Elterngeldexperten Susannea oder noch jemand hier?

Hallo Ihr Lieben,
keine Ahnung warum bei uns alles so kompliziert ist.
Auf der Elterngeldstelle kam ich auch nicht wirklich weiter, bzw. bekam eine Auskunft die ich nicht einschätzen kann.
Versuche mich ganz kurz zu halten:

Kind 1 geboren am 4. August 2014. Davor war ich Vollzeit arbeiten. Elterngeld habe ich auf 2 Jahre gesplittet im Rahmen der Auszahlungsvariante. Der Bezugszeitraum ist trotz der Splittung unverändert (2.-12. Lebensmonat also 4. September 14 anteilig und dann bis 03. August 15)). Erhalte dies bis Juli 2016.

Kind 2 wird im Mai 2016 zur Welt kommen. Mutterschaftsleistungen erhalte ich keine, da ich in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehe. Somit bekomme ich ab Lebensmonat 1 Elterngeld für Kind 2.
Berechnungszeitraum für das Elterngeld von Kind 2 sind wieder die 12 Monate vor der Geburt von Kind 2. Also April 2015 - April 2016.
Gearbeitet habe ich nicht.

Laut Elterngeldstelle wird das Einkommen vor der Geburt des ERSTEN Kindes genommen, falls die 12 Monate Berechnungszeitraum vom Elterngeld des 2. Kindes in den Bezugsraum des Elterngeldes vom 1. Kind fallen.

Das ist doch bei uns der Fall oder nicht?
Ich versteh es einfach alles nicht. Beim Elterngeldrechner kann man das so nicht eingeben und ich habe mich auch durchs Internet gewälzt und nichts gefunden wo dieser Fall erklärt ist.

Hoffe sehr auf Ratschläge von euch.

LG

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Auf dieser Seite http://www.finanztip.de/elterngeld/ findest du folgenden Hinweis dafür:

Geschwisterbonus
Wer bereits Kinder hat, konnte meistens vor der Geburt des jüngsten Kindes weniger arbeiten. Deshalb gibt es einen Geschwisterbonus, sofern neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren vorhanden sind. Dieser Bonus beträgt zehn Prozent des Elterngelds, mindestens aber 75 Euro (§ 2a Abs. 1 BEEG).
Bei der Einkommensermittlung werden Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezählt. Bekommen Sie also innerhalb eines Jahres ein zweites Kind, wird zur Berechnung des Elterngelds für das Jüngste das Einkommen zugrunde gelegt, das Sie vor der Geburt des ersten Kinds verdient haben. Dazu kommen dann noch mal zehn Prozent oder wenigstens 75 Euro als Bonus.
Eltern von Zwillingen oder Drillingen erhalten pro Kind monatlich pauschal 300 Euro zusätzliches Elterngeld (§ 2a Abs. 4 BEEG).

Also wird meines Erachtens das Gehalt zu Grunde gelegt, dass du vor der Geburt des 1. Kindes verdient hast.

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Sie bekommt ihr Kind aber nicjt innerhalb einen Jahres

Nach dem neuen elterngeld bekommst du den Mindestsatz da zwischen den Kindern mehr als 12 Monate liegen.

Allerdings gibt es diese EG Regelung erst seit Juli 2015. Vllt hast du Glück und beim damaligen elterngeld wird es anders berechnet

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Ich denke, da sie das Elterngeld auf 24 Monate gesplittet hat, gilt das trotzdem. Da sie Elterngeld durchgehend bekommen hat und nicht einen Monat ohne Einkommen war.

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Berechnungszeitraum jetzt wäre also eher Mai 2015 bis April 2016, da aber Mai bis August 2015 noch mit Elterngeldzahlungen belegt sind, zählt dann für die vier Monate das Einkommen vor dem Mutterschutz des 1. Kindes.

Du musst also das Einkommen der vier Monate nehmen, 1000 Euro Werbungskostenpauschale abziehen und dann durch 12 eilen, dann hast du die Berechnungsgrundlage!

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Danke dir.
Nach langem hin und her bin ich nun auch zu diesem Ergebnis gekommen. Ausser dass der August leider schon raus fällt, da dies auf meiner EG Berechnung als 13. Monat auftaucht.
Immerhin Mai bis Juli 15 fallen rein. Das stockt den Mindestsatz ein klein wenig auf.

Ist es eigentlich richtig, dass wenn man Elterngeld plus auf 24 Monate für die Frau nimmt, man weniger Geschwisterbonus bekommt als wenn man 12 Monate basiselterngeld nimmt?

Beim basiselterngeld auf 12 Monate ist Kind 1 noch unter 3 Jahre. Daher bekäme ich da 75 Euro Geschwisterbonus mal 12 Monate = 900 Euro.

Beim Elterngeld plus bekomme ich 15 Monate 37.5 Euro = 562.50 Euro. Ab dem 16. Monat ist Kind 1 drei jahre und der Bonus fällt weg.

So spuckt es der Rechner aus. Kann das wirklich so sein?

Wir werden das elterngeld plus nehmen müssen, da ich nur so 24 Monate beitragsfrei krankenversichert bin.

LG

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"Nach langem hin und her bin ich nun auch zu diesem Ergebnis gekommen. Ausser dass der August leider schon raus fällt, da dies auf meiner EG Berechnung als 13. Monat auftaucht."
Ist dein Kind denn am 1. geboren? Sonst hat man 13 Monate, die nicht genutzt werden dürfen, da die kompletten Kalendermonate nicht genutzt werden dürfen sobald ein Tag Elterngeld für gezahlt wurde und da es Elterngeld in Lebensmonaten gibt, sind das eben 13 Kalendermonate!

Also nein, es bleibt dabei, auch der August wird ersetzt!

"So spuckt es der Rechner aus. Kann das wirklich so sein?"
Ja, das ist wirklich so.