Erzieherin Beschäftigungsverbot in der Probezeit

Hallo ihr Lieben,
vielleicht könnt ihr mir da etwas weiterhelfen, habe von der Materie noch keine Ahnung.
Also ich habe vor 3 Monaten in eine Kita angefangen, habe einen festen Vertrag, befinde mich jedoch 6 Monate in der Probezeit. Und bin jetzt im Beschäftigungsverbot. Es ist doch richtig, dass ich bis 6 Wochen nach der Geburt weiter Gehalt bekommen. Was geschieht jedoch nach diesen 6 Wochen? Kann mein Arbeitgeber mich dann kündigen? Oder habe ich die Möglichkeit noch 2 Jahre in den Mutterschutz zu gehen, ohne gekündigt zu werden? Und wenn ja, wie viel Prozent von meinem Gehalt würde ich noch bekommen?
Vielen Dank und liebe Grüße 🌸

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Hallo.

Du bekommst dein normales Gehalt weiter bis zum Mutterschutz. Dann bekommst du das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse plus die Differenz zu deinem eigentlichen Gehalt von deinem AG. Das gilt für den Mutterschutz.
Elternzeit darf dir dein AG nicht ablehnen, wenn es dein erster Antrag ist. Einen Folgeantrag (z.Bsp. erst 6 Monate und dann nochmal 7 Monate) darf der AG ablehnen.
Sobald dein AG von deiner Schwangerschaft weiß, bist du im Kündigungsschutz bis nach der ersten Elternzeit.

Eine wunderschöne Kugelzeit!

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Achso, Nachtrag:

Elterngeld sind meines Wissens mindestens 65% vom Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Ist aber gestaffelt - je weniger Netto, desto mehr Prozente. Wenn ich da richtig liege. 😅

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Hyy
Ich beschäftige mich auch gerade mit dem Thema, im Netz habe ich gefunden das er bereits 4 Monate nach Entbindung kündigen darf?

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Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, ist die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Ihren Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.

Was das Geld betrifft kommt es ganz darauf an wie lange du dein Kind Zuhause betreuen willst.

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Hallo

Grundsätzlich besteht Kündigungsschutz während der Schwangerschaft bis 4 Monate danach. Mutterschaftsgeld erhältst du 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen danach. Nach der Geburt hast du Anspruch auf Elterngeld. Informieren Dich bei der Elterngeldstelle oder nutze den Elterngeldrechner im Internet.

Liebe Grüße

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Huhu!
1. Bis 8 Wochen nach Geburt, bzw. ein paar Tage mehr, je nach tatsächlichem Entbindungstag.
2. Klar kannst du Elternzeit anmelden, 3 Jahre hast du Anspruch. Elterngeld gibt es aber für max. 22 Monate und auch nur, wenn du EG Plus nimmst.
3. Innerhalb der EZ kannst du nicht gekündigt werden, erst danach.
4. Es wird nicht einfach dein Nettogehalt genommen zur Berechnung, sondern vom Bruttoeinkommen das Elterngeldnetto errechnet.
Das kannst du grob im Netz vorrechnen lassen.
5. Unter 1240 Euro bekommst du 67%, Verdienst du mehr, sinkt es auf 65%.

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Hallo,
Vielen Dank euch, ihr habt mir gut weitergeholfen ☺️