Anspruch Mutterschutz wenn ET überschritten?

Hallo,

ich bin doch 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt in Mutterschutz. Wie wird das gerechnet wenn ich über meinem ET bin? Werde ich dann krankgeschrieben oder wird das von den 8 Wochen abgezogen? Das habe ich noch nicht verstanden.

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Weder noch, die 6 Wochen davor werden einfach zu 6 Wochen +X Tage, die 8 Wochen danach bleiben bestehen.

Früher hat sich das ausgemittelt weil die die vor ET entbunden haben die verlorenen Tage nicht hintenangehängt bekommen haben.

LG

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Soweit ich weiß, errechnet sich der Mutterschutz vor der Entbindung nach dem im Mutterpass angegebenen ET. Der Mutterschutz nach der Entbindung errechnet sich ab dem tatsächlichen ET - unabhängig davon, ob du überträgst oder nicht.

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so isses

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Nein, nicht ganz.

Es zählt bis zum Entbindungstermin auch nach der Geburt der VET, wenn allerdings der Entbindungstermin nach dem VET liegt, dann gelten ab da die 8 Wochen, sprich das errechnete Ende vorher ist das früheste.

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Dann meine Vorrednerinnen nur bestätigen.

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Danke Mädels für die tollen und schnellen Antworten ????

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Quatsch! Man rechnet mit dem errechneten Termin. JEDER egal ob Ärzte oder Arbeitgeber wissen das DAS eher fast nie der wirkliche Termin ist sondern nur ein Maßstab der auf zwei Wochen davor und max zwei Wochen danach von der Natur ausgedehnt werden kann. Da müsste man ja irgendwas gutschreiben, bei welchen die ungeplant in der 36. SSW entbinden!

6 Wochen vorm errechneten ET und 8 Wochen nach der tatsächlichen Entbindung, also auch nicht 8 Wochen nach ET, weil angenommen die Geburt beginnt ne Woche später, dann beginnt die Zeit danach erst mit dem nausflutschen vom Kind.

Ist auch das selbe wenn du einen geplanten Kaiserschnitt machen lässt. Der wird in der Regel erst ein Monat bis 2 Wochen vorher ausgemacht, das einzige was sich dadurch ändert ist du weist schon vorher wann der Mutterschutz für die 8 Wochen after-birth beginnen!;-)

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Und wie ist es andersherum? Wenn man früher entbindet ?

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Hä?! Das ist egal. die 6 Wochen beziehen sich nur auf den errechneten Termin. Die Zeit danach beginnt mit der Geburt. Vollkommen egal ob diese 2 Wochen vorm ET stattfindet oder danach. 8 Wochen nach dem Schlüpftag. Da wird nix gutgeschrieben oder draufgerechnet. ;-)

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