Hallo Ihr Lieben,
falls ich mit diesem Thema falsch hier bin, entschuldige ich mich schonmal.
Mein Mann hat einen 3-jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung, für den er auch Unterhalt zahlt.
Wir erwarten im Mai unser erstes gemeinsames Baby und hatten geplant, dass mein Mann im 1. und im 13. Lebensmonat Elternzeit nimmt. Nun kam die Frage auf, ob er auch in dieser Zeit verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen. Das Elterngeld wird den Selbstbehalt von 1080€ deutlich unterschreiten.
Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus? Selbstverständlich werden wir noch zum Jugendamt gehen und uns genau erkundigen.
Sofern er Unterhaltspflichtig ist, wird er auch zahlen, keine Frage. Ich habe schon im Internet davon gelesen, dass die Unterhaltsplficht wohl vorgeht und er quasi selber Schuld ist, wenn er sein Einkommen soweit mindert.
Dies hat dann aber wohl leider zur Folge, dass Mann es sich eigentlich gar nicht leisten kann, Elternzeit zu nehmen, obwohl es ihm zusteht
Für Einschätzungen wäre ich euch sehr dankbar
LG, traumtanz (23.SSW)
Unterhaltspflicht in Elternzeit
Er darf nix unternehmen, was die Unterhaltspflicht kürzt. Also klar er kann in Elternzeit gehen, muss aber trotzdem den Satz bezahlen, den er sonst auch bezahlt, da kommt er nicht drum herum.
Ok, so habe ich mir das bereits gedacht. Allerdings muss er dann theoretisch ja ab Geburt unseres Kindes nur noch den angepassten Unterhalt zahlen, richtig? Er fällt in die Mangelberechnung, sodass er den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr zahlen kann.
Die DT ist für 2 unterhaltsberechtigte ausgelegt. Also 2 Kinder oder 1 Ehefrau und 1 Kind. Wenn er in den Mangelfall rutscht, muss das ganze dann über einen Anwalt oder das Jugendamt neu berechnet werden.
Sollte ein titel vorliegen, wird dieser dann abgeändert.
Krass und er will sein älteres Kind dann einfach hängen lassen?
Davon war nicht die Rede! Ich schrieb doch, wenn er zahlen muss, wird er das auch tun!!
Zudem zahlt er bereits jetzt mehr, als er müsste.
Es ging mir nur um die 2 Monate, in denen er gerne Elternzeit nehmen würde. So oder so wird er, wenn unser Kind da ist, weniger Unterhalt zahlen können (und auch müssen), da er sonst im Leben nicht auf 1080€ Selbstbehalt kommt.
Ganz sicher werden wir seinen Sohn nicht hängen lassen. Es war nur eine ganz normale Überlegung, da das Elterngeld in den 2 besagten Monaten eben sehr gering sein wird.
Hallo, man kann halt nicht alles haben, wenn man es sich nicht leisten kann. Wenn ihr keine Rücklagen habt, dann muss er halt Urlaub nehmen, falls er das möchte. Aber er kann nicht in Elternzeit gehen wenn er kein Geld dafür hat.
Das wird doch sowieso die nächsten Jahre eine ziemlich knappe Sache, ich weiß gar nicht wie ihr das macht bei so geringem Einkommen und zwei Kindern.
Wäre schön, wenn du dir auch die Lage der anderen Frau überlegst. Sie hat wahrscheinlich ein Problem, wenn er nicht arbeitet, weil er lieber Elternzeit haben will und sie dann keinen Unterhalt bekommt. Verstehe dich doch mal in die Lage rein, dann merkst du, dass das was ihr euch überlegt habt, nicht funktionieren kann/darf.
