Mitteilung an Arbeitgeber

Hallo ihr Lieben,

ich hab ja vor knapp anderthalb Wochen positiv getestet und war daraufhin bei meiner FÄ. Einen Termin für die erste Untersuchung habe ich erst für den 03.12. bekommen. Nun weiß ich von Kolleginnen, die in den letzten Jahren schwanger waren, dass diese zum Bsp. nicht mehr nachts und auch nicht sonntags arbeiten durften. Wenn sie denn nicht gänzlich Beschäftigungsverbot bekamen. (Stationäre Kinder- und Jugendhilfe)

Ich weiß jetzt nicht so richtig, was ich tun soll. Wenn ich meinem AG mitteile, dass ich schwanger bin, muss ich eine Bescheinigung vorlegen. Das kann ich vor diesem Termin jedoch nicht.

Jedoch gibt es sicher Gründe, warum das MuSchG das so vorsieht.

Was kann ich tun?

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Abwarten, bis du die Bestätigung hast. Bei mir gelten zb. die gleichen Regelungen und ich hab es trotzdem erst in der 13. SSW gesagt, oder fühlst du dich deiner Arbeit nicht mehr gewachsen?

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Ich bin 38 und das ist meine erste SS. Ich mache mir natürlich schon Gedanken und die Tatsache, dass es für meinen Arbeitsplatz eben diese Regelungen gibt - ohne Ausnahme, welche das MuSchG wohl vorsieht, macht mich einfach unsicher. Bei meinen Kolleginnen wurde alles konsequent umgesetzt. Ab dem Moment, wo die Bescheinigung vorlag. Teilweise schon in der 5. oder Anfang 6. SSW. Rein Rechnerisch bin ich bei meinem Termin bereits 6+5. Also fast SSW 8.

Ich will nichts falsch machen und mir hinterher ewig Vorwürfe machen. Aber die Unterlagen meines AG sind eindeutig...ich benötige eine Bescheinigung, bekomme aber definitiv vorher keinen Termin bei meiner FÄ.

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Die Vorgaben gibt es in meiner Branche auch, auch wenn ich nicht verstehe, was Arbeit an einem Sonntag von Arbeit an einem Montag unterscheidet...., ich bin Personalleiterin und somit auch für die Einhaltung des Mutterschutzes in der Arbeit bei anderen verantwortlich, jetzt bin ich selbst schwanger, deswegen kenn ich beide Seite . Rein rechtlich ist dein AG dazu verpflichtet, die Vorgaben einzuhalten auch wenn du keine Bestätigung hast - eine rein mündliche Mitteilung deinerseits reicht aus, da können sie in Ihre Vorgaben schreiben was sie wollen. Natürlich musst du dann die Bestätigung nach Aufforderung nachreichen, aber du hast ja ohnehin schon einen Termin vereinbart, die Frage ist, ob dein Gyn die SSW so früh bestätigt. Ich persönlich würde es wieder erst später sagen, aber das muss jeder selbst wissen.

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Hey,
wie bereits vorher geschrieben, reicht gesetzlich deine mündliche Bekanntgabe aus, schriftlich bist du auf der sicheren Seite, dass dir auch zugehört wurde.

Sag es deinem AG wenn du dir Sorgen machst und unsicher bist, wenn dann die ärztliche Bescheinigung verlangt wird und der 03.12 nicht ausreicht, ruft den FA an und frag nach der Bescheinigung. Dafür muss normalerweise keinen Untersuchung stattfinden, Urin oder Blutuntersuchung reichen aus.

Lg und eine schöne Schwangerschaft

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Ich würde warten wenn du deine Bescheinigung vom Arzt bekommen hast . Ich meine ob ich jetzt Sonntags oder Montags arbeite ist ja relativ.

Ich dürfte ja auch nur noch bis 20 Uhr arbeiten
Arbeite aber trotzdem bis 21 Uhr
Warum auch nicht. Diese 1std tötet mich nicht ,nur weil ich schwanger bin .

Ich wünsche dir alles Liebe