Beschäftigungsverbot? Restlicher Urlaub?

Hallo Mädels

Hatte da mal eine Frage an euch vielleicht kennt sich doch einer damit aus.
Bin gerade dabei alles soweit fertig zu machen mit Elterngeld usw. Jetzt hab ich mein AG wegen dem restlichen Urlaub gefragt. Der wird jetzt ausgezahlt aber wird anscheinend anders berechnet weil ich ja ab den 14.05.2020 im Beschäftigungsverbot war seit September den 26.09 im Mutterschutz. Wie werden jetzt die Urlaub tage berechnet bzw wie viele stehen mir jetzt noch zur Verfügung? Weiß das jemand von euch?

Dankeschön mal

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Warum sollten die anders berechnet werden?

Warum soll der Urlaub ausgezahlt werden? Das würde ich nicht machen.

Urlaubsanspruch hast du bis mindestens Ende des Monats, in dem dein Mutterschutz endet.

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Weil mein Chef gemeint hat heut das es änderst berechnet wird und ich ihn nicht nehmen kann. Eig wollte ich nach Mutterschutz in Urlaub nehmen und dann in Elternzeit das geht bei meinem AG nicht.. Jetzt haben wir uns geeinigt das ich den auszahlen lasse. So mit kann ich mir dann die zwei Monate überbrücken wo ich den urlaub gebraucht hätte.

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Also ich bin auch seit April im bv und bekomme ganz normal meinen Urlaub der mit für dieses Jahr zugestanden hat. Und kann den jetzt aufheben bis nach der Elternzeit. Mach dich da mal noch al schlau bevor dubirgendetwas zustimmst

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Also ich hatte noch alten Urlaub aus dem Vorjahr den ich hätte bis zum 31.12.2020 nehmen müssen damit er mit nicht verfällt. Der bleibt solange stehen bis ich wiederkomme. Du hast auch im BV einen weiteren Anspruch auf Urlaub. Der bleibt ebenfalls stehen bis ich zurück bin. Somit habe ich trotz des BV einen Anspruch auch ein ganzes Jahr Urlaubsanspruch. Da wird nichts anders berechnet. Auch alle Zahlungen wie Bonus oder Urlaubsgeld müssen im BV normal weitergezahlt werden.
So freue ich mich auf 60 Tage Urlaub wenn ich zurück im Job bin🙈😜

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Huhu .
Dir steht Urlaub zu bis zum Ende des Mutterschutzes, also die 8 Wochen nach Geburt zählen mit.
Warum der Urlaub anderst ausbezahlt werden soll verstehe ich nicht! Durch die Schwangerschaft dürfen dir keine Nachteile entstehen.
Bei mir war es so, dass ich den Resturlaub an meine Elternzeit anhängen konnte und war somit noch einen Monat länger daheim.
Das werde ich bei meinem jetztigen Kind wieder so machen. Deshalb kann ich über die Ausbezahlung nichts sagen.

Aber hier kann dir bestimmt sonst noch wer helfen.

Alles Gute 🍀

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Genau das geht bei meinem AG nicht das ich ihn dran hänge den könnte ich dann erst nehmen wenn ich wieder arbeiten geh. Mich wundert es bloss das meine urlaub anders berechnet wird durch das BV was ich nicht ganz verstehe..

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Nach deiner Elternzeit gehts du doch wieder arbeiten. Also mit Ablauf der Elternzeit kannst du deinen resturlaub beanspruchen. Sofern betrieblich nichts dagegen spricht ( zu viele kranke oder so )

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Der Urlaub wird nicht anderes berechnet im BV. Der läuft genauso weiter wie wenn du arbeiten würdest.