Lg Lena
Das ist eine so spezifische Frage, da solltest du dir Rat von einem Rechtsanwalt einholen. Unterhaltspflicht geht meiner Meinung nach auch immer vor...der Kleine Sohn deinem Mann kann ja nichts dafür das sein Papa nun ein weiteres Kind zu versorgen hat...ich denke er wird nicht davon freigestellt werden, dann muss er halt auf die 2 Monate Elternzeit verzichten. Das Kindeswohl sollte stets an erster Stelle stehen...
Danke.
Er wird dann auch dementsprechend Unterhalt während der EZ zahlen.
Ich möchte auch nochmal betonen, dass es uns ganz sicher nicht darum geht, sein erstes Kind zu benachteiligen.
Wenn er es sich nicht leisten kann trotz Elternzeit noch für den Unterhalt aufzukommen dann sollte er keine Elternzeit nehmen, Kinder gehen nunmal vor.
Und es wäre ja nicht fair dem ersten Kind gegenüber das es dann nur weil der Leibliche Vater sich den Luxus von Elternzeit gönnen möchte ohne Unterhalt da steht nur weil der Vater dann unter den Selbstbehalt fällt.
Genau wissen tue ich es aber nicht kann es mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen das man dann die Unterhaltszahlung einfach aussetzen darf.
Wir bekommen unser drittes Kind und mein Mann hat bei keinem unserer Kinder Elternzeit nehmen können, allerdings nicht aus Finanziellen Gründen sondern weil es aufgrund seiner Position in der Firma einfach nicht möglich ist (Führungsposition) da wird das nicht gerne gesehen wenn man Elternternzeit nimmt, klar würde es ihm zustehen und sie müssten es ihm auch geben aber dann kann man damit rechnen das irgendwann sein Kopf rollen würde.
Wie ich bereits oben geschrieben habe, werden wir dann so sparen, damit er trotz Elternzeit seiner Unterhaltspflicht nachkommt.
Trotz des wenigen Einkommens will dein Mann Ez nehmen? Wie wollt ihr dann hinkommen, wenn er nur den Mindestsatz an Unterhalt zahlt und du auch in Ez bist?
Also es ist richtig ist wirklich, dass er nicht auf Einkommen "verzichten" darf. Also wenn er EZ nimmt muss er trotzdem den vollen Unterhalt zahlen. Wie er das dann macht muss er gucken oder eben auf EZ verzichten.
Da wäre wenn nur eine Möglichkeit mit der Mutter zu sprechen. Würde sie freiwillig die 2 Monate etwas weniger nehmen? Geht aber auch nur wenn sie nicht auf Leistungen angewiesen ist. Sonst ist auch sie verpflichtet von ihm alles zu fördern was ihr auch zusteht.
Das hängt halt davon ab wie sie sich verstehen.
Und mit dem Monat der Geburt hast du recht, ist er auch dir und dem neuen Kind zu Unterhalt verpflichtet.
Die Kinder haben aber selbstverständlich Vorrang vor dir.
Auch kann es sein das sein selbstgebaut runtergesetzt wird, wenn ihr zusammen lebt und du damit ja auch theoretisch Geld verdienen kannst nach 8 Wochen Mutterschutz. Wo dann aber wieder natürlich das Recht auf 3 Jahre Elternzeit gegen steht.
Also wirklich schwierig und sehr kompliziert immer wenn es um Unterhalt geht Und da sollte man wirklich zu Fachleuten.
Jugendamt ist schonmal die kostenlose Adresse die einem helfen können.
Sonst kannst du hier auch mal im alleinerziehend Forum fragen, die kennen sich auch oft besser aus.
Weil auch meine Infos habe ich mir so erlesen und selber recherchiert und bisschen beruflich mitbekommen.
Also auf jeden Fall einmal schonmal JA Termin machen zur beratung. Oder wenn es euch lieber ist bei einem Anwalt. Diese können auch bei den Berechnungen helfen.
Ist übrigens auch wohl immer wichtig ob ein Titel vorliegt oder nicht.
LG und alles gute
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Meine Vermutung, dass er in den 2 Monaten EZ trotzdem zahlen muss, wurde mir hier ja mittlerweile von vielen bestätigt.
