Resturlaub nach Elternzeit bei Teilzeit

Hallo zusammen,

Kurz zu meiner Situation: ich war bis zu Beginn des Mutterschutzes in Vollzeit angestellt. Ich mache ein Jahr Elternzeit und will dann 75% (5x6 Std) arbeiten gehen. Wie verhält es sich mit dem Resturlaub?

Es ist wohl bei uns in der Firma so, dass der Urlaub 1:1 übernommen wird. Ich hab etwa 20 Tage Resturlaub basierend auf 8 Std tägliche AZ und würde dann durch die Stundenreduzierung etliches verlieren, 40 Stunden, also eine ganze Arbeitswoche.

Ich konnte den Urlaub nicht nehmen weil wir so wenig Leute waren und sehe es nicht ein, dass ich jetzt dafür bestraft werde.

Kennt sich jemand aus, wie es sich rechtlich verhält? Habe bald ein Gespräch mit meinen Chefs und das wird sicher ein Thema werden. Im Netz find ich nur Beispiele wenn man nur 3 statt 5 Tage arbeiten geht.

Vielen Dank im Voraus

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Rechtlich ist es so, dass Du das mit Deinem Arbeitgeber aushandeln musst. Prinzipiell muss der Resturlaub vor dem Mutterschutz genomen werden, wenn das mit Begrüundung (die es ja scheinbar bei Euch gibt) nicht möglich ist, kann der Arbeitgeber Dir das gewähren, dass du ihn danach nimmst... (Also versteh mich nicht falsch, natürlichs teht er dir zu, aber eben nur das Recht ihn davor zu nehmen - wenn das eben nicht geht, kann der Arbeitgeber Dir das schriflich bestättigen, dass es nicht geht und dann lass Dir auch gleich reinschreiben wie er danach ausgeglichen werden kann...Im Grunde kommt es ja darauf an, wie Deine Teilzeit dann verteilt ist - wenn es jeden Tag wenige Stunden sind, ist es natürlich ungerecht, wenn du aber meinetwegen drei Tage relativ viel Stunden arbeitest, würde es eh keinen Unteschied machen... Aber, wie gesagt letztenendlich musst Du da mit Deinem Arbeitgeber verhandeln...
LG Julk

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Hallo, danke für deine Antwort. Dass ich verhandeln muss ist klar, ich wollte nur mal wissen wie es richtig wäre. Ich werde nachher 6 Stunden an 5 Tagen die Woche arbeiten. Es ist im übrigen so dass auch diejenigen den resturlaub ungekürzt weiter bekommen, die nur an 3 Tagen die Woche arbeiten. Die sind dann ja besser gestellt wie ich mit einer 5 Tage Woche. Weißt du wie ich meine?

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Hallo

ich bin HR Managerin und kann dir dazu etwas sagen - sofern ich deine Frage auch richtig verstanden habe.

Gemäß § 17 Abs. 1 BEEG kann dein Arbeitgeber den bezahlten Erholungsurlaub, der dir für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Monat, für den du Elternzeit in Anspruch genommen hast, um ein Zwölftel kürzen. Er muss dir das auch nicht vor der Elternzeit mitteilen.

Heißt:

Der Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr kann der AG um jeden vollen Monat der Elternzeit gekürzt, sodass du im laufenden Kalenderjahr nur 9/12 deines Jahresurlaubs beanspruchen kannst.

Und es ist eigentlich nicht üblich, dass der Resturlaub vor Antritt der Elternzeit genommen wird. Das wäre dann nur Good Will von deinem AG.

Weiterhin:

§ 17 Abs. 2 BEEG ermöglicht deinem AG eine weitere Kürzung. Danach kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dir nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die vor Beginn der Elternzeit zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

LG
Albu

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Hallo, danke für deine Antwort. ich muss nochmal genau nachfragen:

Wenn ich 20 Tage Resturlaub habe aus einer Vollbeschäftigung (5 Tage, 8 Std) , wieviel Tage kann mein AG mir davon streichen? Das hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Dann kann ich ja froh sein, dass er mir die 20 Tage weiter gibt. Auch wenn die bei 6 Stunden pro Tag, 5 Tage die Woche "weniger" wert sind. Wenn man die 20 Resturlaubstage in Stunden umrechnet.

