Trennung in der SS, Umgangsrecht, Sorgerecht, Hilfe!?!?

Habe das selbe schonmal unter Trennung veröffentlicht, allerdings scheinen da die Mädels nicht so aktiv zu sein... Aber hier erhoffe ich mir auch antworten :)

Erstmal Hallo ihr lieben!

Es geht um folgendes:

Ich bin aktuell in der 23. Ssw, ab morgen in der 24. Ssw :)

Seit der 14. Ssw (genauer seit dem 04.03) halte ich mich bei meiner Mutter auf weil es mit dem Vater des Kindes nurnoch Streit gab, er keinerlei Rücksicht auf die Schwangerschaft genommen hat (Kiffen, Sehr viel Zocken, Aggressionsprobleme, Beleidigungen und all sowas)

Für mich steht also außer Frage ob die Trennung richtig war, denn das war sie für mich auf jeden Fall. Leider. Und das auch noch an meinem Geburtstag am 25.03... Ihr könnt euch vorstellen wie schön der Tag dementsprechend war.....

Bevor ich zu weit aushole, komme ich mal endlich auf den Punkt und zu meiner eigentlichen frage... Welche Rechte hat mein exfreund auf Sorgerecht , Umgangsrecht, Besuchsrecht, etc? Er wohnt nebenbei erwähnt 140km weit weg und ich hätte wirklich Angst ihn mit meinem Sohn alleine zu lassen geschweige denn ihm den kleinen mitzugeben. Ich würde ihm zutrauen das er dann mehr erreichbar wäre und sich versucht mit dem Kind aus dem Staub zu machen... Traurig das man sowas denken muss, von einem Menschen den mal mal sehr geliebt hat... Achso.. Und dem Baby den Tod gewünscht hat er auch schon. Das habe ich sogar alles schriftlich! Genau wie viele anderen Beleidigungen etc.

Wäre es möglich mich jetzt schon mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen und mich beraten zu lassen?

Hat jemand ähnliches erlebt und kann mir von seinen Erfahrungen berichten??

Wünsche dennoch Allen einen schönen Abend!

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Fühl dich erstmal gedrückt das hört sich ja schrecklich an!

Zu deiner Frage: soweit ich weiß musst du als unverheiratet die Vaterschaft anerkennen. Beidseitig. Du bestätigen, er annehmen. Und das solltest du dir überlegen, dann muss er nämlich zahlen. Und das Sorgerecht ist extra. Müsstest du per Unterschrift teilen. Würde ich auf keinen Fall machen an deiner Stelle.
Vielleicht kannst du auch zu Pro Famila zb.

Ich wünsche dir alles Gute!

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Um das sorgerecht zu teilen muss sie nichts unterschreiben. Nach neuestem Recht kann der Vater das gem. Sorge recht einfach beantragen und dies wird immer genehmigt außer es gibt nachweisbare Gründe die dagegen sprechen. Drogen usw also nicht nur Drohungen gegenüber der kindsmutter

Solltest du den Vater nicht angeben bekommst du natürlich auch kein Unterhalt.

Umgangsrecht hat der Vater auch und sei einer Stunden Weise unter Aufsicht

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Naja.. Alleinerziehende Mama zu werden ist bestimmt kein Traum aber ich versuche das gute darin zu sehen und werde das beste draus machen!

Soweit ich weiß muss man ja definitiv einen Vater angeben, das Jugendamt will sich ja den Unterhaltsvorschuss von irgendwem wiederholen. Ich wünschte ich müsste keinen Vater angeben aber Naja.. Muss halt..

Vielleicht ist es hilfreich, wenn ich die Tage mal zum Jugendamt gehe und mich beraten lasse? Habe viele Beleidigungen etc schriftlich (habe Screenshots mit dem Handy gemacht) und werde sie mir ausdrucken. Diese könnte ich ja, zusammen mit meinen bedenken mal zur Sprache bringen?

Ganz liebe grüße! :)

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Das sorgerecht kannst du für dich alleine beanspruchen. ..so war es bei mir damals ich War mit dem Vater meiner Tochter beim Jugendamt und hab dann dort das alleinige sorgerecht und aufenthaötsbestimmungsrecht unterschrieben. ..somit kann dein ex sich auch nicht so easy aus dem Staub machen...das heisst du brauchSt auch für nix seine Zustimmung oder Unterschrift ...was beim gemeinsamen sorgerecht schon wieder anders ist

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Damals!
Meines Wissens nach hat sich da deutlich was getan rechtlich für unverheiratete Väter. Ich würde mich an Stelle der TE schnell ans Jugendamt wenden, das sehen die gern - falls es vor Gericht geht, sind ihr dann zumindest schon mal Sympathiepunkte sicher...

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Also wäre es wirklich sinnvoll schonmal zum Jugendamt zu gehen, bevor der kleine da ist?

Habe wie gesagt sehr viele Beleidigungen usw schriftlich und werde mir diese ausdrucken.

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Wie schon gesagt das Gesetz hat sich geändert!

Zwecks Drohungen und Beleidigungen macht das JA zumindest hier nichts. Man wird an Anwalt und Polizei verwiesen und hundertfach betont es steht das Kindeswohl im Vordergrund und nicht der Streit der Eltern

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Für mich gibt es ja nichts zu streiten. Allerdings geht jeder versuch normal mit ihm über alles zu reden immer nach hinten los... Mit dem Mann kann man einfach nicht reden. Und traurigerweise glaube ich wirklich, dass es das beste für das Kind ist, wenn er den kleinen nur unter Aufsicht besuchen darf. Ich hätte mich ehrlich gesagt weiter wie Scheisse behandeln lassen, weil ich den Mann liebe - Sogar jetzt noch. Aber bei der Entscheidung mich zu trennen, stand das Kindeswohl für mich klar im Vordergrund.