Ein Gespräch mit der Mutter wird sich als eher schwierig erweisen. Aber da wir ja nun auch wissen, dass er zahlen muss, ist das auch nicht nötig.
Wieviel er am Ende nun tatsächlich noch zahlen muss, wenn unser Kind da ist, werden wir berechnen lassen müssen. Mal schauen, wie weit wir beim Jugendamt kommen.
Dir auch alles Gute
Kein Problem
Ist wirklich immer am besten das professionell berechnen zu lassen. Erst recht wenn Kinder von verschiedenen Frauen dazu kommen und er mit dir halt zusammenlebt. Da ist es schwierig selber noch durchzublicken.
Und auch weil sich halt viele Punkte an sich gegenseitig widersprechen.
Deswegen da einfach zu Fachleuten und dann seit ihr auf der sicheren Seite im Normalfall.
LG
Ich kann dir erklären was ihr machen könnt, mir geht es genauso nur das ich den Unterhalt beziehe. Ihr müsst das definitiv von einem Anwalt berechnen lassen, weil dann auch euer gemeinsames Kind mit einbezogen wird. Bei einem Mangelfall könnt ihr auch Unterstützung vom Staat beantragen und müsst den Anwalt und das Gericht nicht selbst zahlen. Das kostet nämlich auch nicht gerade wenig. Ihr bekommt dann einen Titel für die 2 Monate. Aber lasst euch ruhig auch einen Titel für das normale einkommen machen lassen, denn wie gesagt eure gemeinsamen kinder werden auch immer mit in Betracht gezogen denn auch diese dürfen nicht zu kurz kommen.
Vielen Dank für deine Rückmeldung! Besonderer Dank dafür, dass du, obwohl du Unterhalt beziehst und somit auf der anderen Seite stehst, die Meinung vertrittst, dass auch unser Kind nicht zu kurz kommen darf
Denn nur darum geht es mir, dass mein Mann sich auch noch an unserem Kind beteiligen kann und nicht NUR sein erster Sohn in Betracht gezogen wird. Es geht um eine gerechte Verteilung.
Mit der Thematik Anwalt und Gericht muss ich mich dann wohl oder übel mal näher beschäftigen. Ich hatte gehofft, dass man das ganze außergerichtlich geklärt bekommt, da ich doch sehr große Angst vor Anwalts- und Gerichtskosten habe.
Aber insgesamt dürfte es ja jetzt nur noch darum gehen, wie hoch die Unterhaltspflicht nach der Geburt unseres Kindes ist. Dass die Elternzeit dabei unbetrachtet bleibt und normal gezahlt wird, steht ja schon fest.
Hallo,
wie auch immer ihr Euch entscheidet, geht bitte gleich zum Anwalt für die Berechnung.
Ich habe gaaaanz schlechte Erfahrungen mit Unterhalt und JA gemacht.
Ich habe das damals über eine Beistandschaft laufen lassen, hatte einen Titel, weil der Vater sich strikt geweigert hat zu zahlen.
Das hat ne ganze Weile funktioniert. Dann hat der Kindsvater irgendwann Mal wieder beim JA vorsprechen müssen und hat sich scheinbar vorher schlau gemacht. Er ist Freiberufler und ihm nachzuweisen, wie viel er tatsächlich verdient ist nicht so einfach.
Auf jeden Fall sollte ich im Anschluss einen neuen Titel unterschreiben, in dem ich auf Unterhalt verzichte, weil er nicht in der Lage wäre zu zahlen.
Ich habe gelacht und gewütet zugleich, da ich weiß, dass er ein verdammt hohes Einkommen hat.
Naja, lange Rede, kurzer Sinn.
Ich habe nicht unterschrieben und habe es von einem Anwalt prüfen lassen. Die wissen bis heute nicht, was er verdient, haben es aber zumindest geschafft über Pfändung etc. dazu zu bringen, wieder zu zahlen.
