BV / Urlaub

Hallo,

ich bin seit November im BV vom AG aus, da der Arbeitsplatz nicht mutterschutzkonform ist. Sollte aber vorher meinen restlichen Jahresurlaub aufbrauchen.
Ich hatte darum gebeten, trotz BV für 6Std. pro Woche om Büro auszuhelfen, um wenigstens alles was liegenbleibt abnehmen zu können. Also gehe ich seitdem einmal pro Woche arbeiten.

Für 2019 stehen mir 12 Urlaubstage zu. Mein Chef will, dass ich diese vor Beginn MuSchutz nehme, ich möchte mir diese gern für nach der Elternzeit aufsparen.

Bin ich wirklich verpflichtet, den Urlaub aufzubrauchen? Und mit welcher Begründung kann ich ihn aufsparen? Ich benötige keinen Urlaub und hätte auch ohne Schwangerschaft bis Ende Februar keinen Urlaub genommen. Er nutzt mir auch nichts, da ich nicht mal etwas machen könnte, wenn ich ihn nehme.

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Nein, dazu bist du nicht verpflichtet. Er kann dich nur darum bitten, mehr nicht :)

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Er kann dich bitten, wie er will.
Gesetzlich darfst du ihn mitnehmen bis nach der Elternzeit 😁

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Hallo,
da mein Vertrag während der Schwangerschaft ausgelaufen ist und ich den Urlaub wegen meines BVs nicht nehmen konnte, lass ich ihn mir nun auszahlen. Ich würde ihn nicht nehmen während des BVs. Liebe Grüße