ALG 1 und Kindergeld, Hilfe??? 😭

Hey zusammen, ich hÀtte mal eine kurze Frage, im Internet bin ich irgendwie nicht schlauer geworden, vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Ich hab im moment einen befristeten Vertrag bis Ende MÀrz bekommen, also August-MÀrz davor war ich von Januar bis August arbeitslos und hab alg 1 bekommen.
Wenn ich dann Elterngeld beantrage, wird das Geld vom alg 1 mitgerechnet oder wie wird dann die Grundlage berechnet?
Was mich auch total verwirrt, Mutterschutz beginnt bei mir höchstwahrscheinlich am 23.03.21 mein Vertrag geht nur bis zum 31.03.21, bekomme ich dann ĂŒberhaupt noch Geld oder muss ich dann direkt alg beantragen? Oder zahlt die Krankenkasse dann das Geld wĂ€hrend dem Mutterschutz?

Ich bin total verzweifelt und weiß nicht wie ich das alles stemmen soll, wenn der Job wegfĂ€llt 😭

1

Hy bei elterngeld wird das Gehalt der letzten 12 Monate gerechnet wenn du da alle bekommen hast denn das. Und mutterschutzgeld bekommst du denn von der Krankenkasse so war das zumindest vor 5jahren🙈

2

Danke fĂŒr die Antwort. 😊
Dh das alg 1 zÀhlt auch rein?

3

MuSchutzgeld gibt es max. 13€/Kalendertag von der Kk. Der AG stockt es normalerweise auf netto (gerechnet nach den letzten drei Monaten) auf.

Also (Gehalt1+Gehalt2+Gehalt3)/3/30 ist dann die Grundlage fĂŒr 1 Kalendertag. Davon zahlt dann 13€ die KK und (mindestens bei mir) Rest der AG. Ich weiss aber leider nicht, wie es ist, wenn der Vertrag auslĂ€uft.

weitere Kommentare laden
4

Hallo
Ich kann dir nur sagen das dein chef dich nicht kĂŒndigen darf wenn du schwanger bist. Auch wenn der Vertrag befristet ist.

Libe grĂŒĂŸe

Anke6

5

Wenn ein Vertrag aber auslÀuft dann schon.
Dann ist es ja keine KĂŒndigung sondern der Vertrag lĂ€uft einfach aus und der Chef muss ihr keine VerlĂ€ngerung geben.

8

Ab dem 1.4. bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, bis dahin die 13&/tÀglich plus AG-Zuschuss.

Bis Mutterschutzende nach der Geburt bekommst du das Mutterschaftsgeld. Ab da Elterngeld.

ALG I bekommst du nur, wenn du dich dem Arbeitsmarkt zur VerfĂŒgung stellst und eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Wenn du mit dem Baby zu Hause bleiben möchtest natĂŒrlich nicht.

Dein Elterngeld errechnet sich aus den 12 Monaten vorm Mutterschutz, Monate mit ALG fließen mit 0 in die Berechnung hinein.

Im Übrigen gibt es noch einen Vater zum Kind, somit musst du mitnichten alles „alleine stemmen“

9

Also ich war vor kurzem bei der Schwangerschaftsberatung was mir sehr geholfen hat, dort kann man erdtausstattung beantragen (es kommt alles auf den verdienst an) man kann kindergeldzuschuss beantragen, wohngeld.
Also ich empfehle dir mal zu so einer Beratungsstelle zu gehen , da werden dir alle Möglichkeiten gut erklÀrt und was dir alles zusteht

LG hope4nr2