Elternzeit und Elterngeld

Hallo ihr Lieben,

und zwar ist es so das ich (eigenlich) ein Jahr Elternzeit nehmen möchte.

Es ist aber so, dass wenn wir nach den Jahr kein Kitaplatz bekommen ich quasi bis dahin arbeitslos wäre.

1. Meine Frage ist, kann ich 2 Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen und Elterngeld für nur ein Jahr?.

2. Stimmt es das man Elterngeld problemlos kürzen kann aber verlängern ist schwer machbar durch den Arbeitgeber?

Elterngeld kann ich nicht auf 2 Jahre splitten da es zu wenig wäre. Bekomme ca 650 Euro Elterngeld und das würde sonst zu wenig sein.

Ich hoffe ihr vetrsteht die Frage.

Celine2009 mit Melinda im Bauch 28+0

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Soweit ich weiß gibt es Basiselterngeld nur für max. 14 Monate

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Elternzeit und Elterngeld sind zwei ganz und gar voneinander getrennte Dinge :)

Die Elternzeit kannst du für insgesamt 3 Jahre bei deinem Arbeitgeber beantragen. Da empfiehlt es sich lieber zu viel zu beantragen, als zu wenig. Denn eine Verkürzung ist meistens problemlos, während eine Verlängerung nicht gern gesehen wird.

Was ich nicht verstehe ist: Warum wärst du nach der Zeit arbeitslos? Das ist doch Sinn und Zweck von Elternzeit, dass der Arbeitsplatz weiterhin erhalten bleibt und nach der Zeit wieder zur Verfügung steht?

Elterngeld beantragst du bei der Elterngeldstelle. Das zahlt dir nämlich nicht dein Arbeitgeber, sondern der Staat. Da wird unterschieden zwischen Basiselterngeld (12, bzw 14 Monate) und Elterngeld-Plus, da würdest du teilzeit arbeiten können. Dazu gibts ausführliche Seiten im Internet, die die Vorteile des jeweiligen Modells sehr gut erklären :)

Soweit ich weiß ist ein einmal bewilligter Antrag für Elterngeld nur schwer wieder zu ändern, also solltest du dir da auch vorher viele Gedanken machen! :)

War das hilfreich? :/

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Hi,

vor dem gleichen Problem steh ich auch nur hab ich ne Festanstellung die ich nach 1 Jahr wieder antreten muss, zwar in Teilzeit aber das Geld meines Partners alleine würde hinten und vorne nicht reichen um auf 2 Jahre zu splitten. Wenn das Problem mit den Kita Plätzen nicht wäre bräuchte man sich darüber gar keine Gedanken machen -.-

Ich hab noch keine Lösung für das Problem außer die Überlegung dann eventuell eine Tagesmutter zu nehmen, da wir sonst niemand haben der aufs Kind für ein paar Stunden aufpassen kann. Ich hab zwar noch ein bischen Zeit aber ein bischen Sorgen tue ich mich schon wie das alles klappen wird. Aber hat man einmal nen Fuß in der Kita wirds beim 2. leichter, da gibt's dann Geschwisterkindbonus :)

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Hallöchen!

Wie schon geschrieben wurde: Elterngeld ist das eine

- das beantrage ich nun z.B. fur ein Jahr, teile es mir aber selbst für 1,5 Jahre ein und gehe danach für ein halbes Jahr auf geringfügig beschäftigt arbeiten. Anders kämen wir finanziell auch nicht hin.

Elternzeit ist das andere
- das beantrage ich nun erstmal für ein Jahr und verlängere ggf.,

da meine Info lt. Arbeitgeber ist: verlängern MUSS man mir gewähren, verkürzen NICHT. Sprich wenn ich früher zurück will und noch nicht "gebraucht" werde, da anders geplant, hätte ich Pech.

Grüße :)

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"da meine Info lt. Arbeitgeber ist: verlängern MUSS man mir gewähren, verkürzen NICHT."

Das ist so NICHT richtig.

Du legst dich bei der Elternzeit für zwei Jahre fest. Erst das dritte Jahr muss du dir nicht genehmigen lassen, sondern kNnst es einfach anmelden.

Wenn du ein Jahr angemeldet hast und das zweite Jahr verlängern möchtest, geht das nur mit der Genehmigung des Arbeitgebers. Für das Verkürzen gilt hier das gleiche.

Wenn du sowieso nur Teilzeit arbeiten möchstes, wäre das einzig sinnvolle in deinem Fall, zwei Jahre EZ anzumelden.

Sonst stehst du nach einem Jahr nachher da....

Vg Isa

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Dann ist es bei uns wohl firmenintern so geregelt ;)

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Ich habe ganz offen mit unserer Personalabteilung gesprochen.

Da es mein erstes Kind ist und ich so gar nicht weiß, wie wir klar kommen werden - zeitlich meine ich - war ich auch sehr unsicher.

Wir waren vorher auch einfach mal am Amt und haben uns erkundigt, was alles möglich ist.

Mein Arbeitgeber meinte auch, dass ich, wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantrage und nach einem Jahr wieder kommen will (Teil- oder Vollzeit) dann könnte man mir das verneinen, weil man hat ja dann für 2 Jahre Ersatz eingestellt... Wenn ich aber nur ein Jahr beantrage und mit einer Frist von 3 Monaten zum Elternzeit Ende eine Verlängerung mit Ihnen vereinbare, dann können Sie es nicht ablehnen. Vorallem könnten sie meinen Ersatz ja dann auch verlängern.

So oder so werde ich mir mein Elterngeld auf 12 Monate auszahlen lassen. Da haben ja schon andere geschrieben, dass das eine mit dem anderen nicht zusammenhängt.

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Bitte informiere dich nochmal genau, denn das was dein Arbeitgeber von sich gibt ist schlichtweg falsch!

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Genau vor dem Rätsel stehen wir auch gerade.

Würde gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen. Aber das Geld reicht dann nicht aus wenn man es splitten würde.

Bei 1 Jahr Elternzeit und Geld wäre das bisschen früh auch mein Kleinen für 8 Stunden in die Kita zu geben....

Lg

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Dann melde doch 2 Jahre an und arbeite Teilzeit in Elternzeit im 2. Jahr.

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Das Problem an der ganzen Sache ist halt, ich muss morgens um 5:30 Uhr auf der Arbeit sein. Mein Mann ist dann auch schon auf der Arbeit.

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