Antrag auf Elternzeit bei befristeten Arbeitsvertrag

Guten Morgen,

mein AG verlangt einen Antrag auf Elternzeit, musste ich beim ersten Kind nicht machen, war allerdings ein anderer AG gewesen. So jetzt ist mein Arbeitsvertrag bis 31.08.18 befristet und ich gehe davon aus das dieser nicht verlängert wird. Muss der Arbeitgeber da einen Antrag bekommen? Ist doch eigentlich nicht relevant für ihn.
Mein Mutterschutz beginnt am 27.01.18 und der voraussichtliche Geburtstermin ist der 10.03.18.

LG

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Guten Morgen,

ja dein Arbeitgeber benötigt einen solchen Antrag. Sonst rechnet er ja nach dem Mutterschutz wieder mit dir.

VG, Klaenie

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Ok, vielen Dank erstmal.

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Guten Morgen,

also erstmal musst Du Elternzeit nicht beantragen, sondern anmelden/mitteilen.

"Ist doch eigentlich nicht relevant für ihn."
Das verstehe ich nicht. Wenn Dein ET der 10.3. ist, dann endet Dein Mutterschutz doch vor Ende des Arbeitsvertrags. Wenn Du dann in Elternzeit sein möchtest, musst Du das klären. Sonst musst Du wieder arbeiten kommen.

LG

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Ja wie gesagt ich kannte das nicht, sonst hätte ich nicht gefragt. Mein alter AG hat das damals nicht verlangt.
Das stimmt und das leuchtet mir dann ein. :-) Ich möchte ja gern 1 Jahr Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz machen, schreibe ich dann den kompletten Zeitraum der Elternzeit in die Mitteilung oder nur bis meine Befristung endet?

LG

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Aktuell schreibst Du gar nichts, denn das Kind ist noch nicht da und Du hast keine genauen Daten.
Ich meine, dass die Elternzeit dann nur bis Ende der Befristung geht. Danach hast Du keinen AG und bist demnach nicht in Elternzeit, sondern arbeitslos.

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Hallo, man muss doch die Elternzeit erst sieben Wochen vorher beantragen. Das heißt mit der Geburt reicht es völlig, denn dann hast du ja erstmal Mutterschutz. Du weißt doch gar nicht wann das Kind wirklich kommt und es wäre alles nur geschätzt?! Lg

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Natürlich musst du da Elternzeit anmelden, sonst musst du spätestens am 6.5.2018 wieder arbeiten.
Deine Elternzeit geht dann nur bis Vertragsende.

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Ok,

vielen Dank!

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Guten Morgen :-)

Also, ich hatte mit der Elternzeitstelle telefoniert. Man meldet die Elternzeit NICHT vor der Geburt an. Für eine formal wirksame Anmeldung der Elternzeit müssen nämlich die genauen Daten drin stehen. Sprich: Beginn und Ende.
Es ist NICHT korrekt, einen Zeitraum anzugeben (z.B. "für ein Jahr").
Ich musste dies meinem AG auch erst erklären. Die Anmeldung der EZ muss zw. Geburt und einer Woche nach Geburt beim AG eingehen.
Bis dahin muss dein AG sich mit mündlichen, aber unverbindlichen Absprachen zufrieden geben.

LG,
Vivien (36.SSW) #winke

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Hallo, das musste ich auch machen. Habe es aber nicht beantragt, habe geschrieben dass ich mitteile, ab Tag xy in den Mutterschutz zu gehen und wann der errechnete Termin ist und mich aufs Vertragsende bezogen. LG