Elternzeit im Fall der Fälle

Hallo!

Mein AG hat mich genötigt, dass ich die Elternzeit in der 17.SSW beantrage, weil er einen Ersatz für mich suchen will.
Jetzt frage ich mich, wie es weitergehen würde, wenn ich nicht mit einem Kind nach Hause käme?
Ich gehe natürlich nicht davon aus, aber ich kann und möchte dann auch keine 36 Monate zu Hause bleiben. Kann ich dann wieder zurück weiterarbeiten und was würde mit meiner Vertretung passieren, die dann ja auch einen Vertrag für drei Jahre hat?

Vielen Dank im Voraus für Antworten!

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Elternzeit kannst du ja tatsächlich erst nach der Geburt anmelden (nicht beantragen, denn die muss nicht genehmigt werden). Wenn du kein Kind haben solltest, hast du natürlich auch keine Elternzeit und kehrst ganz normal an deinen Arbeitsplatz zurück.

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Muss die Elternzeit nicht sieben Wochen vorher beantragt werden?

In meinem Fall ist es so, dass ich seit dieser Woche 17.SSW ein BV habe und der AG hat mich jetzt diese Woche genötigt, dass ich jetzt schriftlich die Elternzeit beantrage, da er dann anders nach einer Vertretung suchen kann. Die Ausschreibung soll am Samstag in die Zeitung und dann will er eben für drei Jahre einen Ersatz für mich suchen. Es melden sich laut ihm andere Personen und mehr Leute auf eine solche Stellenausschreibung, als wenn es jetzt nur um ein Jahr oder sechs Monate geht.

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Verstehe ich das richtig, dass dein Chef will, dass du 36 Monate elternzeit machst, weil er die Stelle so ausschreiben will? Oder möchtest du tatsächlich 3 Jahre machen?
Wichtig für dich ist nur, dass du spätestens 7 Wochen vor et die Elternzeit anmeldest. Wenn du die angemeldete Zeit im Nachgang erweitern möchtest, dann muss der AG dem zustimmen.

(Bsp. Du meldest 12 Monate an und stellst dann fest, dass du doch lieber 36 Monate machen möchtest, dann muss der AG zustimmen.)

Natürlich kannst du jetzt schon die elternzeit anmelden, aber deswegen machst du sie ja nicht eher. Ich verstehe nicht, was dein Chef sich davon erhofft?

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Hast du schon die Ez beantragt? Hoffentlich nicht. Du musst dich nur die ersten beiden Jahre festlegen. Gleich nach der Geburt. Nicht jetzt. Da kannst du reinschreiben 1 Jahr voll elternzeit das Jahr danach Elernteilzeit. Je nachdem was du willst. Das 3. Ez Jahr dann später. Lass dich fachlich beraten. Vorher nix beantragen.

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Verstehe den Satz nicht „wenn ich nicht mit einem Kind nach Hause komme“. Ohne Kind keine Elternzeit.
Im übrigen kann ich dir nur raten für dein Rechte einzustehen! ET musst du erst 7 Wochen vor Antritt anmelden! Wenn sich jetzt etwas an deiner persönlichen Situation ändert, hättest du ein Problem.

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Ich meinte damit, dass es ja sein kann, dass ich mein Kind verliere etc. und dann hätte ich ja 3 Jahre Elternzeit beantragt und es gäbe eine Person mit einem Arbeitsvertrag über drei Jahre für meine Stelle.
Ich möchte in dem Fall aber nicht drei Jahre zuhause sitzen und Däumchen drehen.

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Wenn du kein Kind hast, hast du keine elternzeit also kannst du gar nicht 3 Jahre däumchen drehen. Und was dann mit dem Vertrag der Vertretung ist, lass Mal schön das Problem deines Chefs sein. Der kriegt auch mehr Gehalt als du, eben weil der so ne Entscheidungen treffen muss.

Du nimmst so viel Elternzeit wie DU willst nicht wie er will.
Wenn er keine Vertretung findet ist es übrigens auch nicht dein Problem.

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Ich dachte immer man kann/darf als Frau erst Elternzeit nach der Geburt beantragen..


Ich würde mich nicht dazu drängen lasseb das jetzt schon zu beantragen

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1. solltest du dich nicht zu irgendetwas zwingen lassen!

2. deinen jetzigen Antrag kann dein AG als Klopapier nutzen!

Elternzeit wird 1. nicht beantragt, sondern angemeldet und 2. hast du Zeit bis nach der Geburt! Du kannst nämlich erst nach der Geburt verbindlich anmelden.

Zudem hat der AG keinerlei Mitspracherecht!

Dann meldest du am besten 2 Jahre an und beantragst später wieder fristgerecht Teilzeit in Elternzeit (wenn du vor den 2 Jahren wieder arbeiten möchtest). Wenn du nach der Zeit aber merkst dass du doch zu Hause bleiben möchtest, dann kannst du einfach fristgerecht verlängern. Ohne das der AG da mitreden darf!

Es ist das Problem deines AG, wenn er jemanden für 36 Monate einstellen will. Nicht deins.

Steh bitte vehement für deine Rechte ein und vor allem: informiere dich intensiv(Mutterschutzgesetz, BEEG)!!