Neue Stelle: Beschäftigungsverbot- bekomme ich kein Geld?

hallo zusammen - ich habe folgendes Problem, vielleicht weiß ja jemand mehr als ich:

ich habe am 15.10 einen Vertrag einer neuen Arbeitsstelle unterschrieben, wo am 20.10 der Dienst beginnen sollte (Behindertenpflege im 24-Stunden-Dienst, 16-16 Uhr einmal die Woche,also auch mit Nachtarbeit). Habe BEVOR ich angefangen habe zu arbeiten über meine SS erfahren und dann auch sofort Bescheid gegeben, dass ich laut Mutterschutzgesetz nicht mehr arbeiten kann.

So weit, so gut habe ich jetzt noch von der Krankenkasse einen Bescheid erhalten,dass ich ab dem15.10 pflichtversichert bin. (also ist der AG doch verpflichtet, mindestens 451 Euro zu zahlen oder?)

Bekomme ich denn jetzt,ohne gearbeitet zu haben wegen neuem Vertrag, überhaupt eine Entgeldzahlung? Wer überweist die ? Muss ich etwas beantragen?

Und brauche ich noch von meinem FA ein Attest über das Beschäftigungsverbot (hab gelesen nur beim individuellen BV...)..

Vielen Dank euch,

LG

Marie

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Normalerweise bekommst Du ja den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen, also in dem Fall vermutlich das, was Du bei deinem alten AG verdient hast.

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Du bekommst das was du normalerweise dort verdienen würdest. Die müssen dann vorrechnen.

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§11, es wird das durchschnittliche entgeld der kommenden 3 Monate genommen.

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Ich hab mein Vertrag zum 03.08 unterschrieben hab kurz danach erfahren das ich schwanger bin
Ich bin Physiotherapeuten in einer Praxis und theoretisch spricht nix dagegen das ich weiter arbeite man muss halt nur auf ein paar Sachen acht geben

Ich wollte meine Schwangerschaft vor der 12 Woche nicht preisgeben da ich die kritische Phase hinter mir haben wollte

Nun ja in der 9 ssw ging es aber los mit starker Übelkeit und Erbrechen das es nicht möglich war normal zu arbeiten

Ich hab von meiner Ärztin ein sofortiges Beschäftigungsverbot gekriegt erst bis zur 12 ssw dann bis zur 16ssw und jetzt bis 24ssw bin mittlerweile in der 17ssw

Ich kriege seit dem mein Gehalt in voller Höhe ausgezahlt wenn man dich krank schreibt dann hast du soweit ich weiß mit Kürzungen zu rechnen was dein Gehalt betrifft

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Hallo, mich würde brennend interessieren aus welchen Gründen du das bv bekommen hast.
Auf Grund der Übelkeit?

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Ja ich habe es auf Grund der Übelkeit gekriegt ab der 12 Woche war es dann nicht mehr möglich auch nur Wasser in mir zu halten und ich habe sogar auf nüchternen Magen brechen müssen

Meine Ärztin hat mir ein BV von sich aus verschrieben musste sie nicht drauf ansprechen und ich wurde auch direkt ins Krankenhaus überwiesen ich weiß aber von vielen das es genug Ärzte gibt die das nicht machen

Aber Frauen die in meiner Situation sind sollten in dem Fall ein Krankenhaus aufsuchen zu not können die das auch machen

Hast du denn irgendwelche Probleme auf Grund der Schwangerschaft das du nicht arbeiten könntest weil wenn es nicht so ist müssen Ärzte keinen BV aufstellen aber der Arbeitgeber kann es tun

Meine AG zum Beispiel wollte unbedingt das ich ein BV kriege weil so bezahlt er vom ersten Tag an nix

Aber es selber auszustellen hat er auch nicht eingesehen

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mal ne ganz blöde Frage,
aber hast Du das BV beschlossen oder wer?

Normalerweise sagt man dem AG das man Schwanger ist ...
dieser muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (bei uns z.B. der Betriebsarzt), dieser entscheidet dann ob man ein BV bekommt oder einen anderen Arbeitsplatz der sich mit dem Muttschutz vereinbaren lässt.

Dein FA darf Dir eigentlich nur ein BV geben wenns "ums Leben" von Dir oder Deinem Kind geht ...
das bei Dir ist aber eigentlich AG Sache und nicht FA Sache!

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Soweit ich weiß, muss dein AG das BV aussprechen und vorher einen Gefährungsbogen ausfüllen.

Und natürlich bekommst du dein Geld.

