Wann beginnt Elternzeit?

Hab da mal zwei Fragen an Euch.

Nächsten Dienstag habe ich wieder CTG und bekomme da dann die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld von meinem FA.
Diese muss ich doch nur zur Krankenkasse schicken, oder?

Zweite Frage wäre: Wann muss ich meinem AG mitteilen, wielange ich in Elternzeit gehe?
Und wann beginnt die Elternzeit genau? Mit Geburt oder nach Ablauf des Mutterschafsgeldes?

Hilfe!!

Lg, Septemberbaby01 + Leon im Bauch 33SSW #herzlich

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Elternzeit beginnt nach den 8 Wochen Mutterschutz. Mitteilen musst du es 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit, also in der ersten Lebenswoche deines Zwerges

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1. Ja, die Bescheinigung musst Du an Deine Krankenkasse schicken und

2. Die Elternzeit beginnt effektiv direkt nach der Geburt und beantragen musst Du sie wie folgt:
- Für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes muss der Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragt werden.
--> Wobei bei der reinen Beantragung die Zeiten des Mutterschutzes nach der Geburt gerechnet werden. Das heißt, dass Du den Antrag spätestens eine Woche nach der Entbindung, sofern sie Termingerecht verlief, einreichen musst. Die Elternzeit beginnt jedoch dann rückwirkend mit dem Geburtstermin. (Ist leider etwas kompliziert, hoffe aber, dass es trotzdem verständlich ist???)

- Für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes muss der Antrag spätestens 13 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit dem Arbeitgeber vorliegen.

Ich hoffe, dass Dir das weiterhilft?!

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Danke! :-)

Das ich den Elternantrag erst nach der Geburt stellen kann, war mir klar. Das die Elternzeit nach der Geburt anfängt, also nach dem Mutterschutz ist jetzt auch klar.

Für meinen AG reicht doch ein formloses Schreiben, indem ich mitteile wielange ich in Elternzeit gehen werde,oder?!

Das könnte man doch theoretisch zwecks organisatorischen Dingen jetzt schon mitteilen? Oder stehe ich gerade komplett auf dem Schlauch.
Ich glaube die Hitze schlägt mir aufs Gemüt #rofl

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Also du musst die Elternzeit für dieses eine Kind (da muss auch der Name und das Geburtsdatum dazu) beantragen.

Während der Elternzeit es einen kann es ja sein, dass du wieder schwanger wirst und dann Elternzeit für das nächste Kind beantragst. So hat es mir mein Arbeitgeber erklärt. Die wollen auch gleich eine Kopie der Geburtsurkunde.

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Also:

Elternzeit wird nicht beantragt sondern angemeldet.

Dazu ist ein formloses Schreiben deinerseits völlig ausreichend, zumal die ganzen Vordrucke im Internet nur so strotzen vor Fehler!

Deine Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, wobei von der Länge her diesser mit einberechnet wird. Aber du hast die Frist von 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, deshalb ist diese innerhalb der ersten Wochen nach der Geburt anzumelden. (bei termingerechter oder späterer Geburt).