung bekommen hast, sonst muss das berücksichtigt werden.

Wieso hast du einen finanziellen Nachteil?