Frage an Schweizer bzgl. Vaterschaftsurlaub

Hallo, seit diesem Jahr gibt es ja endlich den Vaterschaftsurlaub für die frischgebackenen Papis. Anspruch hat man auf 10 Tage innerhalb der ersten 6 Monate, ob am Stück (14 Tage mit Wochenenden) oder aufgeteilt spielt keine Rolle. Nun ist mein ET am 21.03 und Anfang April ist ja direkt Ostern, also Karfreitag und Ostermontag, also gesetzliche Feiertage. Weiss jemand von euch, wie das dann geregelt ist? Wenn man z. B. normale Ferien bezieht und in diese Zeit ein Feiertag fällt, dann wird ja dieser eine Tag oder x Tage Feiertage nicht von den Ferien abgezogen, wie ist das mit dem Vaterschaftsurlaub? Im Internet finde ich keine Antwort dazu.

1

Hallo, also wenn während den Ferien ein Feiertag liegt wird dieser nicht als Ferienabzug verbucht, sondern hat Anrecht diesen Tag noch zu beziehen. So sollte es beim Vaterschaftsurlaub ebenfalls sein👍

2

Der Meinung bin ich ebenfalls, steht bei uns auch so im Anstellungsreglement. Sicherheitshalber würde ich im Personalbüro nachfragen.