Wann gilt man als Alleinerziehend bzw. Alleinstehend - Schwangerschaft

Hallo Mädels,

hat jemand von euch die Information für mich, gilt man trotzdem wenn man mit dem Kindsvater zusammenwohnt, aber nicht verheiratet ist, nach der Geburt als Alleinerziehend bzw. in der Schwangerschaft bei Anträgen z.B profamillia als Alleinstehend oder Partner ohne Kind? Wer kann mir da weiterhelfen?

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Nein! Du hast ja nen Partner ;-)
Der wohnt ja sogar bei euch...

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Wenn dein Partner bei dir wohnt und auch noch der Vater deines Kindes ist, ist man nicht Alleinerziehende. Ist heutzutage ja eig ziemlich üblich, dass nicht gleich geheiratet wird

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Jeder sagt etwas anderes, schlussendlich irritiert es nur.

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Hallöchen
Als alleinerziehend gilts du, meines Wissens nach, nur wenn du nicht mit dem kindsvater zusammen bist... Also ihr getrennte Wohnungen habt und auch in keiner intakten Beziehung zueinander steht... Man muss nicht zwingend verheiratet sein, um eine Familie zu gründen, es ist halt nur einfacher da keine behörde nachfragt ob der Ehemann auch tatsächlich der Erzeuger ist...

Alles liebe

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Wenn der Vater deines Kindes bei dir wohnt bzw ihr zusammen, dann bist du nicht alleinerziehend und dein Partner wird überall mit berechnet bzw mitgezählt.

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Also wenn der Vater deines Kindes bei euch wohnt bist du nicht alleinstehend. Das wärst du nur wenn ihr keine Partnerschaft hättet und getrennt leben würdet.

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Da du faktisch nicht alleinstehend bist, hast du auch kein Anrecht auf entsprechende Leistungen.

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Das stimmt so nicht. Ich bin verheiratet und sowohl beim ersten als auch beim zweiten Kind haben wir finanzielle Leistungen bekommen da mein Mann nicht ausreichend verdient hatte. Ich war noch zu Hause mit dem Kleinen als ich wieder schwanger wurde und wir brauchten ja auch einige Dinge weiterhin für ihn.

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Den Sachverhalt, wie du ihn schilderst, habe ich auch nicht gemeint.

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Huhu,

ich habe zwar ein Partner, wohnen aber nicht zusammen. Er hat seine eigene Wohnung und ist auch bei sich gemeldet. Somit zähle ich als alleinerziehende Mutter. Sobald du mit deinem Partner zusammen wohnst, gilst du nicht mehr als alleinerziehende Mutter.

Leistungen könnt ihr versuchen zu beantragen , es kommt drauf an was dein Partner und du verdienen.

Einfach probieren und nachfragen, kostet ja nichts, nur ein bisschen Zeit 😉

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Moin
Wie hier schön häufig geantwortet du bist nicht alleinerziehend aber solange du nicht verheiratet zahlst du als ledig.auch wenn hr einen gemeinsamen Haushalt U Kind habt. Falls des für dich relevant ist;)
Vg

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Danke schön 🌹😂