Schwanger und arbeitslos

Hallo ihr Lieben,

ich bräuchte mal eure Hilfe.

Kurz zu meiner Situation:

Ich wurde am 30.01.2017 nach dem Ende meiner Elternzeit gekündigt zum 31.03.2017. Ich habe auch einen Anwalt eingeschaltet und am 27.03.2017 ist der Gerichtstermin beim Arbeitsgericht.

Jetzt bin ich schwanger in der 5. Woche. Leider zu spät um gegen die Kündigung im Allgemeinen vorzugehen. Das Kind wegmachen zu lassen, kommt für uns aber trotzdem auf keinen Fall in Frage.

Wenn die Kündigung vor Gericht als unwirksam erklärt wird, wird ja alles gut. Ich bin wieder eingestellt und gut ist.

ABER: Wie sieht es aus, wenn ich nicht wieder eingestellt werde? Dann bekomme ich ja ALG1. Wie sieht es dann mit der Elternzeit aus? Wie berechnet sich das Elterngeld? Bekomme ich in der Schwangerschaft ganz normal ALG1, auch wenn ich ja wohl nicht wirklich vermittelbar bin. Muss ich mich trotzdem bewerben? Muss ich dem Arbeitsamt denn jetzt schon von der Schwangerschaft erzählen, auch wenn sie noch gar nicht sicher ist? Hat eine von euch vielleicht schon etwas ähnliches erlebt und kann mir etwas weiterhelfen?

Vielen Dank.

Liebe Grüße

Kati, Phillip (13 Monate) und Knirpsi (5 Wochen)

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Hallo,

ich bin zwei Wochen nach Kündigung schwanger geworden. Ich habe ALG I bekommen. Bewerben sollte ich mich, hab aber der Vermittlerin mitgeteilt, dass meine erste Schwangerschaft schon ein frühzeitiges BV erforderte und auch die erneute Schwangerschaft als risikoreich eingestuft wurde.
Generell wird dich kaum jemand einstellen, wenn du mit offenen Karten spielst. Ich habe von Anfang gesagt, dass ich a) risikoschwanger bin und b) drei Jahre Elternzeit nehme. Allerdings wollte mein Mann auch, dass ich zu Hause bleibe, er kann nicht zu Hause bleiben, wenn die Kinder krank sind. Nach der Hochzeit habe ich dann meinen ALG I Antrag zurückgezogen. Das bekommt man ja nur, wenn man auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Da ich Geringverdiener war, machte es auch beim Elterngeld keinen Unterschied, da kann ich dir nicht helfen.

Jetzt kommt es darauf an, was du möchtest. Möchtest du arbeiten oder erstmal nicht?

LG Py #winke

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Hey, vielen Dank für deine Antwort.

Also verheiratet sind wir nicht. Warum hast du deinen ALG I Antrag zurückgezogen nach der Hochzeit?

Ich möchte auf jeden Fall zuhause bleiben bei den Kindern. Also ein Jahr Elternzeit auf jeden Fall. Wenn ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber bleibe, dann sogar 2 Jahre.

Was hast du denn für Geld bekommen in der Elternzeit? Oder kamt ihr so über die Runden?

Ich war bei meiner ersten Schwangerschaft auch schnell im BV. Mit offenen Karten würde ich auch spielen, wenn ich mich bewerbe. Bringt ja auch nichts, wenn ich es verheimliche.

LG

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Ich habe den Antrag zurückgezogen, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand und dadurch mein Anspruch ohnehin erloschen wäre. Mir ging es nur um die Versicherung. Das hat sich mit der Hochzeit geändert.

In der Elternzeit jetzt bekomme ich den Mindestsatz + den Geschwisterbonus für Geschwisterkinder unter 3 Jahren. Mehr hätte ich auch nicht bekommen, wenn ich gearbeitet hätte. Bis zur Geburt und nach dem 1. Geburtstag kommen wir mit dem Lohn meines Mannes über die Runden. Er ist der Hauptverdiener (während seines Studiums war ich es, so verschiebt sich alles ;-) ).

