Frage zu Beschäftigungsverbot

Hallo an alle,

stimmt das wenn ein Arzt einer PAtientin BV ausstellt,die Krankenkasse den Arbeitsplatz überprüfen kann und dies evtl. vor das Sozialgericht enden kann bzw. der Doc sich da rechtfertigen muss. #kratz

War das schon immer so oder ist das nur manchmal, habe nämlich keine Ahnung.

Ich frage weil ich meinen Arzt darauf angesprochen habe ob er mir das ausstellen würde,wegen Problemen in der Firma + chronischer Nierenkrankheit + wieder leichte Blutung bekommen!

Könnte das eigentlich jeder Arzt aussprechen, z.b. der Nephrologe (Nierenarzt) habe auch einen Schwerbehindertenausweis mit 50 % also ich simmulier da auch nicht!

Danke für eure Antworten!!!

P.S. bin in der 20 .SSW und habe leichte Blutungen bekommen ist aber alles in Ordnung,warum passiert das dann trotzdem #gruebel

#herzlich

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Hallo,

ja es kann sein, dass die KK oder Dein AG eine Überprüfung verlangen und der Arzt sich rechtfretigen muss. Das muss aber nicht sein.
Da eine BV ausgesprochen wird, wenn eine Gefährdung der Schwangerschaft vorliegt, wird es wohl nur Dein FA ausstellen können. Da bin ich mir allerdings nicht ganz sicher.

Blutungen können in der Schwangerschaft immer wieder auftreten, können die unterschiedlichsten Ursachen haben von harmlos (weil z.B. Äderchen geplatzt) bis hin zu ernsthaften Komplikationen. Wenn Dein FA Entwarnung gibt, solltest Du versuchen, ihm zu vertrauen.

LG Beatrix

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Hallo, also ich denke das ein BV bei deiner vorgeschichte kein probem sein dürfte!ein BV kann auch die Krankenkasse oder der betriebsarzt aussprechen-am besten du besprichst das nochmal mit deinem arzt(eingentlich sind die Gynäkologen in dieser hinsicht sehr human und zögern da nicht lange!). bei mit wars auch kein problem ich hab nur kurz gefragt, arzt war einverstanden und hat BV sofort ausgestellt. Arbeitgeber hat sich gefreut, da er nun wieder voll planen kann.

ich drück dir die daumen und alles gute
Publu#klee

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Hallo!
Es ist richtig, dass die Krankenkasse den Arbeitsplatz überprüfen kann. Und bei Bedenken können sie diesem auch widersprechen. Soviel ich weiß muß das Beschäftigungsverbot vom Gyn ausgesprochen werden, da du ja "nur" aufgrund eines Schwangerschaftsrisikos ein Beschäftigungsverbot erhalten kannst. Wenn es wegen der Niere ist, kann dich dein Nephrologe nur Krank schreiben. Da ist aber die Problematik, dass du dann nach 6 Wochen krank nur das Krankengeld in Höhe von 67 % erhälst. Bei Beschäftigungsverbot gibt es ja 100%.
Hoffe ich konnte etwas helfen, bei fragen frag einfach. Ich bin seit der 8. Woche im Beschäftigungsverbot (aber eher auf anraten meines Arbeitgebers, da er mich nicht intern versetzen konnte - bin Arzthelferin).
Gruß
Bea + #ei (13+1) + Laura 3

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Vielen Dank für deine/eure Antworten,

ich denke auch so wie du schreibst, das das nur der Gyn ausstellen darf/kann.

Darum geht es ja auch ein wenig,weil wie du schreibst nach 6 Wochen ich nur noch 67% bekomme.

Wie ist das wenn ich jetzt 6 Wochen krankgeschrieben bin, ich danach wieder für zwei Wochen arbeiten gehe und dann mich wieder für 6 Wochen aber wegen einer anderen Krankheit krankschreibe, kriege ich dann gleich Krankengeld oder erstmal wieder Lohnfortzahlung für 6 Wochen #gruebel

#herzlich

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Hallo!
Wenn es sich jedesmal um eine andere Krankheit handelt, wird das Gehalt weitergezahlt. Es kann natürlich sein, dass da dein Arbeitgeber dann nicht mitspielt, weil er ja diese 6 Wochen immer zahlen muß bis dann ab der 7. Woche die Krankenkasse einspringt.
Gruß
Bea

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Hallo Zusammen,

also ersteinmal kann ein BV nur vom FA ausgesprochen werden, er entscheidet einzig und allein über das BV. Der Arzt ist verpflichtet sich ein Bild über den Arbeitsplatz (AP) der werdenen Mutter zu machen, z.B. unterscheidet sich der AP einer Lagerarbeiterin von dem einer Verwaltungsangestellten. Das BV dient dazu, das Leben der werdenen Mutter und das des ungeborenen Lebens zu schützen. Ein wenig Übelkweit während SS ist normal und reicht dann nicht als Begründung (nicht bös gemeint, ich leide gerade mit).

Der AG kann die KK beauftragen das BV zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für das BV gegeben sind, oder aber die KK stößt den FA an, ob nicht ein BV ausgesprochen werden kann.

Wichtig ist: Ein BV ist keine Arbeitsunfähigkeit!!! Z.B. bricht sich die Mutter ein Bein, und ein BV wurde ausgesprochen, gilt dies nicht mehr, da sich hier die Schwangere keinen längeren Anspruch auf Arbeitsentgelt erwirken soll.

Noch eins zum Thema Höhe der Entgeltfortzahlung bei BV siehe diesen Link

http://bundesrecht.juris.de/muschg/__11.html

Gruß
Krankenkassenfuzzi

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Hallo!

Kann ein BV auch bei langen Fahrten zur Arbeit ausgestellt werden? Fahre eine Strecke ca. 1 Std. und 15 Min. und habe eine 42 Std. Woche (Mo.-Fr.). Bin jetzt in der 25 SSW.
Würde mich über eine Rückmeldung freuen.#freu

Grüße

MelP