Frage zum Elterngeld

Huhu,

vielleicht kann mir jemand von euch meine Frage beantworten, bzw. mir sagen woher ich die Informationen bekomme.

Es geht darum, dass einerseits einen Hauptjob habe, geregeltes Einkommen, normale Abrechnungen, ect. Da ist es ja einfach das Elterngeld zu berechnen. In diesem Hauptjob werde ich während der Elternzeit ( wahrscheinlich 1 Jahr) nicht arbeiten.

Nun bin aber noch nebenberuflich selbstständig tätig. Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet, und verdiene etwas extra im Monat. Allerdings kann ich nie sagen was. Das können mal 200 Euro, aber auch mal 500 Euro oder 1000 Euro sein.
Wie gebe ich diese Tätigkeit an, und wie kann das zum Elterngeld berechnet werden. Diese Tätigkeit möchte ich nämlich auch während meiner Elternzeit weiter ausüben.

ICh hoffe ihr versteht was ich meine ;-)

LG

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Du machst doch sicher eine Einnahmen Überschuss Rechnung.

Diese sollte zumindest für die 12 Monate vor Entbindung vorliegen (auch wenn hier dein Kalenderjahr vom Berechnungszeitraum abweicht).

Und natürlich solltest du Sicherheitshalber monatliche Zwischenrechnungen machen. Entweder reichst du dann monatlich diese Zwischenabrechnungen ein oder du reichst für die 12 Monate Elterngeld/-Zeit nochmals eine Einnahme Überschussrechnung für diesen zeitraum ein.

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Hmmmm, so lange mach ich das noch gar nicht. Ich habe zwar monatliche Provisionsabrechnungen, aber mehr auch nicht. Es ist auch erst seit ca 2 Monaten so dass ich etwas Gewinn mache, und sich meine Ausgaben amortisiert haben.

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Dir Berechnungsgrundlage ist aber bei Selbstständigkeit in der Regel das Kalenderjahr vor der Geburt, weil die EÜR dafür gemacht wird.

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Beachte bitte das du durch deine Selbständigkeit Mischeinkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit hast.
Damit ist dein Bemessungszeitraum nicht mehr die 12 Monate vor Geburt/Mutterschutz sondern das letzte vollständige Wirtschaftsjahr (meist identisch mit Kalenderjahr) und das für beide Einnahmearten!

Dein durchschnittliches Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit wird anhand des Steuerbescheides nachgewiesen. Liegt dieser nicht vor reicht deine Einahmen-Überschussrechnung. Der Elterngeldbescheid wird dann als vorläufig erstellt und du musst die Unterlagen nachreichen, bzw bei Einnahmen während des Elterngeldbezuges erfolgt dann eh eine Nachberechnung.

Hier wichtige Infos insbesondere zu selbständigen Einnahmen und Elterngeld.
Schau dir auch die Besonderheiten der ElterngeldPlus-Monate an insbesondere durch die modifizierte Anrechnung von Zuverdienst bei ElterngeldPlus-Bezug bekommst du gesamt über den Bezugszeitraum bei ElterngeldPlus-Bezugsmonaten mehr Elterngeld als bei Basismonaten, da ein geringer Zuverdienst sich bei der Anrechnung in ElterngeldPlusmonaten teilweise gar nicht auswirkt aber bei Basiselterngeldmonaten immer zu einer Veringerung des Elterngeldes führt.
http://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html