Beschäftigungsverbot ?

Hallo ihr Lieben,

ich arbeite im Pflegesektor, allerdings in der außerklinischen Kinderintensivpflege.
In der 8.-9. Schwangerschaftswoche hatte ich massive Kreislaufprobleme, weshalb ich vom Gynäkologen eine Woche krankgeschrieben wurde.
Nun bin ich in der 15. Woche und bin bereits wieder seit 2 Wochen arbeitsunfähig.
Ich blöde Nuss habe mir beim Spielen mit meinem Hund das Bein so verdreht, dass es einmal unterhalb der Kniescheibe ordentlich geknackt hat und seitdem bin ich bewegungseingeschränkt.
Ich war bereits beim Orthopäden- dieser geht von einer Innenmeniskusläsion aus- für die endgültige Diagnose (und Therapie) braucht er aber ein MRT, vor dem sich zunächst mehrere radiologische Praxen gesträubt haben, was sich weder meinem Hausarzt, noch meinem Gynäkologen erklärt. Röntgen und CT brauchen wir nicht drüber reden, klar, dass das möglichst in der gesamten Schwangerschaft vermieden werden soll...aber MRT?
Nun gut. Nun hat, nachdem der Gynäkologe grünes Licht gegeben hat, die Radiologie zugestimmt.
Termin erst am 03.03, nächster Termin beim Orthopäden entsprechend erst eine Woche später.

Habe nun mit meiner Chefin gesprochen, welche es für unrealistisch hält, dass ich im Anschluss an die aktuelle AU (bis 13.03.) wieder einsatzfähig bin. Sie riet mir, ein Beschäftigungsverbot vom Arzt einzuholen.
Normalerweise könnte dies auch der Arbeitgeber, sie selbst aber ist sich nicht sicher, ob es möglich ist, da ich ja nun schon krankgeschrieben bin und die Arbeit als solches (abgesehen von meiner Knieverletzung und den hin und wieder auftretenden Schwangerschaftsproblemchen) mit gewissen Ausnahmen und Sicherheitsvorkehrungen (zB. ausschließlich mit Lifter arbeiten, Jemand, den ich jederzeit kontaktieren könnte und der innerhalb weniger Minuten zur Stelle ist, wenn etwas wäre....Medikamente ( vor allem Opiate werden sicherheitshalber gestellt) usw. weiterhin möglich wäre- zumindest solange mein Bauch noch nicht im Weg ist.

Kennt sich da jemand aus ?
Kann ein solches Beschäftigungsverbot überhaupt über den Arzt laufen, wenn es möglich wäre, dass ich mit etwas Glück doch in ein paar Wochen wieder arbeitsfähig wäre ?

LG

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Huhu, nein, in deinem Fall kann kein BV vom Arzt aus erfolgen.

Dein AG kann dir aber eines ausstellen, machen fast alle in der Pflege, da du keinen direkten Patientenkontakt haben darfst. Wundert mich also, dass du überhaupt weiter gepflegt hast.

Gab es keine Gefährdungsbeurteilung? Deine Chefin scheint rechtlich leider sehr schlecht informiert zu sein und du auch.

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Danke dir für die Nachricht.
Doch die gab es.
Die sah natürlich "rosig" aus- habe nur diesen einen Patienten und soweit, bis auf die Übergabe (mit nur einer ablösenden Kollegin am Tag), keinen weiteren Kontakt zu anderen Menschen.
Stunden wurden natürlich limitiert- aufgrund des Personalmangels vorher häufig 10-12 Stunden gearbeitet...das wurde sofort eingestellt, die "Notfallnummer" für mich eingerichtet und sichergestellt, dass, wenn ich mich unwohl fühle, jederzeit jemand kommen und mir eine Pause ermöglichen könnte. Dann wurde mir untersagt, den Pat. (ca. 25 Kg Körpergewicht) ohne Hilfsmittel zu heben usw und sofort.
Aber generell ging laut der Gefährdungsbeurteilung keine Gefahr für mich und das Ungeborene aus.

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Du darfst keine IV Sachen verabreichen, nicht mit Korperflüssigkeiten in Kontakt kommen, also kein Urin, Blut, Speichel etc.
Theoretisch keine Medikamente richten und musst laut Corona Verordnung zum Mutterschutz Sicherheitsabstand haben zu Patienten und Kollegen.

Ich denke nicht, dass du das einhalten kannst, somit ist deine Beurteilung falsch und hinfällig.

Sag deiner Chefin sie soll dir das ausstellen, da es zurecht wäre und der Gyn sich strafbar machen würde.

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Hi,
Also dein Arbeitgeber kann dich direkt ins BV schicken. Die Frauenärztin kann dich ins individuell Bv schicken ab der 11 oder 12 ssw. Aber das is ja keine gynäogische Sache. Da denke ich eher Krankmeldung oder bv vom Arbeitgeber. Vlt redest du mal mit eurem Betriebsarzt.

Alles Gute dir
LG Tina

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Die Woche ist völlig egal, wenn bei Weiterbeschäftigung eine Gefahr für Leib und Leben besteht, kann der Gyn jederzeit ein BV ausstellen, aber eben nicht nur auf Grund der Arbeitsplatzsituation.

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Es ist wirklich zum Mäusemelken.
Ärzte scheinen ein BV nur äußerst ungern auszusprechen, verweisen alle auf den Arbeitgeber und dieser hätte in meinem Fall scheinbar, wenn er es ausspricht Rechtfertigungsprobleme - Gefährdungsbeurteilung scheint ja nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt worden zu sein- und möchte das BV vom Arzt. #gruebel

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Du darfst gar nicht allein arbeiten, diese Notfall Nummer reicht nicht aus.

Neue Gefährdungsbeurteilung und dann ab ins BV vom AG aus, oder ins Büro.