Vorzeitige Kündigung der Elternzeit und BV

Hallo Zusammen. Ich habe mal eine Frage und werde im Internet nicht wirklich fündig. Ich habe eine Tochter, die Ende des Monats 1 Jahr alt wird. Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen. Jetzt bin ich ganz frisch wieder schwanger und hoffe das alles gut geht.

Ich bin Erzieherin und hatte bei der ersten SS kein Schutz gegen Zytomegalie und war somit direkt im BV. Jetzt überlege ich meine Elternzeit vorzeitig zu kündigen, damit ich wieder ins BV komme und somit volles Gehalt bekomme (Blut wurde mir heute schon abgenommen wegen Zytomegalie). Hat das schon mal jemand von euch gemacht? Oder kennt sich da aus?

Ich freu mich auf Antworten :)

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Hallo,
ich war in einer ähnlichen Situation.
Hatte als Hebamme wegen fehlendem Immunschutz ein BV. Nach der Geburt 2 Jahre Elternzeit beantragt. Wurde nach knapp einem Jahr wieder schwanger. Habe dann von der Personalverwaltung den Tip bekommen dass ich meine Elternzeit zum Mutterschutz vorzeitig beenden soll und damit 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt mein volles Gehalt bekomme. Habe mich darüber sehr gefreut.
Auf die Idee dem AG vorzulügen ich wolle früher wieder arbeiten und mich dann umgehend ins BV schicken lassen, darauf wäre ich nie gekommen. Finde ich auch wirklich unverschämt.

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Hallo :-)

Also ich kann dir das nur von einer Freundin berichten, die wollte zwar früher wieder anfangen zu arbeiten nach der Elternzeit, aber man kann es eventuell ja übertragen auf deine Situation. In ihrem Fall musste der Arbeitgeber zustimmen, da ja die 2 jahre beantragt waren und es dann die Zustimmung vom AG gebraucht hat. Könnte mir vorstellen, dass es bei dir ähnlich sein wird.
LG

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Ich meine Du kannst die einmal genommene Elternzeit nicht einseitig verkürzen. Und als Arbeitgeber fände ich es vorsichtig gesagt befremdlich, wenn Du aus der Elternzeit kommen wolltest, obwohl Du nicht planst/in der Lage bist zu arbeiten.

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Hallo

Ich weiß nur das du die Elternzeit früher beenden kannst um in Mutterschutz zu gehen. Das steht dir rechtlich zu und muss der AG genehmigen. War nämlich bei meiner Freundin so.
Wie es sich aber bei dir verhält weiß ich nicht. Frag doch mal beim Steuerberater nach die können dir das sagen.

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Danke für die Antworten :)

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Ich habe mir schon gedacht, dass mein Beitrag nicht nur auf Verständnis stößt, aber das ist ok ;) Ich weiß ja auch noch nicht genau was ich jetzt mache. Zum Mutterschutz wieder volles Gehalt zu bekommen, wäre auch gut.

Und ich würde meiner Chefin auch nichts vorlügen, sondern offen mit ihr drüber sprechen. Hatte ich damals bei ihr auch schonmal angedeutet.

Danke trotzdem für eure Erfahrungen und Meinungen!

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Nein das geht natürlich nicht und wäre außerdem Betrug.

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Quatsch. Erkundige sich mal genau. Natürlich geht das

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Dazu muss man nur das entsprechende Gesetz lesen, um zu wissen, dass es eben nicht so geht wie die TE hier überlegt!

Also bitte erst informieren bevor alles als Quatsch abgetan wird.

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Du kannst deine alterniert vorzeitig beenden um in den Mutterschutz zu gehen aber mehr nicht. Um ins bv gehen zu können müsstet du wieder im normalen Beschäftigungsverhältnis stehen, da du 2 Jahre beantragt hast ist eine Beendigung nur mit Zustimmung möglich. Da du direkt ins bv gehen würdest glaube ich nicht das dein ag zustimmt.

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Berechnet sich das Gehalt im BV nicht aus den letzten3 Monaten vor dem BV bzw zum Zeitpunkt des entstehen der Schwangerschaft? Ich weiß jetzt nicht welche Grundlage zur Berechnung dann herangezogen wird, wenn theoretisch kein Gehalt da war.

Und Elternzeit vorzeitig aufheben geht nur, wenn beide Parteien zustimmen.

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Soweit ich weiß ist eine Kündigung der Elternzeit nur möglich um erneut in den Mutterschutz zu gehen!

Alles andere wäre auch so etwas wie Sozialbetrug! Wenn du dein Elterngeld auf zwei Jahre verteilt hast, und du nun erneut wieder schwanger bist würdest du doch eh dein volles Elterngeld weiter bekommen?!

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Hallo Zwilling

Ich gestehe, ich habe es heimlich gemacht :-/ . Bin auch Erzieherin und hatte 16 Mon. EZ beantragt. Nach 12 Mon. bin ich wieder (ungeplant) ss geworden. Tipp von meinem Berater, fülle den 15. & 16. Monat noch aus, da das sonst Fehlmonate sind und ich wenn ich noch Gehalt bekomme, sich das positiver auf mein EG auswirkt. Gesagt getan....mit viel schlechten Gewissen ABER spätestens 2 Monate später wäre es eh so gekommen.

Jetzt ist alles gut so, wie es ist.
Lg