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Nochma, eine andere Frage..du hast also noch gar nicht angefangen zu arbeiten? Da würde ich mich nochmal erkundigen wie das läuft....und wie kommst du auf BV? Wer hat dir das ausgestellt?

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Ich schließe mich an. Wer hat dir das bv erteilt?
Arbeite selber in der behindertenhilfe. Ich habe kein bv.

Wurde einfach auf eine andere stelle gesetzt, da bei uns aggressive Klienten sind. Jetzt arbeite ich ambulant.
In meiner ss davor habe ich weiter in dem anderen Wohnheim gearbeitet. Die Arbeitszeit wurde einfach angepasst.

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Habe mich selbst erkundigt und es spricht quasi alles dagegen: Nachtarbeit, 24-h-Arbeit, Arbeit sn Feiertagen und am Wochenende, tragen über 5 bzw 10 kg etc.
Hab das dem ag gesagt aber nix bekommen bzgl bogen oder so...hatte hier auch schon vorher einen post wo ich diesbezüglich nachgefragt habe, da haben mir quasi alle zugestimmt mit dem bv

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Habe gerade nochmal nachgeschaut. Das generelle bv tritt in Kraft ab Bekanntgabe der ss. Man braucht dafür also kein Attest o.ä.

Nur bei einem individuellen bv das bei mir aber durch absolutes Verbot der Nachtarbeit zb wegfaellt.

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ich habe am 15.10 einen Vertrag einer neuen Arbeitsstelle unterschrieben, wo am 20.10 der Dienst beginnen sollte (Behindertenpflege im 24-Stunden-Dienst, 16-16 Uhr einmal die Woche,also auch mit Nachtarbeit). Habe BEVOR ich angefangen habe zu arbeiten über meine SS erfahren und dann auch sofort Bescheid gegeben, dass ich laut Mutterschutzgesetz nicht mehr arbeiten kann.

Ich erinnere mich an deinen Fall.

So weit, so gut habe ich jetzt noch von der Krankenkasse einen Bescheid erhalten,dass ich ab dem15.10 pflichtversichert bin. (also ist der AG doch verpflichtet, mindestens 451 Euro zu zahlen oder?)

Mit der Krankenkasse hat das nicht viel zu tun, oder?
Du hast doch den Vertrag mit dem AG geschlossen und nicht mit der Krankenkasse.
Der AG muss dir die Entgelte zahlen, die vereinbart wurden. Und er muss bei der Krankenkasse die Erstattung beantragen.

Bekomme ich denn jetzt,ohne gearbeitet zu haben wegen neuem Vertrag, überhaupt eine Entgeldzahlung? Wer überweist die ? Muss ich etwas beantragen?

Der AG überweist dir dein Entgelt. Du musst nichts beantragen.

Und brauche ich noch von meinem FA ein Attest über das Beschäftigungsverbot (hab gelesen nur beim individuellen BV...)..

Nein, musst kein Attest bringen.

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Liebsten Dank dir, das beruhigt mich sehr :-)

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Vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch.

Aber ich kann dich nicht einfach selber mit eintritt der ss beschließen ein bv zu haben? Oder?

Oder hat die te eines vom ag erhalten und ich habe es überlesen?

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Du bist ohne BV von deinem Arzt oder deinem Arbeitgeber (urbia zählt nicht) nicht auf der Arbeit aufgetaucht ich denke das wird noch Probleme mit sich bringen das war nicht die richtige Entscheidung

Du bist zwar irgendwo im Kündigungsschutz trotz Probe Zeit aber das was du gemacht hast ist auch nicht das richtige
Du solltest mit deinem Arzt sprechen vielleicht hat er die Möglichkeit nachträglich dich für diese Zeit krank zu schreiben oder so

Damit alles irgendwie seine Ordnung hat

Und ich würde mit dem Chef sprechen und ihm erklären das du was ziemlich falsch verstanden hast

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HI

ich hoffe nicht das sie einen Arzt findet der sie rückwirkend so lang krank schreiben wird

Ihr Posting von damals: http://www.urbia.de/forum/2-schwangerschaft/4666524-beschaeftigungsverbot-in-der-behinderten-pflege-mit-nachdienst
und da steht mehr als einmal der Hinweis drin das Sie es dem AG sagen soll (wenn sie will das er sich ans MuSchG hält und evtl ein BV erteilt) ...
sie schreibt aber irgendwo das sie am überlegen ist das sie erstmal 4 Wochen arbeiten geht und es ihm dann sagt (nach der 12. Woche) ...

aber anscheinend hat sie ja keines von beiden gemacht

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Das ist schon richtig

Die Entscheidung erst gar nicht arbeiten zu gehen ist alles andere als richtig gewesen

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