Ist zwar etwas ganz anderes. Aber möchte damit nur sagen, dass das JA zwar beratend tätig sein kann, dass über Anwälte aber alles aufgehoben werden kann.
Bedeutet in Eurem Fall, dass das JA vll sagt, es sieht so und so aus und die Mutter geht zum Anwalt und hätte die Chance dafür zu sorgen, dass alles ganz anders aussieht.
Mein Partner konnte übrigens auch keine Elternzeit nehmen. Hätte bei uns ein großes Loch rein gerissen, weil ich einfach zu wenig verdiene. Haben hin und her gerechnet und drauf verzichtet. Man kann nicht alles haben
Lieb Grüße
Vielen Dank für deine Einschätzung. Die meisten hier raten ja zu einem Anwalt, was ich auch absolut nachvollziehen kann. Nur kann ich so gar nicht abschätzen, was uns da finanziell allein für den Anwalt erwartet
Wenn wir zum JA gehen, wäre es mir in der Tat auch am liebsten, dass wir dann noch einen gemeinsamen Termin mit der Kindsmutter machen. Damit auch sie im Bilde der Situation ist und eben nachvollziehen kann, warum ggf. weniger Unterhalt gezahlt wird.
Da der Unterhalt bereits über einen Titel läuft, müsste dieser dann ja eh angepasst werden.
Einkommensnachweise verweigern o.ä. wird bei uns definitiv nicht passieren. Mein Mann ist ja bereit zu zahlen. Nur sollte das eben gerecht sein, damit nicht das zweite (unser) Kind benachteiligt wird.
Liebe Grüße
So teuer ist eine Beratung beim Anwalt gar nicht. Richtet sich meistens nach dem Streitwert. Ich denke, dass ist drin.
Gibt ja nur Hop oder Top.
Zumindest seid ihr dann auf der sicheren Seite.
Versucht aber so wenig wie möglich mit dem Unterhalt runter zu gehen. Jeder rechnet mit dem Geld und das kann, sich für den 1. Sohn deines Mannes ja dann auch negativ auswirken, wenn die Mutter plötzlich weniger Geld hat.
Einfach so versuchen, dass es für jeden von Euch fair und machbar ist
Wenn ihr das ganze außergerichtlich klären wollt, vorzugsweise, wieso legt ihr dann nun in den nächsten 4 Monaten nicht den Unterhalt für die 2 Monate beiseite? So umgeht man den ganzen Stress und es kann dann ganz normal sein Gehalt für die Zeit nach der Geburt für 2 Kinder und Unterhalt neu berechnet werden. Was dann dabei rauskommt hättet ihr dann schonmal beiseite gestellt. Verstehe das Problem nicht, wenn du nicht möchtest, dass es seinem Sohn schlechter geht, dann legt es doch vorher schon beiseite. Noch verdient ihr ja beide volles Geld. Sollte ja somit nicht so schwierig sein.
Es geht ja nur darum, dass er in Ruhe ohne Geldnöte seine Elternzeit nehmen kann. Der Unterhalt wäre ja somit gedeckt und kein Ärger mit Gericht und der anderen Frau. Wäre doch viel entspannter für dich
LG Dadaa mit Prinzessin 21.SSW
So haben wir es doch auch vor Den Unterhalt für die Elternzeit werden wir vorzeitig beiseite legen und den werden wir auch ohne wenn und aber zahlen.
Es geht dann tatsächlich nur noch darum, wie viel Unterhalt er nach der Geburt unseres Kindes tatsächlich zahlen muss, da er eben in die Mangelberechnung fallen wird. Und da droht ja dann ggf. Gericht etc.
Aber auch das werden wir zunächst (ggf. gemeinsam mit der Mutter) versuchen über das JA zu klären.
LG
Ich drück euch die Daumen, dass alles richtig und für beide Kinder gut ausgeht