Beschäftigungsverbot Hilfe !

Hallo und zwar läuft mein befristeter Arbeitsvertrag am 11.oktober aus
Da ich jetzt schwanger bin wird er auch nicht verlängert ..
jetzt ist meine Frage ich arbeite in der gastro und bin schon krank geschrieben ich werde auch nach ein beschäftigungsverbot erfragen weil niemand Rücksicht dort auf mich nimmt .
Jetzt habe ich gehört bekomme ich ein verbot dann bekomme
Ich kein alg1 weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe
Jetzt ist meine Frage kann meine Ärztin mir ein verbot geben bis ich dort aufhöre ist dies möglich ? Weil möchte auch kein Krankengeld beziehen

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Deine Ärztin ist nicht für deine Arbeitsumstände zuständig.

Dein Ansprechpartner ist dein AG bzw die zuständige Aufsichtsbehörde.

LG

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Also wenn du krankheitsbedingt vom Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommst, erhältst du weiterhin dein volles Gehalt.
Habe auch ein Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen aufgrund meines Bluthochdrucks. Mein Arbeitsvertrag läuft leider auch aus, am 31.8. Also Alg1 würdest du erst bekommen, wenn deine Elternzeit rum ist und du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst.

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So ein Unsinn! Wenn das BV bis zum Mutterschutz läuft bekommt sie natürlich nach Vertragsende KEIN Gehalt mehr!

Und Elternzeit hat weder sie noch du, da ihr ja keinen AG mehr habt.

ALG I kann sie natürlich bekommen nach Vertragsende, aber nur, wenn sie kein BV hat.

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Natürlich bekommst du alg1. Bis zum Mutterschutz. Du KÖNNTEST ja z.b. im callcenter arbeiten. Schwanger wird dich niemand einstellen , aber solange du dich Vollzeit zur Verfügung stellst, bekommst du alg1.

Und du kannst das mit alg2 aufstocken ( wäre sinnvoll... 70,- mehrbedarf für Schwangere und erstausstattung stehen dir dann zu.)

War in der gleichen Situation... Du musst dich allerdings dann jetzt schon für ab Oktober arbeitssuchend melden.

Ich habe bei jedem Vorschlag der arge angerufen und gesagt wann ich in den Mutterschutz gehe und dass ich bis dahin arbeiten kann... Aber haben wollte mich keiner.

Einen Tag vor Auslaufen meines Vertrages wurde ich doch verlängert - trotz BV

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Hey,

Mal ne andere Sache zu deinem Arbeitsvertrag. Bist du die Einzige deren Arbeitsvertrag nicht verlängert wird?
Einer Schwangeren darf keine Vergragsverlängerung verweigert werden, soweit ich weiß. Schau mal:
„...Diesbezüglich gibt es allerdings eine Ausnahme: Sind mehrere Frauen gleichzeitig mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt worden und alle anderen, abgesehen von der Schwangeren, erhielten einen unbefristeten Vertrag, verstößt dies gegen das Recht auf Gleichbehandlung....“
Quelle:
https://www.arbeitsvertrag.org/befristeter-arbeitsvertrag-schwanger/

Das bringt noch mal ein paar Sicherheiten bezüglich Elternzeit etc. Egal ob du dort weiter arbeiten möchtest, oder nicht.


Du musst wohl generell noch ne Arbeitsplatzbeurteilung mit deinem Chef machen. In der Gastro gibt es ja auch noch mal Ausnahmen bei bestimmten Regelungen die den Mutterschutz betreffen, soweit ich weiß.

Alles Gute!

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Dein FA würde mit dem Ausstellen eines BVs seine Kompetenzen massiv überschreiten. Drin AG ist zuständig für das Einhalten des Mutterschutzgesetzes! Tut er das nicht, dann musst du dich sofort ans Aufsichtsamt wenden!

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Man darf auch nicht vergessen das ich im
Saunabereich in der gastro arbeite wo ich unter tropischen Temperaturen arbeite das ist nochmal ein Unterschied

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Und auch das ist Sache des AG!

Also Aufsichtsbehörde.