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Hallo, ich bin auch Arbeitslos und schwanger. Ich bekomme Arbeitslosengeld 1 und meine Vermittlerin wünschte mir alles gute und eine tolle Schwangerschaft und ich soll die freie Zeit genießen. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

Ich habe mein Arbeitslosengeld für 12 Monate genehmigt bekommen.

Ich brauche davon 6 Monate und dann ist Mutterschutz, danach bekomme ich Elterngeld im mindest Satz von 300 Euro plus 70 Euro Geschwister Bonus, da ich davor ja nicht gearbeitet habe, da vorher Elternteil von 1 Kind war.

Nach der Elternteil habe ich 4 Jahre Zeit die restlichen 6 genehmigten Monate Elterngeld wieder aufzunehmen. Dies werde ich direkt im Anschluss der Elternteil tun.

Ich hoffe du hast es verstanden.

Lg

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Elternzeit soll es immer heißen nicht Elternteil :-)

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Vielen Dank für deine Nachricht.

Warum hast du denn nur für 6 Monate ALG I bekommen?

Also ich bin ab 01.04. arbeitslos, am 08.11. soll der ET sein, d. h. ich würde für 7 Monate ALG I bekommen, richtig? Achso, mit Mutterschutz dann nur 6 Monate und 2 Monate nach Entbindung auch MuSchu. Dann in der Elternzeit den Mindestsatz, weil wir direkt von der einen Elternzeit in die nächste geschlittert sind, ohne zu arbeiten? Ist doch echt fies, oder? Wer soll denn mit 300,00 € überleben? Und den Geschwisterbonus gibt es nochmal wann? Bis das erste Kind 2 Jahre ist?

Also ein paar Fragen sind doch noch geblieben. ;)

LG

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Hallo,

wenn du vorher min. 12 Monate gearbeitet hast, dann bekommst du ALG1.

Elternzeit gibt es nur für Erwerbstätige. Elterngeld bekommst du den Mindestsatz von 300 €.

Ich denke schon, dass deine Bearbeiterin eventuell verlanget, dass du dich erst einmal bewirbst.
Ob dich jemand einstellt ist fraglich.

Ich drücke dir die Daumen, dass du einen guten Anwalt hast und er dich wieder reinboxt in die Firma.

Alles Gute und LG Wowhexe

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Liebe Wowhexe,

danke für deine Antwort.

Also vor der Elternzeit war ich mehr als 12 Monate arbeiten. Daher steht mir ALG I zu, oder sehe ich das falsch?

Wenn es Elternzeit nur für Erwerbstätige gibt, warum bekomme ich dann Elterngeld? Wenn ich nicht erwerbstätig bin, dann hab ich ja folglich auch keine Elternzeit = kein Elterngeld, oder steh ich da grad auf dem Schlauch?

Ich hoffe auch, dass ich da wieder rein komme und der Richter zu meinen Gunsten entscheidet. Das würde echt einiges leichter machen.

LG Kati

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ALG1 steht dir zu.

Elternzeit hat nichts mit Elterngeld zu tun ;-).
Sind zwei unterschiedliche Dinge.

Elterngeld bekommst du auch ohne Elternzeit.

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Elternzeit hast du keine ohne AG.

ALG I bekommst du bis zum Beginn des Mutterschutzes, dann Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe des ALG, nach dem Mutterschutz Elterngeld bis zum 1. Geburtstag bzw. Elterngeld Plus länger.

Höhe des Elterngeldes: hier kommt es darauf an, wann dein erstes Kind geboren wurde und auf deinen Verdienst.

Ruf am besten trotzdem die Aufsichtsbehörde an inwieweit deine jetzige Schwangerschaft eine Rolle spielt.

Lass dich auf keine Abfindung vor Gericht ein falls das versucht wird, in der Regel ist es trotzdem nicht so einfach wie es sich manche vorstellen, nach der Elternzeit zu kündigen!

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Ich Danke euch allen für die Antworten.

Ihr seid klasse. ????????

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Die ????? Sind eigentlich ein "Daumen hoch" ;)