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Ok. Ich fasse es nochmal kurz zusammen:

vor Mutterschutz und Elternzeit bestehender Urlaub verfällt nicht und kann bis zu ein Jahr nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz nachgeholt werden.
während der Elternzeit in Vollzeit fällt der normale Urlaubsanspruch an. Dieser kann jedoch anteilig durch den Arbeitgeber für die Zeitdauer des Fehlens gekürzt werden (1/12 des Jahresurlaubs pro Monat = der Urlaub fällt komplett für das Elternzeitjahr weg)
Die Urlaubskürzung kann auch während oder nach der Elternzeit noch vorgenommen werden.

Wenn du 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr hättest, hättest du Urlaubsanspruch pro Monat von 2,5 Tagen.

Die Monate des Jahres, wo du in Elternzeit (NICHT Mutterschutz) warst, kann der AG verfallen lassen. Wenn du beispielsweise im August in Elternzeit gegangen bis, hast du noch Sept/Okt/Nov/Dez je 2,5 Tage U-Anspruch = 10 Tage. Die können verfallen. Nur die U-Tage aus dem Mutterschutz darf der AG nicht kürzen, die muss er gewähren.

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Hallo, wenn du 20 Resturlaubstage abgestimmt mitnimmst (gibt es hierzu eine Regelung wieviele Urlaubstage bei euch übertragen werden dürfen?) dann bleibt es doch bei derselben Anzahl sofern du auch weiterhin an 5 Tagen die Woche arbeitest. Würdest du z. B nur 3 Tage die Woche arbeiten beträgt dein Resturlaubsanspruch nur noch 12 Tage, aber mit deinen 2 freien Tagen/ Woche kommst du ja auch wieder auf 4 Wochen Urlaub. Was wäre daran ungerecht? Was du mit der Umrechnung auf Stunden bezweckst verstehe ich nicht so ganz. Ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag.

Ich hoffe, das hilft dir weiter?

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Hallo, ich arbeite nach der Elternzeit nur noch 6 Stunden aber an 5 Tagen die Woche. Die 20 Tage sind vor der Elternzeit entstanden und hätten mir, sofern ich sie hätte nehmen können, auch ein ganzes volles Monatsgehalt eingebracht. Wenn ich jetzt aber nur noch 75% gehe und den Testurlsub nehme bekomme ich doch aber nur noch ein vermindertes Gehalt. Dann bin ich doch benachteiligt. Wird es jetzt klarer? Aber wenn ich da keine rechtliche Handhabe habe, dann ist das wohl mein persönliches Pech.

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Oh ich verstehe! Bei mir wäre es dann wahrscheinlich umgekehrt weil ich momentan Teilzeit in Elternzeit mache und nach der Geburt wieder aufstocke. Dann nehme ich wahrscheinlich meinen Urlaub bei neuem besseren Gehalt plus ein zusätzliches Monatsgehalt Urlaubsgehalt.

Wie sich das jetzt genau rechtlich verhält weiss ich leider selbst noch nicht. An deiner Stelle hätte ich trotz allem angekündigt dass ich den Urlaub vorher nehme oder sie das finanziell entsprechend ausgleichen sollen, aber jetzt bist du schon in Elternzeit oder?

Wie verhält es sich mit der Alternative Urlaub auszahlen lassen, obwohl du das vorher auf jeden Fall auf Steuerabzüge prüfen lassen solltest ob es sich lohnt.

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Hi,

das hat zwar nichts mit der Elternzeit zu tun, aber vielleicht hilft dir diese Antwort:
Das heißt UrlaubsTAGE, weil die Einheit für die Berechnung TAGE sind, nicht Stunden. Komplett unabhängig davon, wie viele Stunden man pro Tag arbeitet.

Ich weiß was Du meinst, aber das ist leider ein Denkfehler bei dem System Arbeitsstunden in Urlaubstage umzurechnen. Hab mich auch damit auseinander gesetzt als ich von Voll- auf Teilzeit umgestiegen bin.

Alles liebe

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Der in Vollzeit erworbene Urlaubsanspruch darf nicht gekürzt werden falls sich die zeitliche Einteilung ändert (z.B. bei Wechsel von 5 auf 3 Tagewoche).

Weiterhin ist das Urlaubsentgelt auf Basis des erworbenen Urlaubsanspruches zu zahlen, das heisst bei dir der in Vollzeit erworbene Urlaub muss auch mit Vollzeitgehalt bezahlt werden.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/eugh-keine-urlaubskuerzung-bei-wechsel-von-vollzeit-in-teilzeit_144_190014.html

http://www.hensche.de/Urteile_Keine_Urlaubskuerzung_bei_Teilzeitarbeit_BAG_9AZR53-14_F.html