Frage bzgl Krankmeldung/BV während stationären Aufenthalt

Hallo

Habe da eine Frage & zwar bin ich genau bis heute seit 6 Wochen krankgeschrieben. Wochenende habe ich frei. Am Dienstag hat mich meine Ärztin ins Krankenhaus eingewiesen und wir sprachen auch über ein BV. Dieses kann sie mir aber angeblich erst nach dem stationären Aufenthalt ausstellen. Ich muss auch dazu sagen das ich nicht ins Krankengeld fallen will. Ich weiß leider nicht wann genau ich entlassen werde und ich frage mich wie das laufen soll. Nehmen wir an ich komm erst Montag Abend aus dem Krankenhaus. Habe ich ja keine Krankmeldung für Montag & wie gesagt ich möchte nicht ins Krankengeld fallen. Meine Ärztin weigert sich das BV auszustellen bis ich nicht entlassen werde.. ich weiß ja auch nicht weiter.

1

Und warum bekommst du nicht erstmal weiter eine AU bis nach dem stationären Aufenthalt? Die paar Tage Krankengeld machen den Bock ja nicht fett. Dann ließe sich im Anschluss über weitere Vorgehensweise reden.

4

Ein BV hat die Voraussetzung, dass du wieder arbeitsfähig bist, aber bei Weiterbeschäftigung eine Verschlechterung der Gesundheit zu erwarten wäre. Arbeitsfähig bist du nicht während des stationären Aufenthalts und ob du es danach bist, wird sich zeigen.

Niemand will ins Krankengeld fallen, deswegen schau dass es dir bald besser geht.

Einfluß hast du ansonsten keinen darauf, welches Attest dir ausgestellt wird.

2

Deine Frage kann man aus der Ferne nicht zu 100% beantworten, ist auch abhängig von den Diagnosen die auf deinen AU-Bescheinigungen standen und dem Grund für den Krankenhausaufenthalt (direkter Zusammhang mit SS oder unabhängig davon). Deine Ärztin kann Dir erst ein BV ausstellen wenn die Krankenhausbehandlung beendet ist. Wirst Du Montag abend entlassen dann kannst Du Dienstag zu ihr gehen wegen BV. Für Dauer des Krankenhausaufenthaltes kann sie rückwirkend eine AU-Bescheinigung ausstellen. Wenn Du die letzten Wochen immer mit der gleichen Diagnose krank warst und diese auch zum Krankenhausaufenthalt geführt hast, dann landest Du wahrscheinlich wenige Tage im Krankengeld. Dies ist für das BV nicht relevant wenn Deine Ärztin dies entsprechend begründet. Nur wenn die Beschwerden die Du hast mit der Schwangerschaft zusammenhängen und die Gefahr besteht, dass eine Weiterbeschäftigung die Schwangerschaft gefährdet, dann kann Deine FÄ ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen.
Alles Gute für Deine weitere Schwangerschaft!

3

Ich hatte dasselbe Problem. Das Krankenhaus hat mir für den Arbeitgeber eine AU ausgestellt. Damit bin ich dann trotz unterschiedlicher Diagnosen ins Krankengeld gefalllen. Die Frauenärztin hat mir dann direkt im Anschluss an den stationären Aufenthalt ein BV erteilt.

Liebe Grüße
Drachenhörnchen

5

Hallo
Ich arbeite beim Arzt, und es ist leider so, dass während ein Patient im Krankenhaus ist man nichts ausstellen darf. Nicht mal ein Rezept. NICHTS!!! Dein Arzt bekommt richtig Ärger wenn er das macht. Von dem her ist das schon alles richtig so.

Das Krankenhaus stellt dir zum Schluss eine Bescheinigung aus von wann bis wann du da warst, das zählt dann wie eine Krankmeldung. Denn es ist ja logisch, dass wenn man im KH ist nicht arbeiten kann ;-)
Man muss den Ärzten schon auch vertrauen, die machen schon alles richtig, und wollen keinem absichtlich was böses ;-)
Alles Gute