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Hallo,

mit dem JA in Verbindung setzen und dich beraten lassen kannst du eigentlich immer.

Wenn du den Vater kennst bist du verpflichtet ihn anzugeben. Das hat was mit den Unterhaltszahlungen zu tun. Die stehen deinem Kind zu und auf die darf man auch nicht verzichten.

Wenn du ihn nicht als Vater angibst, kann er über das Familiengericht eine Vaterschaftsfststellung erwirken. Ebenso kann er das gemeinsame Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen und dem würde höchstwahrscheinlich auch stattgegeben werden.
Bei der Umgangsregelung allerdings können sich solche Sachen wie kiffen, drohen usw. durchaus dazu führen, dass z.B. erstmal nur ein begleiteter Umgang genehmigt wird.

Ganz verhindern wirst du den Kontakt aber nicht können.

LG

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Huhu

Ich war gerade am Mittwoch beim Jugendamt wegen der Vaterschaftsannerkennung und dem gemeinsamen Sorgerecht!

Wenn ihr nicht verheiratet seit, dann hat die Mutter das alleinige Sorgerecht und nur mit ihrer Zustimmung und Unterschrift auf einem ausgefüllten Dokument vom Jugendamt kann das geteilte Sorgerecht bestimmt werden!

Also keine Sorgen!

Wenn du das nicht zustimmst und es nicht unterschreibst, dann kann er nur vors Familiengericht gehen und das Sorgerecht anfechten!

So wurde mir das alles von der Dame erklärt!

Liebe Grüße an

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Okay. Das is gut zu wissen. Ich weiß das er nicht dazu in der Lage ist, sich alleine um das Kind zu kümmern. Und wenn ich die Fakten sehe, hat er eigentlich auch keine Chance. Außer auf Besuchsrecht wenn ich es gestatte. Aber sorgen mache ich mir trotzdem, das vielleicht ungerecht entschieden wird oderso...

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Guten Abend,
gehe schon während der Schwangerschaft zum Jugendamt und richte eine Beistandschaft ein. Nach der Geburt musst du nur noch die Geburtsurkunde nachreichen. Falls er die Vaterschaft nicht schon während der Schwangerschaft anerkennt, bekommt er nach der Geburt ein Schreiben vom Jugendamt (durch die Beistandschaft), in dem er zur Anerkennung der Vaterschaft aufgefordert wird. Das Sorgerecht erhältst erstmal du alleine - und er kann das Geteilte auch erst nach der Vaterschaftsanerkennung beantragen.

Auch um die Unterhaltsangelegenheiten wird sich die Beistandschaft kümmern.

Was fällt mir gerade noch ein? Um den Umgang würde ich persönlich mir gar nicht so einen großen Kopf machen, das musst du größtenteils tatsächlich auf dich zukommen lassen. Der Vater meines Großen ist leider das selbe Kaliber wie dein Ex, daher spreche ich aus Erfahrung. Und sein Interesse an unserem Sohn nach der Geburt hielt sich doch sehr in Grenzen, ganz anders, als während der Schwangerschaft getönt. Nie im Leben hätte ich ihm aber einen Säugling alleine anvertraut - und dazu kam es auch nicht.

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Guten Abend!

Klingt auf jeden Fall sehr hilfreich deine Antwort :) ich habe Montag sowieso Termine in der Stadt, da kann ich auch problemlos beim Jugendamt vorbei. Ich weiß ja nicht ob die Zeit haben oder mir einen Termin geben. Aber dann ist auf jeden Fall schonmal ein Schritt getan.

Ehrlich gesagt, mehr als Besuchsrecht mit Aufsicht (mindestens von mir) möchte ich nicht..

Zumal ich auch nicht weiß wie ich mir das alles vorstellen soll, er wohnt 140km weit weg..

Naja.. Mal sehen was das Jugendamt hier sagt.

Ich danke dir auf jeden Fall, liebe grüße!

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Hallo Liebes,

Ich war (vor 5 Jahren) in einer ähnlichen Situation. Damals war es so, dass alle Anträge "geruht" hätten, bis die Vaterschaft anerkannt gewesen wäre, die ich auf der Geburtsurkunde angegeben hätte. Sprich: Kindergeld, Elterngeld etc. hätten in der Schwebe gehangen, bis er bestätigt hätte. So wurde mir das zumindest erklärt.

Also habe ich in der Klinik bei der Anmeldung den Vater erst einmal frei gelassen, habe alle Anträge mit diesen Urkunden gestellt und bin anschließend zum Jugendamt, um eine Beistandschaft zwecks Vaterschaftsfeststellung einzurichten. Es hat auch tatsächlich 8 Monate gedauert, bis alles vom Tisch war.

Der weitere Vorteil war, dass ich mit diesen Alten Urkunden (also ohne Vater Eintrag) auch die Sachen wie KiTa anmelden, Bankkonto einrichten etc. konnte. Sonst hätte ich jedes Mal eine aktuelle "negativbescheinigung zur Nichtabgabe einer Sorgeerklärung" beim Jugendamt holen müssen.

Nebenbei bemerkt, ich hatte nie ernsthaft Streit mit dem Kindsvater - er hat das Thema einfach ignoriert und wollte sich nicht kümmern, obwohl ich gefühlte 1000x versucht habe, die 2 zusammen zu bringen. Das ist bis heute so, sie sehen sich max. 3x im Jahr bei Oma (väterlicherseits). Dort ist mein Großer jedoch regelmäßig min. Einmal im Monat für ein WE.

Wenn du noch Fragen hast, schick mir gerne eine PN.

Alles Gute für euch!
Lg, Drea