Schwangerschaft/Unterstützung

Hallo zusammen 👋🏻

Und zwar wurde ich von meinem Arbeitgeber bei dem ich 1jahr FSJ gemacht habe und danach die Ausbildung angefangen habe wegen meiner Schwangerschaft gekündigt. (Krankenhaus) ich war zu dieser Zeit in der Probezeit, und ich habe danach erfahren das ich in Mutterschutz stehe. Ich möchte dort auch garnicht mehr zurück weil ich mich nicht akzeptiert gefühlt habe. Und sie extra wegen mir und meiner Schwangerschaft eine „personal Besprechung“ geführt haben. Natürlich ohne mich. 😓 und meine Frage ist, ob ich Unterstützung von Behörden bekommen kann.

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Wann hast du die Kündigung bekommen?
Du solltest sofort dagegen vorgehen, wenn du schwanger bist, kann er dich nicht einfach so kündigen.

Wenn du jetzt bis zur Geburt kein Gehalt bekommst, wirkt sich das massiv auf dein Elterngeld aus !

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So wie ich es gelesen habe hat die Te gekündigt

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Hallo
Im Krankenhaus könntest du evtl ein Berufsverbot bekommen. Das heißt du darfstnicht mehr arbeiten bekommst aber dein Gehalt.
Ob und was für Hilfen du bekommst kann dir z.b eine Beratung bei profamilia, caritas oder ähnliches sagen.
Bekommen wirst du bestimmt was.
Alles gute und Wehr dich gegen die Kündigung.
Gruß Anna mit Krümel 10+6

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Berufsverbot eher weniger

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Hallo du
Ich würde auch gegen die Kündigung vorgehen .. schau mal:

Kündigungsschutz
Im Mut­ter­schutz­ge­setz ist ein weit­rei­chen­der Kün­di­gungs­schutz fest­ge­legt: Ei­ne Kün­di­gung wäh­rend der Schwan­ger­schaft und vier Mo­na­te nach der Ge­burt ist un­zu­läs­sig, auch wenn »be­son­ders schwe­re Pflicht­ver­let­zun­gen« vor­lie­gen. Sie kann nur in be­son­de­ren Aus­nah­me­si­tua­tio­nen mit schrift­li­cher Ge­neh­mi­gung des Ge­wer­be­auf­sichtsam­tes er­fol­gen. Der Kün­di­gungs­schutz be­steht auch wäh­rend der Pro­be­zeit und auch dann, wenn du die Schwan­ger­schaft bei der Ein­stel­lung ver­schwie­gen hast. (Die Fra­ge, ob du schwan­ger bist, ist im Be­wer­bungs­ge­spräch un­zu­läs­sig!) Der Kün­di­gungs­schutz gilt auch, wenn der Be­trieb noch nichts von der Schwan­ger­schaft weiß. Dann musst du al­ler­dings in­ner­halb von zwei Wo­chen nach Ein­gang ei­ner Kün­di­gung den Be­trieb über dei­ne Schwan­ger­schaft in­for­mie­ren. Hast du mit dei­nem Aus­bil­dungs­be­trieb be­reits ei­ne Über­nah­me in ein be­fris­te­tes oder un­be­fris­te­tes Ar­beits­ver­hält­nis ver­ein­bart oder hast du auf­grund des Ta­rif­ver­tra­ges An­spruch auf ei­ne be­fris­te­te Über­nah­me, gilt auch hier­für der Kün­di­gungs­schutz. Al­ler­dings läuft ein be­fris­te­tes Ar­beits­ver­hält­nis nach der ver­ein­bar­ten Zeit aus und ver­län­gert sich nicht um die Mut­ter­schutz­frist.

Dir wird den­noch ge­kün­digt? Dann wen­de dich un­be­dingt so­fort an die Ju­gend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung (JAV), an den Be­triebs bzw. Per­so­nal­rat oder an die für dich zu­stän­di­ge Ge­werk­schaft: Sie un­ter­stüt­zen dich bei al­len wei­te­ren not­wen­di­gen Schrit­ten. Du soll­test auf je­den Fall ei­ne Kün­di­gungs­schutz­kla­ge beim Ar­beits­ge­richt ein­rei­chen, auch wenn du jetzt nicht wei­ter in die­sem Be­trieb blei­ben willst. Ei­ne Kün­di­gung im Le­bens­lauf bzw. in der Be­ur­tei­lung ist für dei­ne be­ruf­li­che Lauf­bahn auf kei­nen Fall gut. Die Kla­ge muss in­ner­halb von drei Wo­chen er­fol­gen. Ist es für dich auf­grund die­ses Vor­falls nicht mehr vor­stell­bar, in dei­nem Be­trieb zu blei­ben, kön­nen dir die Aus­bil­dungs­be­ra­te­rIn­nen der IHK bzw. der Hand­werks­kam­mer hel­fen, einen neu­en Aus­bil­dungs­platz zu fin­den.

Ich hoffe es liegt noch innerhalb der Frist?Zudem kann wirklich sein das du in deinem Bereich echt nicht mehr arbeiten darfst ...

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Du solltest wirklich gegen die Kündigung angehen, danach ren auch Behörden fragen.

Lass dich anwaltlich beraten!

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Du darfst in der Probezeit nicht gekündigt werden, das ist gesetzlich verankert.
Ich würde einen Anwalt mit einschalten!!!

Du würdest zwar Hilfe bekommen aber das würde sich auf das Geld auswirken!!!

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Wenn du schwanger bist darf dir dein AG nicht kündigen, egal ob du noch in der Probezeit bist oder nicht. Es greift das MuSchuGesetz , demnach muss er dir einen schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz schaffen. Ich würde mich der Kündigung widersetzen und einen Anwalt einschalten / und zwar sofort. Da du vorher ein FSJ gemacht hast, denke ich das dein Elterngeld dann nur der Sockelbetrag von 300€ pro Monat sein wird. Auch da solltest du dich beraten lassen, Pro Familiäre, Caritas usw. werden dir da sicher helfen können...alles gute für dich