Hilfe! Ärger mit Krankenkasse, Vorsicht Lang

Hallo liebe Mitschwangere,

bisher war ich stille Mitleserin aber heute brauch bitte mal eure Hilfe/Rat...

Erstmal zu mir, ich bin jetzt bei 11+4 und bin seit dem feststellen der SS krankgeschrieben,da ich 2013 zwei schlimme FG's hatte und meine FÄ kein Risiko eingehen wollte. Ich bin am 30.10. zu meinem HA und wurde auf Grund psychischer Belastung und der SS von ihm krankgeschrieben. Seine Krankenschein ging dann bis zum 30.11.
Mein ersten FÄ Termin hatte ich am 2.11., auf Grund des Krankenschein vom HA brauchte ich ja keinen von meiner FÄ, also hieß es dann abwarten auf den nächsten Termin bei der FÄ am 23.11. da sagte sie mir dann beim nächsten Termin bekomme ich mein BV, nächster Termin ist am 21.12..

Also habe ich von meiner FÄ am 30.11. ein Krankenschein bekommen der ab 1.12. gültig war. Heute hatte ich ein Antrag für Krankengeld in der Post, ich habe dort angerufen um es Mir erklären zu lassen, da es ja zwei Krankenscheine von verschiedenen Ärzten war mit verschiedenen Diagnosen.

Die Erklärung von der unhöflichen Dame war, ich bekomme jetzt Krankengeld da mein Krankenschein von der FÄ am 30.11. ausgestellt wurde und das laut Gesetz eine Überschneidung der Krankenscheine wäre (HA Schein ging ja bis zum 30.11 und Ausstellungsdatum vom FÄ war ja der 30.11)und das jetzt alles zusammen gezogen wird und ich somit schon länger als 6 Wochen krank sei.

Sorry für den langen Text aber ich fühl mich etwas veräppelt und hab jetzt Angst das ich kein BV bekomme oder die Krankenkasse noch mehr Stress macht #schmoll

Ist das alles so Rechtens ?! Ich danke Euch schonmal für eure Hilfe #liebdrueck

LG Mietziii

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Hallo,

ausschlaggebend ist nicht, dass deine AU von verschiedenen Ärzten ist, sondern, dass der Grund der AU die Schwangerschaft ist, bei beiden.

Und wenn du über 6 Wochen hinaus krank geschrieben wirst, gehst du ins Krankengeld. Das solltest du deiner Fä sagen, vielleicht stellt sie dir das Bv früher aus, so dass du nicht über die 6 Wochen kommst.... Falls das so möglich ist.

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Danke für deine Antwort.

Die AU von meinem HA war aber mit der Diagnose der psychischen Belastung ausgestellt. Ändert das was oder bleibt sich das gleich obwohl es zwei verschiedene Diagnosen sind?

LG

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HI

Du bist aber durchgehend krank - egal welche Diagnosen.
Wärst Du einen Tag arbeiten gewesen zwischen den beiden Krankmeldungen, dann würde es auch nochmal 6 Wochen "krank" geben.

VG

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wenn sich 2 Krankmeldungen um 1 Tag überschneiden. Sprich Ausstellung bis 30.11. und neue Krankmeldung am 30.11. ausgestellt dann ist es tatsächlich so, dass sich die beiden Erkrankungen überschneiden und die 2.Diagnose als so genannten "Hinzutritt" gilt.
Es spielt dabei auch keine Rolle, dass es beides unterschiedliche Ärzte waren.

Beispiel:
Hausarzt schreibt mich wegen einer Grippe vom 01.12.2015 - 15.12.2015 krank. Am 15.12.2015 geh ich zum Orthopäden und der schreibt mich wegen einem Bandscheibenvorfall krank.

Hat null miteinander zu tun aber die 6 Wochen Lohnfortzahlung werden ab dem 01.12.2015 gezählt, da der Bandscheibenvorfall am 15.12. lediglich hinzu getreten ist.

Du hättest dir am 01.12.15 eine neue Krankmeldung (Wichtig Erstbescheinigung, andere Diagnose!) holen sollen dann wäre die erste Erkrankung mit dem 30.11.15 beendet gewesen und der FA hat am 01.12. eine neue Erkrankung festgestellt.

Ich hoffe das hilft dir weiter. Rechtlich hat deine KK alles richtig gemacht!

LG Cataleya + Krümel 12. SSW

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Danke für deine Hilfe. Okay gut, ich akzeptiere das ja auch aber die Art und weise von der Dame am Telefon war merkwürdig.... Deshalb dachte ich, ich frage mal um Rat. Hab jetzt nur Angst,dass es Stress gibt wenn ich mein BV bekomme. Darf mein FÄ mich aus der Krankschreibung heraus ins BV schicken ?

LG Mietziii

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Doch klar, dein FA darf jederzeit ein BV aussprechen, sogar während einer laufenden Krankschreibung. BV ist dann in dem Fall vorrangig.

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