Reicht dieses Attest dem AG?

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Hallo zusammen,
Ich habe von meinem Hausarzt dieses Attest bekommen und frage mich, ob es denn so reicht?

Danke für eure Antworten 🤗

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Huhu, ja klar, was der arzt sagt gilltet, zumindest bei uns in der schweiz :-)

Alles gute🍀

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Aber sollte er nicht hinschreiben wie lange? Bei mir hat er dann immer beim nächsten temrin ein neues gemacht...

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Ich denke da braucht es kein Datum wenn es ein BV ist ?!bei mir steht nur der Et drauf,da es vom Hausarzt ist.Eine Bestätigung über die Ss vom FA haben sie ja extra.

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Achso, sorry, ja dann schon :-) dachte ist ne normale "krankschreibung" beim bv kenne ich mich zu wenig aus.

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Hi,
also bei mir steht da nur:
hiermit spreche ich ein Individuelles BV nach § Bla bla bla aus und angekreuzt war jede Tätigkeit.(war so nen Vordruck,welcher mein Arzt ausgefüllt hatte.)
Natürlich meine persönlichen Daten waren auch drauf
VG

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So sieht meins aus.

Da steht bisschen mehr drauf 🤔

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So ähnlich sieht meins aus 😊

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Ich werde es abgeben und sehen was dann kommt. Habe nur keine Lust auf irgendein Theater wegen dem Gehalt zb.
Ich danke euch für eure Antworten!

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Also ich denke nicht, dass dieser Zettel von deinem Hausarzt für ein BV bei dem Arbeitgeber ausreicht. Es fehlt das Datum und wie lange es gültig sein soll. Dein FA wollte dir scheinbar kein BV geben und deshalb hast du dir das jetzt vom Hausarzt geholt ??? Besteht denn durch deine Arbeit eine Gefahr für das Leben deines Kindes? Nur dann darf dich der Arzt ins BV schicken - ansonsten muss das dein AG über eine Gefährdungsbeurteilung machen...

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Sorry wenn ich das jetzt do sage, aber das war nicht meine Frage. Ich weiß das dieses Thema hier im Forum immer für „Ärger“ sorgt. Deswegen habe ich mir auch fünf mal überlegt ob ich nun fragen soll oder nicht. Warum ich ein bv erhalten soll muss ich hier ja nicht schreiben.
Trotzdem danke

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Kann ich nur ehrlich gesagt nicht vorstellen. Ein Beschäftigungsverbot geht entweder aus medizinischen Gründen vom FA aus (also wenn beispielsweise eine Frühgeburt droht oder so) oder muss vom Arbeitgeber ausgesprochen werden wenn er nach der Gefahrenabschätzung zu dem Schluss kommt dass er dir keinen passenden Arbeitplatz anbieten kann. Der Arbeitgeber muss das ja auch bei der Krankenkasse einreichen damit er deinen Verdienst rückerstattet bekommt. Das werden die bestimmt nicht akzeptieren so.

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Oder von jedem Niedergelassenen Arzt,d.h auch Hausarzt,bei entsprechender Med.Indikation.
VG

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Mag sein dass das geht aber da steht ja nur drin dass sie schwanger ist und es wird nicht explizit von einem Beschäftigungsverbot gesprochen daher glaube ich dass die Krankenkasse das einfach nicht akzeptieren wird.

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Finde es unglücklich formuliert denn Arbeitsverbot(Berufsverbot) und Beschäftigungsverbot sind zwei verschiedene Dinge.

Anders als das Berufsverbot spricht nicht das Gericht, sondern ein Arzt ein Beschäftigungsverbot für eine/n Berufstätige/n gegenüber dem Arbeitgeber aus. Dies dient nicht dem Schutz der Allgemeinheit vor rechtswidrigen Taten, sondern den Verbots-Empfänger selbst. Es teilt sich in folgende Maßnahmen auf:

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Hallo , ich meine auch es müssen noch die Daten hinzu. Also ab wann und bis wann.




An die TE die schrieb das sie extra dahinrennt weil sie vom fa kein bv bekommt , kann ich nicht verstehen.
Ich war damals mit Zwillingen ss und ab der 18SSw hatte ich erhebliche Probleme bei der Arbeit.
Meine FilialLeitung hat mich ständig nach hause geschickt, weil es einfach nicht ging.
Meine damalige fa war da wenig Verständnisvoll , sehr gläubig und meinTE früher hat man während der Arbeit auf m Feld die Kinder zur Welt gebracht. Sonst war sie wirklich super , aber sie hatte wirklich komische Ansichten.
Somit bin ich zu meinem Hausarzt , der wollte erst nach der 25 ssw eins ausstellen und vorher halt nur krankMeldungen.
Somit bin ich zum anderen Arzt , der hat mich soweit es geht untersucht und ein paar Übungen mit mir gemacht und mir dann direkt eins ausgestellt.
Ansonsten hätte ich noch einen Termin beim Amt/Betriebs/Arzt bekommen vom ag aus.
Wenn ich eine Kollegin sehe die Grad mal in der 13 Woche ein bv bekommen hat , ohne jegliche vorgeschichte und nur mit einem einling schwanger , kriege ich die Krise.
Sie hatte garnichts und ihr ging es gut (persönlicher Austausch)und ihr fa meint sie braucht nicht mehr, da kommt mir die Galle hoch.


Ja was wollte ich damit sagen, es muss nicht immer die fa entscheiden und man weiß nie genau was dahinter steckt.
Wie zum beispiel die Geschichte bei mir.


Ich wünsche dir eine schöne Schwangerschaft

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Nein, das reicht nicht! Zumindest nicht, wenn es ein Beschäftigungsverbot sein soll. Bei einem Beschäftigungsverbot muss drin stehen, dass das ein beschäftigungsverbot nach Paragraph (ich meine 3) des muschges. Ist. Sonst ist es nicht als solches zu deuten. Es kann sein, dass dein Arbeitgeber sich an diese "Empfehlung" hält, aber entweder bekommst du weniger gehalt oder Minusstunden, da dein Arbeitgeber damit keine chance bei der KK hat.