Is est möglich das Elterngeld zu erhöhen?

Ich bin im zweiten Monat schwanger. Ich habe in den letzten zwei Jahren nur Teilzeit gearbeitet, weil ich mich um unsere Tochter gekümmert habe. Ich bin auf diesen Elterngeldrechner(https://visualsm.art/elterngeldrechner/) gestoßen, der besagt, dass wir das Elterngeld erhöhen können, indem wir von der Steuerklasse 3/5 auf 5/3 wechseln. Hat das schon einmal jemand gemacht?

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Grundsätzlich macht es Sinn, weil dann dein Netto höher ist und sich das Elterngeld ja am Nettoverdienst der letzten 12 Monate bemisst.

Angenommen, du wechselst jetzt die Steuerklasse, bist du bis zur Geburt in der netto-ertragreicheren Steuerklasse, was sich positiv auf die Berechnung des Elterngeldes auswirkt.
Ich weiß jedoch nicht, wie schnell ein Steuerklassenwechsel erfolgen kann, also ob es tatsächlich quasi „ab sofort“ möglich ist oder ob da gewisse Vorläufe/Fristen anstehen.

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Das Elterngeld wird vom Bruttoverdienst berechnet…

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Nein das elterngeld wird vom nettoverdienst gerechnet. Davon bekommt man dann 65% oder 67% jenachdem wieviel man verdient.
65% vom bruttolohn wären ja ein Traum.

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Das wurde mir auch beim 1. Kind empfohlen. haben wir dann gemacht. Letztlich machen wir das jetzt beim 2. nicht nochmal. Mein Mann hatte dadurch so hohe Abgaben, dass es sich nicht gerechnet hatte.

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Aber das bekommt er doch durch die Steuererklärung alles zurück!

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Eure Steuerlast insgesamt bleibt die gleiche - egal in welcher Steuerklasse man ist. Also wird er alles wieder bekommen haben, was er vorher an höheren Abgaben hatte 🤷‍♀️

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Ihr müsst euch durchrechnen, ob es sich lohnt, da dein Mann in Steuerklasse 5 Ja viel höhere Abgaben hat.

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Dieses Argument ist mir - unabhängig von Elterngeld oder sonstigen Lohnersatzleistungen - immer vollkommen schleierhaft. Die Steuerlast ist für ein zusammenveranlagtes Paar immer gleich, ganz egal welche Steuerklassenkombi gewählt wird. Ob nun 4/4 oder 3/5 oder 5/3 - in der Summe bleibt die abzuführende Steuer identisch.
@TE - ein Steuerklassenwechsel macht eigentlich immer Sinn, auch wenn dein Mann in der 5 erst einmal mehr Steuern abführen muss. Dein Elterngeld erhöht sich dadurch. Zu viel abgeführte Steuern können immer über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden (abgesehen davon unterliegt Elterngeld auch dem Progressionsvorbehalt, so dass es bei 3 (Mann) und 5 (Frau) sehr häufig zu Nachzahlungen kommt).

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Genau so. Wir haben es immer gemacht, dann eine Steuerklärung abgegeben und viel von der Steuer zurückbekommen. Wichtig war uns immer, nach der Geburt und dem Mutterschutz in 4/4 zu wechseln. Ansonsten, wie Libertinesse schon schrieb, muss man evtl ordentlich nachzahlen. So haben wir sowohl höheres Elterngeld bekommen, als auch immer nach der Steuererklärung ordentlich was zurück.

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Es gibt ja einen Geschwisterbonus von 10% oder so, aber ich vermute wenn du schon 2 Jahre in elternzeit warst wird das knapp? Glaube den gibt es wenn man noch ein Kind unter 3 oder zwei unter 6 im gleichen Haushalt hat.

Wenn du es ganz genau wissen willst, musst du ordentlich rechnen - was verdienst du jetzt und wie viel wäre es mit SK 5 bzw 3? Hast du ne Chance, noch während der SS ein nebeneinkommen zu verdienen? Es reicht ja ne einfache Selbstständige Tätigkeit, selbst zig Sachen die man als Freelancer im Internet machen kann zählen und erhöhen deinen Verdienst..

Und was man nie vergessen darf - das ist dann zwar nicht vom Staat geschenkt, aber - einfach schon vorher was auf die Seite legen für die EZ und die Monate, die dann finanziell vielleicht etwas Mau ausfallen, macht natürlich auch echt viel sinn. Hab immer das Gefühl, alle machen sich nur Gedanken über das Elterngeld (ist ja auch wichtig), aber selbst vorsorgen ist nie verkehrt, grad wenn man vorher vielleicht ein paar gute Monate hat, in denen man es sich leisten kann. Ich hab lieber ein Jahr vorher während der SS ordentlich gespart und hatte dann hinterher noch die Chance, zur Not noch eine Weile unbezahlt zuhause zu bleiben, zB falls es eben nicht sofort mit dem Krippenplatz klappt usw. Das ist immer sckön, wenn man dann nicht wegen fehlender oder kurzsichtiger bzw zu optimistischer Planung in eine Notlage kommt…

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Wir haben es gemacht. Man muss halt schauen ob es sich für einen selber rechnet. Da es im Zweifel passieren kann das man dann später bei der Einkommensteuer nachzahlen muss. Dein Elterngeld wird zwar nicht versteuert. Es wird aber bei der Berechnung der einkommensteuer mit einbezogen.
Bei unserem. Beispiel... Wir haben, beide steuerklasse 4, jedes Jahr zwischen 3000 und 4000 € Steuer zurück bekommen. Im Jahr nach dem Elterngeld waren es 20 €.

Und wenn du wechseln willst musst du es zügig machen. Mindestens 7 Monate musst du in der guten Steuerklasse sein damit das EG auch mit der guten Steuerklasse berechnet wird.

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Hi,

jetzt noch zu wechseln wird wenig Sinn machen. Du musst mehr als 6 volle Monate vor Beginn des Mutterschutz in der Klasse sein.
Ohne die genauen Daten zu kennen, vermute ich, dass es nicht mehr klappt.

LG
ChaosSid

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Ja, das kann sich lohnen. Wir haben es beim zweiten Kind so gemacht.
Wichtig ist, dass du vor Beginn des Mutterschutzes mindestens sechs ganze Monate in der "besseren" Steuerklasse bist. Beginnt dein Mutterschutz im Oktober? Der März ist nun fast zu Ende. Du müsstest dich also beeilen, damit die Änderung ab April gilt.

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Man kann auch auf ein paar Tage Mutterschutz verzichten, wenn man dafür die 6 Monate voll bekommt. Je nachdem, wann der Mutterschutz beginnt, hilft das manchmal

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Haben wir auch gemacht und hat sich gelohnt. Was man zu viel zahlt bekommt man in der Steuererklärung wieder raus.

ABER: Nicht nur Elterngeld, sondern auch Kurzarbeitergeld wird über den Nettoverdienst berechnet.
Mein Bruder ist aus diesem Grund auf 4/4 geblieben, da er sonst beim Kurzarbeitergeld zu viel minus gemacht hätte, wenn er reingerutscht wäre…