In Elternzeit wieder schwanger

Hallo ich bin in der elternzeit wieder schwanger geworden. Jetzt weiss ich nicht mehr was ich dem Arbeitgeber alles mitteilen muss und wie ich es formulieren soll das ich die Elternzeit von dem jetzigen kind aufgrund neuer sS vorzeitig beende. Mein Mutterschutz beginnt laut ss bescheinigung vom FA am 30.03 und entbindungtermin ist der 12.05. Kennt sich jemand aus und kann mir helfen?

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Ruf doch einfach mal in der Personalabteilung an. Hab ich auch gemacht. Die hatten da einen Vordruck. Musste dann nur meine Daten eintragen. Vielleicht gibt es das bei euch ja auch.

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Nein gibts leider nicht..

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Hi Elternteil NICHT vorzeitig beenden - du schickst deinem Arbeitgeber nur eine Bescheinigung von jetziger Schwabgerschaft. Dir melden sich dann bei Dir. Lg

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Natürlich vorzeitig beenden. Dann stockt der AG im Mutterschutz das Geld auf das Gehalt von vor der Elternzeit auf - also meist das Vollzeitgehalt.

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Normalerweise ist es so das du deine erste Elternzeit beenden musst zum Mutterschutz Beginn der neuen SS, da hat dein AG kein Mitspracherecht du musst es ihm nur mitteilen. Das Elterngeld wird immer nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. So war das jedenfalls bei meiner Freundin...Frag doch entweder bei der Elterngeldstelle oder in der Personalabteilung deiner Firma nach, dann weißt du es genau. Liebe Grüße und frohe Weihnachten 🎄🎁

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Eine Freundin von mir hat das EG zum Mutterschutz beendet somit im Muschu volles Gehalt bekommen halt von der Krankenkasse und dem AG. Das EG wird dann aus deinen Gehalt der letzten 12 Monate vor der ersten Elternzeit berechnet.

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Die Formulierung ist so nicht ganz korrekt. Es werden nur elterngeldbezugsmonate ausgeklammert in der Berechnung. Wenn sie also (wie ich) theoretisch zwei Jahre elternzeit genommen hat aber sich da geld auf ein Jahr hat auszahlen lassen dann zählen zur Berechnung des elterngeldes jetzt die zwölf Monate vor Geburt kind zwei.
War bei meiner Cousine auch so und ist auch laut Krankenkasse korrekt. Beim landesamt familie und soziales hab ich die selbe Info erhalten.

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Ich sollte damals folgende Formulierung verwenden: Hiermit beende ich die Elternzeit zur Inanspruchnahme des Mutterschutzes.
Das ist wirklich wichtig, da dir im Mutterschutz ja wieder dein letztes Gehalt zusteht. Beantragst du nicht ausdrücklich den Mutterschutz, verfällt dies.
So wurde mir es damals von meiner Personalabteilung gesagt.

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Weiß dein AG von der Schwangerschaft? Wenn nicht würde ich das erstmal nachholen.

Wegen Schwangerschaft kannst du deine Elternzeit nicht beenden, nur für Inanspruchnahme des neuen Mutterschutzes.

Also beendest du zum 29.3. deine Elternzeit vorzeitig. Dann bekommst zusätzlich zum Mutterschaftsgeld, das man übrigens auch in Elternzeit bekommt, den AG-Zuschuss wie beim vorigen Kind.

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Du solltest in das Schreiben auch aufnehmen, dass Du Dir die restlichen Monate der ersten Elternzeit für die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag von Kind Nr 1 aufhebst. Du kannst bis zu 24 Monate in diese Zeit schieben. Damit hältst Du Dir offen diese z.B. zur Einschulung zu nehmen

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Einfach die Elternzeit zur Inanspruchnahme des erneuten Mutterschutzes beenden (sprich zum 29.3.) und dann darum bitten, dass die restliche Zeit nicht verfällt (geht nach dem Gesetz nicht, aber nach Urteilen!).

Bis wann hast du Elterngeld erhalten? Und ElterngeldPlus oder Basiselterngeld?

Danach richtet sich die Berechnung für das Elterngeld!